Schmitter (Transkription Nr. 1265)

Schulort: Schmitter
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 112a-112av
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Unterrheintal
Agentschaft 1799: Schmitter
Kirchgemeinde 1799: Diepoldsau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Diepoldsau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schmitter (Niedere Schule, katholisch)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein dorf und aus dem dorf Diepellzau wirdt die schmiter schull besucht weil ihr Kapithall Kein schul Ertragen mag Es besteth in 60 fl.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehört zur Kirchen Gemeindt Diepelzau

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

in das Districkt Vntter Rheinthall

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Sentis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Häüser liegen alle in dem umkreis einer virtell Stundt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

der Nam ist Schmiter

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die anzahl der Kinder von schmiter ist 40.
Von diepelzau ist 30.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der schulen. ist eine Stundt ihr nam ist Kriseren und Weidnauw 1/2 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren lesen und Schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

nur im Winter 18. Wuchen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Römische Kathekismus

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wirt Täglich vorgeschrieben von dem Schulmeister

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Bürger des dorfs mit mehrheit der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

Basily Sch Spirig

III.11.c Wo ist er her?

von schmiter

III.11.d Wie alt?

er ist 13. 31. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat frau und Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahr schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

gewesen in Schmiter

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die Verrichtungen in der Kirichen vorsingen und bethen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 35.
mäidten 35.
Zusamen 70.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] im sommer Wird hir Keine schull gehalten Ausert an Son und feirer Tägen Welches Jhro hochfürstlichen Gnaden mit 3. oder 4 5 4 Eimer Wein Jährlich Bezalt hat

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?

Schullstifung ist 380 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Es ist von den Bürger des Dorf gestiftet

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

das Schulgelt ist der zins von obigen Kapitall Sonst nichts

IV.15 Schulhaus.

in Seinem Eigen Thümlichen Schullehrers Haus und bekomt nichts dar für

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

in Seinem Eigen Thümlichen Schullehrers Haus und bekomt nichts dar für

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die Einkünften des Schulmeister ist das obigen Kapithalls Der zins

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

agent Hans Vlrich Schreiber

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