Rheineck (Transkription Nr. 1264)

Schulort: Rheineck
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 135-138v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Unterrheintal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Rheineck
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rheineck, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN
Über den Zustand der Schulen, — in Rüksicht der so genanthen oberen Schule in Rheinneck District Unter-Rheinthal Cant: Säntis. von Joh: Georg Beerly Schulmeister.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

in Rheineck

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine kleine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

District Unter-Rheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören überhaupt nur die hiesigen Bürgers kinder, mit Einschluß ein Paar Höfen u: Häuseren nahe bey der Stadt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Schulkinder welche meine Schule besuchen, sind die Erstlinge die, das Fundament oder die Grundlage der Religion Empfangen Z. E. Buchstabieren, Läsen, Sillabirren, auswendigBuchstabiren, Schreiben, auch Briefe, Obligationen, Quittungen, Assignationen, u: Conto, Rechnen u: singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter u Sommer gehalten, es sind im Sommer 14. u im Herbst 14. Tage Vacantz. — wegen Sommer und Herbst geschäften.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHUL BÜCHER, zum Religions-Unterricht der Zürcher Catechismo die Zeugnuß u: der Psalter, das N. Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

VORSCHRIFTEN. Diese macht ein jeder Schulmeister selbst sie bestehen theils aus schönen Liederen theils aus gut gewählten sprüchen ||[Seite 3] Um die Schüler zum gehorsam den Gesetzen, der Elteren, und den Lehreren zuerinnernen. —

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Montag Morgens von 8. bis 11. Uhr wird Lektionen in dem Catechismo gegeben wie auch in der Zeugnuß, und Silabiren, auswendig Buchstabiren. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr, wird geschriben, nach vollendung deßen werden die Schreiber abgestochen, der schön Schreiber oben und so fort, biß auf den lesten, und so behalten sie die ganze Woche den Platz. nach diesem werden Lektionen gegeben wie Morgens.
Dienstag nach der Morgenpredigt wird gelehrt aus dem N: Testament, auch Biblische Historien bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr wird geschrieben und Lektionen gegeben.
Mitwoch wie an Montag. Donnerstags Morgens wird die Übung des Catechismo vorgenohmen und denselben erklärt auch von 8. bis 11. Uhr ||[Seite 4] Nachmittag von 1. bis 3. Uhr erscheint die 2te Klass die Schuler auf der Helfferey, zum Rechnen. Freytag nach der Morgenpredig bis 11. Uhr wird Lektionen gegeben aus dem Psalter Bätt, Buß, u. Dank Psalmen. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr wie Montag, von 4. bis 5. Uhr das Gesang mit der 2ten Klaß, zur gleichen Zeith auch am Mittwoch. Samstag Morgen von 8. bis 11. Uhr wie Donnerstag Morgen, Nachmittags von 1. bis 3. Uhr Rechenstunden mit obigen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Wie oben bemerkt hat diese Schule 2 Klassen, die Helfereyer Schüller zum Rechnen und singen und die alle Tag Schüler.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 5] Schullehrer. ein jewilliger Schulmeister von der Gemeinde erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Nahme JOHAN GEORG BEERLY.

III.11.c Wo ist er her?

Geburtsort. STADT RHEINECK.

III.11.d Wie alt?

Alter. 40 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verheyratet. 6 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist 2. Jahr und 3 Monath Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ich hate vorher die Gürtler Profession geführt, aber daß ohrt ist zu klein, aus-werthige Fabriken haben mit ihren Waaren daß ganze Land angefült. Also mir großen Schaden gethan, das ich meine Haushaltung mit diesem allein nicht kann durch bringen, mußte mich also zu einer Schule vorbereiten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Neben dem Lehramte habe ich jmmer nebenstunden gegeben zum Rechnen, und auf der Profession kleinnigkeiten gemacht, weil das einkommen eines Schullehrers sehr klein ist. N. B. Es wäre beßer u vor das allgemeine Nutzbahrer, wan mann einem Schullehrer dass Sallarium verbeßerte, damit mann die noch übrigen Stunden der Schule anwenden konte.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 33.
Mädchen 20.
Dieses sind die alle Tag Schuller Summa 53.
NB. Die anzahl der Schüller verminderet sich im Sommer um etwas wegen Fäld Geschäften

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist eine Schulstiftung vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Wie stark, kann ich Jhnen nicht angeben.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

meine Einkünfte fließen aus dem Schulfond.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 7] Er ist nicht mit dem Kirchen- oder mit Armengut vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird von Bürgers kinderen keins bezahlt. Fremde Kinder die mit bewilligung der Schulvorstehern in die Schule aufgenohmen werden bezahlen p Wochen 6 xr. welche nur Winters Zeith kommen deren sind 7. n.B. es gibt auch arme die nichts bzSchulgeld wird von Bürgers kinderen keins bezahlt. — Fremde Kinder die mit bewilligung der Schulvorstehern in die Schule aufgenohmen werden bezahlen p Wochen 6 xr. welche nur Winters Zeith kommen deren sind 7. n.B. es gibt auch arme die nichts bez.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Schule ist ein altes Baufälliges Hauß die Winters Zeith bey nahem nicht zuerwärmen ist.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Municipalität solte selbiges im baulichen stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

von diesen Fragen allen beziehe von Stiftungen Jährlich fl. 200.
Legat fl. 2. 30 xr.
vor Holtz fl. 15.
Summa fl. 217. 30 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

von diesen Fragen allen beziehe von Stiftungen Jährlich fl. 200.
Legat fl. 2. 30 xr.
vor Holtz fl. 15.
Summa fl. 217. 30 xr.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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