Tübach (Transkription Nr. 1253)

Schulort: Tübach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 198-198v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Rorschach
Agentschaft 1799: Tübach
Kirchgemeinde 1799: Tübach
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Tübach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Tübach (Niedere Schule, katholisch)

Beanthwortung der Fragen über den Zustand der Schulen, in der Gemeinde Tübach, District Rorsach Canton Sentis.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

DÜBACH.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Pfarrey und Agentschaft Dübach gehörig.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikte Rorschach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Des Kantons Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hat kein Hauß eine Viertel Stund weit in die Schul.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst kein besonderes Dorf nebst Ach, das aber sehr nahe bey Dübach liegt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Steinach, Goldach sind eine halbe, Berg und Arbon Mörschweil, Rorschach eine Stunde von Dübach entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben und der Catech.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bei Geörgius.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst dem Catechismus sind keine bestimte Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften macht der Schulmeister.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde stelte dem Official Zu St. Gallen. 3. Männer vor, aus welchem Er einen wählen mußte.

III.11.b Wie heißt er?

Gallus Balthasar.

III.11.c Wo ist er her?

Von Ach bey Dübach

III.11.d Wie alt?

60. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

20. Jahr lang.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War ein Baur.
und ists noch.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] etwa 15. Knaben und 25. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jst im Sommer keine Schul.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst kein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus dem Kirchengut Bruderschaft und Gemeind Sekel.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Ja.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld bezahlen nur die Kinder der nicht verbürgerten Elteren wochentlich 2 xr. die aber schreiben lernen 3 xr.

IV.15 Schulhaus.

Die Schul muß der SchulMeister in seinem eignen Hauß halten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schul muß der SchulMeister in seinem eignen Hauß halten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An geld etwa. fl. 56. sonst nichts.
b. Schulgeld etwa. fl. 5
d. Aus der Gemeinds Cassa fl. 30.
e. Von der Kirche fl. 6. 22. xr.
Von der Bruderschaft. fl. 15. 18. xr.
Sonst gar nichts. [Summa] fl. 112. 40 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

a. An geld etwa. fl. 56. sonst nichts.
b. Schulgeld etwa. fl. 5
d. Aus der Gemeinds Cassa fl. 30.
e. Von der Kirche fl. 6. 22. xr.
Von der Bruderschaft. fl. 15. 18. xr.
Sonst gar nichts. [Summa] fl. 112. 40 xr.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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