Rüti (Transkription Nr. 1235)

Schulort: Rüti
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 59-60
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Teufen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Stein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüti (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG der Fragen die Beziehung auf die erste Schule haben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schule gehalten wird heißt Reüthy, bey der Kirchen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dörflein von 10 Haüsern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Das zur Gemeind Stein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

zum Distrikt Teüfen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton Säntis gehört.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der zu dieser Schule gehörige Bezirk ist nicht wohl anzugeben, weil die Wohnungen in der Gemeind zerstreüt sind und vast jede einen besondern Nammen hat, und jeden Elteren es frey steht Jhre Kinder in die Schule zuschiken, in welche sie wollen,
Jndessen besteht die Gemeinde aus 278 Haüser und ist 1 1/2 Stund lang und 1/2 breit

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn dieser Schule wird buchstabieren, lesen und schreiben gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schule dauert vom Merzen bis im Weinmonat.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bücher sind kleine und große zürcherische Catechismi, Testament, und ein neües Schulbuch von zwey geistlichen Verfaßern eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden von dem Schullehrer denen Kindern gegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule währet täglich 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Classen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer besetzen die Vorsteher der Gemeind nachdem er von seinem Pfarrer geprüft und für tüchtig befunden.

III.11.b Wie heißt er?

Jch heisse Johannes Jller.

III.11.c Wo ist er her?

Jch bin ein Gemeinds genoß.

III.11.d Wie alt?

Jch bin 45 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch hab eine Frau und 2 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch bin 11 Jahr Schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher mein Beruf weben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem lehren, thu ich jetz noch weben

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder hab ich 20 bis 30.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond ist keinen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld bezahlen die Elteren wochentlich 6 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulwohnung war in einer Stuben unten im Pfarrhauß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dieselbige mußten die Vorsteher der Gemeind aus dem Kirchen Guth in gutem Stand unterhalten, die aber dießnahl der Verbesserung bedarf.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Dieße Fragen gehören nicht hieher weil ich nichts von dem beziehe

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Johannes Jller Schulmeister.

Zitierempfehlung: