Unter Warmisberg (Transkription Nr. 1229)

Schulort: Unter Warmisberg
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 8-8v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Unter Warmisberg (Niedere Schule, reformiert)

IV.te Schul Unter-Warmesberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Unter warmsberg:

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Zerstreüte Haüser.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehören zur Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Ober-Rheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirk gehörigen reformirten Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund: an der Zahl 22.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften:
a. Jm Kreis 13. Haüser. 8. Schulkinder.
b. Jm Aisch 9. Haüser. 13. Schulkinder.
NB. die Entfernung lässt sich nicht bestimmen; auch wird die Schul das einte Jahr im Kreis, oder Kras, das andere im Aisch gehalten.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte reformirte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise.
a. im Obern Warmsberg, entfernt 1/4. Stund.
b. im Gaiziberg, entfernt 3/4. Stund.
c. im Hinterforst, entfernt 1/2. Stund.
d. die Stadtschulen, entfernt 3/4. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder buchstabieren, lesen, memorisieren, singen, Geschriebnes lesen, und ein wenig schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen nach ein ander; von da an aber bis zur Mitte Augusts alle Samstag den ganzen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gleichen, die in der III.ten Schul genannt worden sind.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften giebt der Schulmeister.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Siehe die III.te Schul

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wie in der III.ten Schul.

III.11.b Wie heißt er?

der gegenwärtige Schulmeister heisst: Hs: Jacob Freünd.

III.11.c Wo ist er her?

ist aus dem Aisch gebürtig.

III.11.d Wie alt?

40. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verehlicht und hat 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst seit einem Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst immer zu Haus gewesen; seines Handwerks ein Zimmermann.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Treibt obigen Beruf auch jezt noch neben der Schule.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Mädchen. 8.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 8. Mädchen 7.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt: fl. 1163.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind, nebst den Zinsen von obigem Capital, Vermächtnisse von Wohlhabenden Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieser Fond ist auch vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sondern bey der jährlichen Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gesucht, wofür fl. 5. Miethe aus dem Schulgut bezahlt wird

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sondern bey der jährlichen Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gesucht, wofür fl. 5. Miethe aus dem Schulgut bezahlt wird

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 33. welche aus dem SchulFond bezahlt werden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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