Marbach (Transkription Nr. 1223)

Schulort: Marbach
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 15-15v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Marbach
Kirchgemeinde 1799: Marbach (SG)
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Marbach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung Der Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Martbach Reformirt

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigne Agentschaft

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Districk Ober-Rheinthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Säntis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des umkreises 1 Viertel Stunde ligen alle Häüsser, aus denen die Kinder Geschulet werden.
Folgende ausgenommen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der Hof Kapf

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

entlegen ein Halbe Stunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Dorther kommen 2 Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Rebstein — Balgach — Leüchingen — Altstätten im Mohren

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Rebstein 1/4 Balgach. — 1/2. Leüchingen 1/4 Altstätten 3/4 Mohren 1 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Lesen (Gedruktes und Geschriebenes) Schreiben Singen, auch des Catechismus Haubtfragen nebst Biblischen Sprüchen, und Liederen außwendig gelehrnt

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden haubtsachlich nur im Winter gehalten von Martinj bis Osteren, Dann und wann noh einige Tage im Frühling.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst Namen-Büchlein, Lehrmeister und Neüem Testament, auch das Waser Schulbüchlein, und Biblische Geschichten, und erster Unterricht der Religion für Schul-Kinder

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden von der Schul-Meisteren den Kinderen so lange Gegeben, Biß sie selber eine Fertigkeit im Schreiben haben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich, 3 Stunden Vormittag, und 3 Stunden Nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Classen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach erfolgtem anmelden
Werden von den Schulgenössigen Hauß vätteren in beysein des Pfarrers durch das Mehr erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

Es sind 2 Schullehrer — Hs. Georg Kobelt, u: Hs. Jacob Halter

III.11.c Wo ist er her?

Beyde von Martbach.

III.11.d Wie alt?

Der erst 47 und der ander 25 Jahre alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Der erste hat Weib und 2 Kinder, und der andere ist Ledig.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] Jener ist 14. Jahr und der ander 2 Jahr. Schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sie hatten ihren Geburts ort nie Verlassen. ? Jhr beruf war Landbau.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Und auch jezt verrichten sie, neben der Schule, Feldgeschäfte

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul-Kinder überhaubt 110.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 60
Mädchen 50

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer gehen keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Stark 2400 fl. an Capitalien, Besorgt von einem Schulpfleger

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fliessen von Zinsen u. Vermächtnussen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst weder mit Kirchen noch Armen Gutt vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist hier keines

IV.15 Schulhaus.

Eine eigene Grosse Schulstuben in einem Privat Hauß, die der Lehrer selbst Einheitzen muß.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine eigene Grosse Schulstuben in einem Privat Hauß, die der Lehrer selbst Einheitzen muß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulpfleger sorgt, das sie in gutem Stand erhalten werde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jeder hat von den beyden Schullehrern {hat} in der Wochen 26 Bz., aus dem Schulfond.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung Die Hiesige Gemeind hat auch noch eine Privat Schule von 20 bis 30 Kinder, Der Lehrer derselbe ein hiesiger Lediger Bürger Johannes Ender, Der schon mehrere Jahre Schule gehalten hat, Tractiert das gleiche was in der Gemeind Schule Getrieben wird; allein er wird nicht aus dem Schulfond Salarirt, sondern von der Eltern, die ihm ihre Kinder Zuschicken, Empfängt er Wöchentlich für jedes Kind 6 xr.

Unterschrift

Zitierempfehlung: