Hinterforst (Transkription Nr. 1215)

Schulort: Hinterforst
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 7-7v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hinterforst (Niedere Schule, reformiert)

III.te Schul. Hinterforst

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hinterforst

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

meistens zerstreüte Haüser.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchengemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Ober-Rheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund; an der Zahl 53. allein, da die Schul bald in diesem bald in jenem Haus gehalten wird, so lässt sich die Entfernung weiter nicht bestimmen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften:
a. Jm Brand, 15. Haüser, 17. Schulkinder.
b. Jm Bühl, 14. Haüser, 15. Schulkinder.
c. Jn Bächis, 18. Haüser 8. Schulkinder.
d. Hof Eichberg. 6. Haüser, 9. Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften:
a. Jm Brand, 15. Haüser, 17. Schulkinder.
b. Jm Bühl, 14. Haüser, 15. Schulkinder.
c. Jn Bächis, 18. Haüser 8. Schulkinder.
d. Hof Eichberg. 6. Haüser, 9. Schulkinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise:
a. die Stadtschulen, entfernt 1/2. Stund.
b. Leüchingen, entfernt 3/4. Stund.
c. Marpach, entfernt 1. Stund.
d. Gaiziberg, entfernt 1. Stund.
e. Unterwarmesberg, entfernt 1/2. Stund.
f. Oberwarmesberg, entfernt 3/4. Stund.
g. Eichberg, entfernt 1/2. Stund.
h. Jn der Au, entfernt 3/4. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder buchstabieren, lesen, memorisieren, singen, schreiben, Geschriebnes lesen u: ein wenig rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini an 25. Wochen nach ein an der, und von da an alle Samstag bis Mitte Augusts.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuss, Psalter, Testament, Bättbücher, Calender u. Zeitungen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschrifften giebt der Schulmeister von seiner eignen Hand.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt Vormittag von 8. bis 11. Uhr, Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Soviel möglich werden die Kinder beym Untericht in Classen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher wurde der Schulmeister von den Schulgenossen durchs heimliche Mehr erwählt, nachdem derselbe zu vor vom Pfarer im Beyseyn der Schulvorgesezten geprüft worden war, und den acceds zum Schuldienst erhalten hatte:
Alle Jahr muss der Schulmeister bey den Schulgenossen von Neüem anhalten und von Neüem erwählt werden.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Schulmeister heisst: Hs: Jacob Schneider.

III.11.c Wo ist er her?

Jst aus dem Hinterforst gebürtig;

III.11.d Wie alt?

18. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst noch unverehlicht.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem lezten Herbst Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat vorher bey hiesigem Ober Stadtschulmeister Schläpfer im Schreiben und Rechnen Untericht genossen; sonst ist Feldarbeit sein Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Obigen Beruf treibt er auch jezt neben der Schule.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 30. Mädchen 16.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer von 6. bis auf 25. bald viel, bald wenig.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt f.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind nebst den Zinsen Vermächtnisse von wohlhabenden Bürgern, oder ihren Erben.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sondern bey der alljährlichen Schulbesazung wird eine Schulstube gesucht, wofür fl. 6. Hauszins aus dem Schulgut bezahlt wird.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sondern bey der alljährlichen Schulbesazung wird eine Schulstube gesucht, wofür fl. 6. Hauszins aus dem Schulgut bezahlt wird.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht in fl. 44. welche aus dem Schulfond bezahlt werden; gewöhnlich aber wird dem Schulmeister noch ein Trinkgeld von etlich Gulden von den Schulgenossen geordnet, wenn sie mit ihm zufrieden sind.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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