Hinter Chornberg (Transkription Nr. 1214)

Schulort: Hinter Chornberg
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 11-11v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hinter Chornberg (Niedere Schule, reformiert)

VII.te Schul Hinter-Kornberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hinter-Kornberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Zerstreüte Haüser.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Oberrheinthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund; die Entfernung lässt sich nicht bestimmen, da die Schulstube immer abgeändert wird.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften.
a. Rosenhausen. 10. Haüser 15. Schulkinder.
b. Geeren. 2. Haüser 3. Schulkinder.
c. Tobel u: Gringlen. 2. Haüser 3. Schulkinder.
d. An der Halden. 3. Haüser 5. Schulkinder.
e. Befang u: Rüti. 5. Haüser 7. Schulkinder.
f. Jm Loch. 9. Haüser 12. Schulkinder.
g. Stein. 1. Haüser 5. Schulkinder
h. Gadenaker 1. Haüser

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte reformirte Schulen:
a. die Stadtschulen, entfernt 1. Stund.
b. Gaiziberg, entfernt 1. Stund.
c. Vorder-Kornberg, entfernt 1/4. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder: buchstabieren, lesen, memorisieren, Geschriebnes lesen und ein wenig schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen nach einander; dann freytag u: Samstag bis Mitte Augusts.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher siehe die III.te Schul.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften giebt der Schulmeister von seiner eignen Hand.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Siehe die III.te Schul.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Erwählung des Schulmeisters siehe die III.te Schul.

III.11.b Wie heißt er?

der gegenwärtige Schulmeister heisst: Johannes Walser.

III.11.c Wo ist er her?

ist von Rosenhaus gebürtig.

III.11.d Wie alt?

21. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist noch unverehlicht.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist seit 2. Jahren Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ist immer zu Haus gewesen; sein Beruf ist Feldarbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

diesen Beruf treibt er auch jezt neben der Schule.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule:
Sommer und Winterszeit ohngefehr gleich
Knaben 16. Mädchen. 15.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt fl. 1150.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte sind nebst den Zinsen von obigem Capital. Vermächtnisse von bemittelten Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingefürt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 42. 30. xr. welches aus dem Schulgut bezahlt wird.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: