Altstätten (Transkription Nr. 1207)

Schulort: Altstätten
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 5-6
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altstätten, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)

IIte Schul, Untere Stadtschul

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Altstädten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Stadt

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine u. Agentschaft gleichen Nammens.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Ober Rheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören alle reformierten Hauser in der Stadt und vor Stadt. Alle sind innerhalb des Umkreises einer Viertelstund entfernt. An der Zahl circa 150 Hauser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise.
a. die Obere Stadtschule im gleichen Hause.
b. Hinterforst, entfernt 1/2. Stund.
c. Unterwarmesberg, entfernt 3/4. Stund.
d. Oberwarmesberg, entfernt 1. Stund.
e. Gaiziberg, entfernt 3/4. Stund.
f. Vorder kornberg, entfernt 1. Stund.
g. Leüchingen, entfernt 1/4. Stund.
h. Marbach, entfernt 1/2. Stund.
i. Eichberg, entfernt 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder; buchstabieren, lesen, u. memorisieren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird durchs ganze Jahr gehalten, 4 Wochen Vacanz im Herbst ausgenohmen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind, Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß, u. Testament, Psalter, Bättbücher, auch Calender, u. Zeitungen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Habe keinen Beruf im Schreiben Unterricht zu geben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Vormittag von 8. bis 11. Uhr.
Nachmittag von 12. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So viel möglich werden die Kinder in Klaßen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher wurde der Schulmeister von den Schulgenoßen durchs heimliche Mehr erwählt, nach dem derselbe zu vor vom Pfarrer im beyseyn E. E. Schulrath geprüft worden war. u. den access zur Bewerbung um den Schuldienst erhalten hatte.
Alle Jahr muß der Schulmeister zu erst beym SchulRath u. dann bey den Schulgenoßen von Neüem anhalten und von Neüem erwählt werden.

III.11.b Wie heißt er?

der gegenwärtig Schulmeister heißt Johannes Walser.

III.11.c Wo ist er her?

ist aus dem Hinterforst, der Pfarrey Altstetten gebürtig

III.11.d Wie alt?

34. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verehlicht u. hat 2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst seit 12. Jahren Schulmeister.
hat vom ehe mahligen Schulmeister Boltschauser Unterricht genoßen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich stets diesem Beruf gewidmet, und stand als Schullehrer 8. Jahr im Hinterforst, u. seit 4 Jahren auf hiesigem Posten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeitet im Sommer seine Gemeindstheile.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule:
Sommer u. Winter zeit ohn gefahr gleich Knaben 32 Mädchen 29

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond: Siehe die Obere Stadtschule

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus: Siehe die Obere Stadtschule

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen besteht
a. am Geld fl. 69. 20. xr. welches aus dem Schulfod bezahlt werden; für das verfloßene Jahr wurd mir noch ein Trinkgeld von fl. 15. geschöpft.
b. in einem Stück Torf-Boden wor aus der Schullehrer auf seine Kosten sich genugsamm mit Torf versehen kann.
c Eine eigne freye Wohnung im Schulhaus.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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