Altstätten (Transkription Nr. 1204)

Schulort: Altstätten
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 3-4
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altstätten, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

Gegenwärtiger Zustand der reform. Schulen zu ALSTÄDTEN 1. SCHUL OBERE STADTSCHUL

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ALTSTÄDTEN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Stadt

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchengemeine und Agentschaft, gleichen Nammens.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Obern-Rheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören alle reformirten Häuser in und vor der Stadt. Alle sind jnnerthalb des Umkreises einer Viertelstund.
An der Zahl, 150.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen sind auf eine Stunde im Umkreises
A Die untere Stadtschule im gleichen Hause
B HINTERFORST entfernt. 1/2 Stund
C. UNTERWARMSBERG entfernt. 3/4 Stund
D OBERWARMSBERG entfernt. 1 Stund
E. GÄZIBERG entfernt. 3/4 Stund
F HINTERKORNBERG entfernt. 1 Stund
G VODERKORNBERG entfernt. 1 Stund
gehören gen ALTSTÄDTEN
H LEÜCHINGEN entfernt. 1/4 Stund
I MARBACH entfernt. 1/2 Stund
K EICHBERG entfernt. 1 Stund
gen MARBACH eigne Pfarrkirch und Schul

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule lernen die Kinder, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen, und memorisiren

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird durchs ganze Jahr gehalten, 4 Wochen Vacanz im Herbst ausgenommen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind: Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, Psalter; {Geschriebenes.} Zu weilen {wird} auch {gelesen} aus den Fragen an Kinder, eine Einleitung in die Religion von der Ascetischen Gesellschaft in Zürich. Aus dem Catechismuß der gesunden Vernunft ||[Seite 2] Vernunft von ROCHOW; auch dessen Schulbuch und Kinderfreünd etc. etc. Das Rechnen wird gelehrt nach der Anleitung des F. Gotthilf Buße gemein verständlichen Rechenbuche.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften giebt der Schulmeister den Kindern von seiner eignen Hand, die nach dieser Handschrift sich formirt hat.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Vormittag von 8 bis 11 Uhr. Nachmittags von 12 bis 4 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So viel möglich werden de Kinder in KLASSEN eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher wurde der Schulmeister von den Schulgenossen durchs heimliche Mehr erwählt; nachdem der Schulmeister vorher von E. E. Schulrath im Beyseyn des Pfarers geprüft und den Access zur Bewerbung um den Schuldienst erhalten hat
Alle Jahr muß der Schulmeister erst beym Schulrath, dann bey den Schulgenoßen von Neüem anhalten und vom Neüen erwahlt werden.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Schulmeister heißt Jacob Schläpfer

III.11.c Wo ist er her?

ist von SCHWELLBRUNN gebürtig

III.11.d Wie alt?

Alt 39 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat keine Familie

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst seit 23 Jahren Schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich von Jugend auf diesem Beruf gewiedmet, und stand als Schullehrer 3 Jahr zu Schwalbrunn, 4 Jahr in der Waldstadt, 10 Jahr in Herrisau und seit 6 Jahr auf hiesigen Posten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat auch jezt keine andere Verichtungen als sich auf seine Lehrstunden vor zubereiten; doch wenn er Anlaß hätte, gäb er Stunden. Jst auch Vorsinger in der Kirche; und Zugleich verbunden das Sonntagmorgen und Abendgesang auf der Schulstube zu halten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter KNABEN 56
MÄDCHEN 24
KIND. 80

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer Kinder 20 bis 40 mehr und weniger

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Der hiesige Schulfond beträgt fl. 12500 — Reichswährung. Louis d'or à f. 11

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind nebst den Zinsen. Vermächtniße von wohlhabenden Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist in gutem Stand, weder Neü noch baufällig, gehört den Schulgenoßen, und die reparationen werden aus dem Schulfond bezahlt

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus ist in gutem Stand, weder Neü noch baufällig, gehört den Schulgenoßen, und die reparationen werden aus dem Schulfond bezahlt

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A Das Einkommen des Schullehrers besteht an Geld in fl. 300. welche aus dem Schulfond bezahlt werden.
B Jn einem Stük Torfboden, woraus der Schullehrer auf seine Kosten sich genugsam mit Torf versehen kann.
C Als Vorsinger bezieht er annoch fl. 5. aus dem Kirchengut
d. Endlich hat er eine eigne freye Wohnung im Schulhaus.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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