Mosnang, Dreien, Wiesen (Transkription Nr. 1203)

Schulorte: Mosnang, Dreien, Wiesen
Konfession der Orte: katholisch, gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 53-54v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Mosnang
Agentschaft 1799: Mosnang, Mosnagn
Kirchgemeinde 1799: Mosnang
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Mosnang
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Beantwortungen über den Zustand der Schulen in Moßnang.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namen der Oerter sind Moßnang, Treyen, und Wiesen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Moßang ist ein Dorf, Treyen, und Wiesen sind Dörflein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Moßnang ist eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie gehört zu der Agentschaft Moßnang.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu diesem Districkt. und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

in dem Canton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises Moßnangs der ersten Viertelstund liegen 66. Häuser, innerhalb einer Halben 36., und innerhalb einer Stund 4. Jnnerhalb des Umkreises Treyens der ersten Viertelstunde liegen 37. Heüser, und innerhalb einer Halben 2. Jnnerhalb des Umkreises Wiesens der ersten Viertelstunde liegen 29., innerhalb einer Halben 18., und innerhalb einer Stunde 2. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu Moßnang
Stampfen 2., Hoffwis 2., Hohmad 2., Aufeld 2. Häuser Entlegenheit. 1/8. Stunde.
Bild 1., Weishaus 1., Boden 1. Haus. Bildwis 3., Wald 1. Entlegenheit. 1/8. Stunde.
Bitzi und Dothingen ist jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Fridlingen, und Winklen jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Haggen, Buchrüthi, Schönnengrund jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Wupplißberg 3., Wigmersberg 2., Rafeldingen 4. Häuser Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Harzerßberg 4., Landrichterßberg 2. Häuser Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Krimberg ein Dörflein, Guntzenbächly 2. Häuser Entlegenheit 1/2. Stunde.
Lütschwill, und Klänenberg jedes ein Haus Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Diethenwill, und Rick jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Spillhausen 2. Häuser Entlegenheit. 1. Stund.

Zum Treyen.
Wolgensingen, Rieth, und Brunnen sind Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
||[Seite 2] Rüthlingen 3., Tüfy 3., Rietzenmoß, und Auly jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Bernhartshalden 2., Tobelacker 2. Häuser 1/4. Sack Entlegenheit. 1/2. Stunde.

Zu Wiesen.
Länzlingen, und Fürschwand ist jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Nöthhäussly, und Betsteig ein Haus, Segenten 3., Kolwis 4. Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Bodmen 3., Ehrenzrick 4. Rüfenen, und Meytobel jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Rubligen 3., Rothen 4. Stierenboden und Langenegg jedes eins Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Hüßliweid, Stofel, Aufrichti, Moos jedes eins, Kurzenegg 3. Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Unter und ober Schnebelhorn jedes eins Entlegenheit. 1. Stund

Anmerkung.
Wegen Beantwortung die der Kinder, die von einem jeden Orte die Schule besuchen, kann man nicht bestimmt angeben, aus der Ursach, weil es das Eintemahl mehr, das Andertemahl aber weniger giebt

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Leütenspurg, Müllrüthi, und Libingen. b. Spillhausen ist entlegen von Leütenspurg 1/4. Stunde, ober und unter Schnebelhorn von Müllrüthi und Libingen eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn einer jeden Schule wird gelehret, Lesen, Schreiben, und Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die zu Moßnang fängt an zu Martini, und dauret drey, oder vier und dreysig Wochen: die Andern zwey nur im Winter, und dauert jede 12. bis 14. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die eingeführet, welche in St. gallischen Landen gebräuchlich: als ein Buchstabierbüchlein, Katechismus, und die biblischen Geschichten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschriften wird es so gehalten, erstlich einzelne Buchstaben, Kleine und Grose, dann Silben und Wörter, letzlich ganze Sätze.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sie dauert täglich 5. Stunde, 2 1/2 Vormittag, und Nachmittag soviel.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind im Buchstabieren, Sillabieren, und Lesen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulmeister sind bisher bestellet worden, a. von den Vorgesetzten der Gemeinde, b. durch die Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Der zu Moßnang heist Joseph Antoni Bammert, der im Treyen Joseph Schönnenberger, und der {letzte,} Johannes Länzlinger.

III.11.c Wo ist er her?

Es sind alle drey in der Gemeinde selbst gebürdig.

III.11.d Wie alt?

||[Seite 3] Der erste ist alt 37 Jahre, der zweyte 35, der tritte 50.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Die zwey erstern haben keine Familien, der tritte aber hat 5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der erste ist Schullehrer 9. Jahre, der zweyte 7., und der tritte 15.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Es ist ein Jeder vorher in der Gemeinde gewesen, und ihr Beruf war kein andern, als die Handarbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Es hat jetzt keiner, nebend der Schule, sonderbare Verrichtung.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter zu Moßnang 40. bis 50., im Treyen 30. bis 40., und in Wiesen auch 30. bis 40. von beyden Theilen, Knaben, und Mäcken, und im Sommer zu Moßnang 50. bis 60.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist dergleichen vorhanden,

IV.13.b Wie stark ist er?

er ist 3000. Gulden stark.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte fließen von denen zusammengelegten Geldern der Haußvätern seit zwanzig Jahren her,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

er ist mit dem Kirchen- oder Armengut nicht vermenget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keines eingeführet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist Neü, die Freüerstatt aber ist baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es sind zwey Stuben, sammt einer Kammer und Kuchen, und ist das untere Stockwerk in der Kabloney. Jm Treyen ist nur eine Stube, und ist ein Besitzer da, der es selbst im bäulichen Stande erhalten mus, sammt der Feürung, aber man hat darinn das ewige {Recht}. Jn Wiesen ist auch nur eine Stube, und ist auch ein Besitzer da, aber diesem mus man für den Blatz, und Feürung 4. Gulden bezahlen, und hat keine Rechte.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung zu Moßnang, muß der Pfleger sorgen, und sie im bäulichen Stande erhalten; wie auch für die Feürung des des Winters 7. fl. bezahlen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Schullehrer haben ein jeder sein Einkommen A. am Geld, und zwar wochentlich 2 fl. aus dem Fönd, (Schulstiftung).

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

ja, wie schon gemelt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: Wegen der Entlegenheit und Weite, wird, im Ansehung des christlichen Unterrichts an 8. Orten g der Gemeinde, das ganze Jahre, alle Sonn- und Feyertäge Schule gehalten, und wird einem jeden 2. fl. bezahlt.

Unterschrift

Beantwortet von mir Joseph Antoni Bammert, Schulmeister.

Zitierempfehlung: