Bütschwil (Transkription Nr. 1195)
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- Bütschwil (Niedere Schule, katholisch)
- Bütschwil (Niedere Schule, Feiertagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Ein Dorf Bützenschwil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine Gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agentshaft Bützenschwil |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districte Mooßnang |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Eine Viertel Stunde von hier, Laufen 8. Häußer, Diepfurth 15. Zukenmath 8. Saal 7. Zerstreüte sehr viele. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
a. Kengelbach, 3. Viertel Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, Schreiben, Deütsch, Lateinisch, Kanzley, Fraktur wie auch Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird von Martiny bis Jacobi alle Werktäge gehalten. Von Jacobi bis Martiny alle Sonnund Feyrtäg. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Was die Schulbücher anbetrift, so sind weiters keine Extra eingeführt, als die Katechismus, und was ein jedes selbst mit ihm bringt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften zum Schreiben mache ich ihnen selbsten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul daurt Vormittag 2 1/2 Stund, Nachmittag 2. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn Klassen seind die Kinder nicht getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Vorher hat der Fürst von S. Gallen den SchulMeister bestelt, jetzt aber die Gemeind, durch das Mehr. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 2] Mein Namen heißt. Peter Antoni Holenstein |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus hießiger Gemeind. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt bin ich 22. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familie hab ich keine, denn ich bin nicht verheürathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ein halb Jahr bin ich Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch bin alzeit hier geweßt, und habe kein Beruf gehabt. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jn der Kirchen, Vorsingen, Vorbethen, die Kinder in der Ordnung zu halten, wie auch an Sonn u. Feyrtägen dieselbe in der Religion zu unterrichten |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Schule besuchen überhaupt in Circa 50. 60. bis 70. Kinder beederley Geschlechts. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulstiftung ist vorhanden es belauft auf. 276 fl. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Diese Einkünfte fließen aus zerschiedenen Pflegschaften. Als Z. B. Kirchen Pflegschaft. Spend. Pflegschaft etc. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines, weil es eine Freyschul ist. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulstube ist nur eine, und zwar in der Caplaney, dieselbe muß der Caplaney Pfleger in baulichen Stand erhalten. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulstube ist nur eine, und zwar in der Caplaney, dieselbe muß der Caplaney Pfleger in baulichen Stand erhalten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Schulstube ist nur eine, und zwar in der Caplaney, dieselbe muß der Caplaney Pfleger in baulichen Stand erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 65 fl. u. etliche Kreüzer. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus oberwehnten Pflegschaften. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |