St. Peterzell (Transkription Nr. 1191)

Schulort: St. Peterzell
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 297-298v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: St. Peterzell
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • St. Peterzell (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der katholischen Schule St. Peterszell.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

St. Peterzell ist der Ort, wo gedachte Schule ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorfchen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur katholischen Kirchengemeind alda.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikt Liechtensteig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirke {gehörige} Häüser liegen dermal in dem Umkreise einer Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Das Dörfchen selbst, giebt dermal Schulkinder. 9.
Ennert dem Neker, giebt dermal Schulkinder. 11.
Oberbund, giebt dermal Schulkinder. 7.
Jm Boden, giebt dermal Schulkinder. 2.
Jm Berg, giebt dermal Schulkinder. 2.
Unterbund, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Jm Büll, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Jn der Rütti, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Heimmetgut, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Summa 31.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Das Dörfchen selbst, giebt dermal Schulkinder. 9.
Ennert dem Neker, giebt dermal Schulkinder. 11.
Oberbund, giebt dermal Schulkinder. 7.
Jm Boden, giebt dermal Schulkinder. 2.
Jm Berg, giebt dermal Schulkinder. 2.
Unterbund, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Jm Büll, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Jn der Rütti, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Heimmetgut, giebt dermal Schulkinder. würklich keines.
Summa 31.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jm Umkreisse einer Stunde liegen 2. katholische Schulen:
eine im Hemberg selbst, die andere in der Schwanzbruck.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

beide sind 3/4. Stund entfernet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: lesen, schreiben, Rechnen, auch Aufsätze machen von Quitungen, Briefen etc. auch Sittenlehre, oder Pflichten der Menschen, und zwar nach den Grundsätzen der Religion, ohne welche die Sittenlehre immer fehlbar ist, und noch dazu mangelhaft: der Religionsunterricht ist in unsern Schule unentberlich, oder es müßte noch eine neüe Schule dafür errichtet {werden}, wo die Kinder die Wahrheiten der Religion müssen lesen, und Hersagen lehrnen nach der Vorschrift des Religionslehrer, welcher Hernach diese Wahrheiten den Kindern erklären, und nach ihren Alter fassbar machen; zu Hause wurde das Erstere schlecht, oder manchmal gar nicht geschechen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird zu Winterszeit, von Anfang des Christmonats, bis in die letzte Woche vor Ostern gehalten; zur Sommerszeit ist solche auch schon gehalten worden, aber unbestimmt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die Schulbücher sind nach der normalischen Lehrart mit großen Kösten eingeführt, und der Schullehrer wie an den übrigen Orten mit großer Mühe dazu unterrichtet worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschriften; wird es nach gemelter Lehrart gehalten, welche für dieselbige gestochen, und geschriben sind.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich fünf Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind gemeiniglich in drey Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser ist mit einstimmiger Zufridenheit des Pfarrers, und der Gemeinde, unter Bewilligung der geistlichen, und weltlichen Obrigkeit, von Jhnen bestellet worden.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Bonifacius Gämpler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Hier gebürtig.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters im 56ten Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Familie, und drey Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst in die 20. Jahre ununterbrochen Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich allezeit hier aufgehalten; war nebst dem Schuldienste 23. Jahre im Hießigem Gericht Schreiber; sonst war sein Beruf von zerschiedenen Handarbeiten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist kürzlich auch zu einem Mitgliede hießiger katholischen Gemeindskammer gewählet worden.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 30. Knaben, und Mägdchen fast in gleicher Zahle.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerszeit, kann die Zahl nicht bestimmt werden, weil auch die Schule unbestimmt ist: könnte auch zur Zeit großer Arbeiten nicht wohl gehalten werden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst eine da.

IV.13.b Wie stark ist er?

Von 16. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die übrigen Einkümften fließen aus dem Gemeinenwessen, oder auch aus dem Beytrage der Aeltern.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Jst weder mit Kirchen- noch Armengut vereinigt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

bezallen die Kinder keines; der Schullehrer erhält aus obigem Wochentlich 2. fl.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist hier noch kein bestimmtes; da die Schule bey wenigen Jahren in zerschiedenen Häüsern gehalten worden. Dato wird selbe in des Schullehrers Haus gehalten. für welches ihm allezeit Holz aus der Kirchen, und Pfrundwaldung gegeben worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung hat bisher meist der Pfarrer des Orts gesorget.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen, des Schullehrers ist sonst keines, als oben angemerkt worden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, Jn der Schule wird für Kinder die Normalschrift gebraucht.

Unterschrift

St. Peterszell den 25.ten Hornung. 1799.
Jn eil nach meiner gewohnter Schreibart, Verzeichnet von mir: Bonifacius Gämpler, Schullehrer Daselbst.

Zitierempfehlung: