Mogelsberg (Transkription Nr. 1187)

Schulort: Mogelsberg
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 286-286v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799: Mogelsberg
Kirchgemeinde 1799: Mogelsberg
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mogelsberg (Niedere Schule, katholisch)

25.02.1799

Beantwortung auf die Fragen über den Zustand der Schulen in der Kath. Gemeind Mogelsperg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mogelsperg ein dorf, gehörig zur Agenschaft des gleichen Namens, des Distrikts Liechtensteig im Canton Säntis

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Mogelsperg ein dorf, gehörig zur Agenschaft des gleichen Namens, des Distrikts Liechtensteig im Canton Säntis

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernungen vom Schuhlhause gehörigen Häuser sind sehr ungleich. Räna 1/4 St. 3 Häuser, Namerschwil 1 Stund. Häuser 6. Adelbach 1 St. 1 Haus. Schupis und Schlatt 1 Stund. 2 Häuser. Aach 1/4 St. ein Haus. Neckersteig 1/2 St. 1 Haus. Baach 1/4 1 Haus Steicht 1/2 St. 1 Haus. Eck 1/2 1 Haus. Ruhr 1 St. 2 Häuser Rurbach 1 St. 2 Häuser. Stompf 1 St. 1 Haus. Look 1 St. 1 Haus. Stohlen 3/4 St. 1 Haus. Gonzenwill 3/4 2 Häuser. Dreyeck 1 St. 1 Haus. Mooß 5/4 St. 1 Haus. Buchholz 1 St. 2 Hausser. Staag 5/4 St. 2 Häuser. Diesselbach 5/4 St. 1 Haus. Altigel 5/4 St. 1 Haus, und die ganze Anzahl der Schuhlkinder beläuft sich etwan auf 30 Kinder.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Unterricht wird gegeben im Lesen, Schreiben, Rechnen, in Religion u. s. f. doch nur im Winter, zwölf Wochen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

und bedienen uns der auf dem Lande gewöhnlichen Schuhlbüchern.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

daurt sie täglich 6. Stund, ohne die Kinder in Klassen eingetheilt zu seyn.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schuhllehrer wurd en {e} bestellt von den Vorstehern der Gemeinde mit Begnehmigung der hoh. geist. Obrigkeit zu St. Gallen.

III.11.b Wie heißt er?

dessen sein Name ist Johann Jac. Aggerman von Mogelsperg, 23 Jahr alt, ledigen Standes, im Dienst 2 Jahr, und widmet sich einzig dem Schulamtt;

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

dessen sein Name ist Johann Jac. Aggerman von Mogelsperg, 23 Jahr alt, ledigen Standes, im Dienst 2 Jahr, und widmet sich einzig dem Schulamtt;

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mogelsperg den 25ten febr. 99

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