Lichtensteig (Transkription Nr. 1185)

Schulort: Lichtensteig
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 272-272v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Lichtensteig
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Lichtensteig
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lichtensteig (Niedere Schule, katholisch)

DIE MANNIGFALTIGEN BEWEISE VON DER THÄTIGSTEN Begierde und rühmlichsten Beeiferung des Würdigen Bürgers Stapfer Minister der Wissenschaften, daß Vergnügen und den Nutzen der schweizerischen jugend zu befördern, und derley Künsten und Wissenschaften in dem Vaterlande zu verbreiten, welche die schweiz freye NATION beglücken könnten; rufen mich durch Fragen auf, ein Verzeichniß von der Beschafenheit meiner Person, all erdenkliche Bewandtniß der Schule und Einkünfften derselben in treüen Antworten anzugeben und bekannt zu machen. Da mich also Beruf und der schätzbare Auftrag verpflichten, die möglichen Verhältniß mitzutheilen, so seze die Antworten der Fragen über den Zustand der Schule hier an.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schule der Katholischen Gemeinde in der Stadt Lichtensteig, im Districkt Lichtensteig, zum Canton Säntis gehörig.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Schule der Katholischen Gemeinde in der Stadt Lichtensteig, im Districkt Lichtensteig, zum Canton Säntis gehörig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Da der Stadtbezirk klein ist, so kommt die Entfernung der dazu gehörigen Häuser in keinen Betracht.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Eine halbe Stunde von hier die Schule zu Wattwyl, eine Stunde die von Helfenschwyl, und in gleicher Entfernung die von Bützweil.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben, Lesen, Rechnen und die Anfangs Gründe der deütschen und Lateinischen Sprachlehre.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das Jahr ganz hindruch gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine bestimmte.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften giebt der Lehrer alle Monath.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule für den obigen Unterricht dauert täglich 4. Stunde, nebst diesen wird noch eine Stunde dem Unterricht in der Musick gewiedmet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder, sind in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird von der Gemeind durch das freye Mehr erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Franz Bartholomä Trinkler.

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 2] Von Menzingen im Districkt Zug zum Canton Waldstädten gehörig.

III.11.d Wie alt?

Zwanzig und Neün jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau, und Ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Fünf jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

An zerschiedenen Orten, und nach den Schuljahren in Canzleyen gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramt versieht er auch den Orgel-Dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Sommer und Winter besuchen die Schule beyläufig Knaben 22. Mädchen 10.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Kind Wochentlich 1. Bazen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst eines vorhanden, und in Brauchbarem Zustand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn demselben befinden sich 2. Schulstuben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis anhin ist das Schulhaus von der Gemeind in bäulichem Stande erhalten worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld von dem gemeinen Wesen 45 fl. Kernengeld vom Stift St. Gallen jährlich 10. fl. Holz aus dem Bürgerlichen Wald 5. Klafter frey zum Haus.
b. Das Schulgeld ist schon angemerkt.
Übrigens versieht der Schullehrer auch die Orgel, und ist dafür aus dem Geistlichen Gut besonders besoldet.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

a. An Geld von dem gemeinen Wesen 45 fl. Kernengeld vom Stift St. Gallen jährlich 10. fl. Holz aus dem Bürgerlichen Wald 5. Klafter frey zum Haus.
b. Das Schulgeld ist schon angemerkt.
Übrigens versieht der Schullehrer auch die Orgel, und ist dafür aus dem Geistlichen Gut besonders besoldet.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

a. An Geld von dem gemeinen Wesen 45 fl. Kernengeld vom Stift St. Gallen jährlich 10. fl. Holz aus dem Bürgerlichen Wald 5. Klafter frey zum Haus.
b. Das Schulgeld ist schon angemerkt.
Übrigens versieht der Schullehrer auch die Orgel, und ist dafür aus dem Geistlichen Gut besonders besoldet.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

a. An Geld von dem gemeinen Wesen 45 fl. Kernengeld vom Stift St. Gallen jährlich 10. fl. Holz aus dem Bürgerlichen Wald 5. Klafter frey zum Haus.
b. Das Schulgeld ist schon angemerkt.
Übrigens versieht der Schullehrer auch die Orgel, und ist dafür aus dem Geistlichen Gut besonders besoldet.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieß ist alles, was dem Würdigen Bürger Stapfer Minister der Künste und Wissenschaften auf die aufgegebenen Fragen in möglicher Deütlichkeit geliefert werden kann.
Republickanischer Gruß.

Unterschrift

Zitierempfehlung: