Krinau (Transkription Nr. 1184)

Schulort: Krinau
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 273-274
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799: Krinau
Kirchgemeinde 1799: Krinau
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wattwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Krinau (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der fragen über den zustand der Schul zu Krinau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
Das dorff ist der allerschiklichste orth, bey nahe miten in der gemeind, bey einer viertelstund mehr oder weniger weit entfehrnt, wo es am meisten Schüler gibt. also daß die Schul auff keine Seiten versezt werden kan ohne nachtheil. ob es von großem nuzen wäre wan die Schul im Somer gehalten würde, ist kaum zu vermuthen, weil auß der gemachten Beobachtung Bekannt daß, wenn nach gallus Tag die witerung günstig ist 2. und 3. wochen sich wenig Schüler einfinden, ||[Seite 3] sonder die Kinder noch auff den gütern gebraucht werden So giengs villicht auch im frühling und im Sommer.
ist der winter ungestühm, So werden freylich die entfehrnten auch abgehalten und diße wünschen die Schul dan in Langen Tagen. villeicht wäre ein mitelding das Schiklichste.
wen im Sommer in der wochen ein Tag darzu Bestimmt wurde damit die kleineren das gelehrnte nicht vergeßen.
die größeren aber befestnet und zunemmen möchten. aber das Schul gütli ist eben zu klein. und gibt noch Eltern die ihre Kinder in die Schul zu schiken nicht vermögen, wen sie Schon kein Schullohn Bezahlen müßen etc.
in Langen Tagen Könte den an Stadt 3. Stund {4stund} Schul gehalten werden, man könte den die Kleineren entlaßen. und die Größeren im Singen, im Rechnen, und andern wüßenschafften Nach der lag des orths, nach dem verhältniß und fähigkeiten junger Leüthen mit Beßerem erfolg Unterrichten.
den große gelehrte wird es Hier weinige geben.
So vil zur beantwortung der fragen über den zustand der Schul zu Krinau.

Unterschrift

Nebst gehorsammer Empfehlung REPUBLICANI schem Gruß und Hochachtung
KRINAU in dem Kanton Sentis den 22 Febr: 1799.
von dem dißmahligen Schul Lehrer Joseph Wälli.

Fliesstextantworten
Gesamt

Lokalverhältniße
Krinau. Eine eigne Kirchen Gemeind auß 295. Seelen Bestehende, die auch einen eignen Agent Hat. zu dem Kanton Sentis gehörig des distrikts Liechtensteig.
1 Schul. Hat nur 1. Schul in dem Haupt orth nemmlich in dem dorff Krinau
Schullehrer.
Personalverhältniß der dißmahlige Schu Lehrer Nammens Joseph Wälli. ein einziger Sohn Jacob Wällis 31. Jahr alt. Wohnet bey Seinem alten Vater in Seinem eignen Hauß im dorff Krinau. ist Ano. 1790. von der gemeind erwehlt und Biß dahin alle Jahr auff das neüe bestätet worden. Anno 1798. Hat er Sich in den Ehestand Begeben. Seine verrichtungen Nebend der Schul sind verschidene in Holzarbeit, im Sommer auff Seinen gütern etc.
Untericht. Kinder werden underrichtet in den ersten anfängen im Buchstabieren, im leßen, im Schreiben, im Singen im Catechismo, in zeitungen und Brieffen.
die vorschrifften werden vorgeschriben auß verschidnen Psalmen oder auch auß dem Bachoffen.
wie lang dauert den die schul Täglich Die Schul dauert Täglich 6. stund. 3. stund vormitag und 3 stund Nachmitag. Knaben und Mädchen in einer Schul. kleine und größere zu gleicher zeit. die anzahl der Schul kinderen Belaufft Sich auff 20. Biß 30.
der Schul anfang. Biß dahin hat die Schul ihren anfang genommen nach gallusTag. und 14 Wochen nach einander gehalt worden.
oekonoMische verhältniße. Der Schul fond oder das kleine eigne Schul Capital ist 560 fl. von der Gemeind durch vermächtniße und freywillige Beyträge gestifftet. der zins darvon wird alle Jahr auff gebraucht.
Schullohn. darauß dem Schul Lehrrer wochentlich 2. fl. bezahlt werden. am Ende von den vermöglichen Eltern eine kleine verEhrung ist das ganze Bißherige einkommen.
||[Seite 2] Schulhauß. zu Krinau ist kein eignes Schul hauß. sonder die Schul geht in dem dorff um von einem Hauß zum andern: und wer keine Eigne Hierzu dienliche Schulstuben hat. oder die Schul in Seinem Hauß nicht haben will, muß um eine Solche Schauen. und bezahlen
Entlich entfernung von der Schul Was Entlich die verschidenen gegenden und die entfehrnung derselben von der Schul ansihet. So sind selbige Nachfolgende
1. Eüli. 2. Haüßer diß mahl 1. oder 2. Kind welche deß Schul unterrichts noch bedörffen. 3 viertelstund von der Schul.
2. Kengelbach. 3. Haüßer gegenwertig 2 Knaben 2 viertelstund.
3. in der au. 3. Haüßer gegenw: 2. Kinder. 2. viertelstund.
4. Gurtberg. 4. Haüßer gegenw: 3. Kinder. 1. viertelstund.
5. auf gruben. 2. Haüßer Sind noch kleine Kinder. 2. viertelstund.
6. Krynaüli. 3. Haüßer nur noch ein Knab. 1. viertelstund
7. auff dem berg. 2. Haüßer etwann 4. oder 5. Kinder. 2. starke viertelstund ein gähen berg hinauff.
8. Altschwyl. 5. Haüßer etwan noch 4 Kinder 1. viertelstund
9. dreyschlat. 1. Hauß. 2. junge Knaben 1. starke viertelstund
10. schuffelberg. 3. Haüßer. 2. Kinder ein starke viertelstund
11. Rothenfloh. 2. Haüßer gegenw: 1. Knab. 1. viertelstund.
12. das dorff, und einiche Haüßer allernächst darbey.

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