Hemberg, Harzenmoos, Mistelegg (Transkription Nr. 1183)

Schulorte: Hemberg, Harzenmoos, Mistelegg
Konfession der Orte: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 303-306v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799: Hemberg
Kirchgemeinde 1799: Hemberg
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Hemberg
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen das Schulwesen in der protestantischen Gemeind Hemberg belangende.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist in diser Gemeind an dreyen Orten eine Schul. als 1. Bey der Kirchen. 2. in einem Fleken Harzenmooß und drittes in einem anderen Fleken Mistellegg genant.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Alle dise Fleken gehören gedachter maaßen zur Kirchen-Gemeind und Agentschaft Hemberg.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Jm District Liechtensteig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, nemlichen desjenigen Schulbezirks, der zur Schul bey der Kirchen gehöret.
||[Seite 2] Jnnerhalb des umkreyses der nächsten Viertelstund ligen 38. Haüser Jnnerhalb des umkreyses der zweyten 26.
Jnnerhalb der dritten 5. Haüser.

Wegen den Haüseren, die zur Harzenmooser Schul gehören, hat es folgende Bewandtniß.
Jnnerhalb des umkreyses der nächsten Viertelstund ligen 35.
Jnnerhalb des umkreyses der zweyten 24.
Jnnerhalb der dritten 3. Haüser.

Jn Ansehung der Haüseren der dritten Schul, oder der Schul im Mistellegg hat es folgende Beschaffenheit.
Jnnerhalb der nächsten Viertelstund ligen 19.
Jnnerhalb der zweyten 15. und Jnnerhalb der dritten 2. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 3] Jn der Gemeind Hemberg sind keine Dörfer von Belang, sonder die Haüser sind zerstreüet.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Zu der Schul bey der Kirchen thun folgende Gegenden gehören.
Erstlichen. Schlatt, unterschlatt, unterrohr, Dietschwyl, Thomen, Wald, Gugeyen. Rygelschwende und Wald ob dem Eggle. dise Gegenden sind 2. Viertelstund von dem Schulort entfernt.
Zweytes. Baad. Berg. Eggle, an der Halden nemlich Hüttenhalden, Lochmühle, Nekarau, Stoken zu unterst des unteren Hembergs. oberrohr sind eine Viertelstund entfernet.
Hinderhemberg. alter Hemberg, eine kleine Gegend vom unterhemberg, Ryse, Misere, Tobel, sind noch näher beym Schulort.

Zu der Schul im Harzenmooß, thun folgende, eine Viertelstund vom Schulort entfernte Gegenden gehören.
Lemberg. Hürnlin. Bommen. Hofstätten Wys, Schwand. zuaußerst an der Halden.
||[Seite 4] eine halb Viertelstund sind von dem Schulort entfernet, Bächle, Schwende, Bey der Schwanzbrugg. Hinderharzenmooß. an der Halden.
Kapf. Ettenberg. Löchle. Burchatswys Barenegg. Nekarschwende und Büchel sind 2. Viertelstund entfernet.

Zu der Schul im Mistellegg thun folgende eine Viertelstund vom Schulort entfernte Gegenden gehören. Als nemlichen, die Gegend, Nekar genannt. Grundschwende. Büchel. Fuchßlöcher
Die übrigen Haüser, sind nahe beym Schulort.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Zu der Schul bey der Kirchen könnten kommen 60. bis 64. Kinder.
Zur Schul im Harzenmooß. könnten kommen 48. bis 54. Kinder.
Bey der Schul im Mistellegg könten erscheinen zwischen 30. und 40. Kinderen.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schul im Harzenmooß ist 3. leichte Viertelstund von der Kirchen entfernet
Die Schul im Mistellegg, eben so weit.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 5] Buchstabieren, lesen, singen, schreiben. auch etwas rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wegen vilem Schnee, kaltem Nordwind und Kürze der Tagen könten im Winter ohnmöglich Haubtschuhlen gehalten werden.
{Aber im Winter stehen bisweilen 5 oder 6. Haußväter zusamen und halten eine Privat-Schul, oder wie mann Sie heißen könte eine repetierschul. aber alles in selbst eigenen Kösten.}

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Ein Nammenbüchlin, die Zürcherischen Frag stüklin. großer Zürcher-Ckatecismus, Büchlin von verschiedener Art

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird den Kinderen zu Vorschriften vorgeleget, das eintemahl etwas aus der heiligen Schrift, ein andersmahl etwas von Geschichten, ein drittes mahl etwas nach eigenem Belieben des Schullehrers.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret für den ganzen Tag 5. Stunden lang. Wird mehrentheils mit einem Gebätt angefangen und auch mit Schulgebättlinnen beschloßen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn keine Classen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde bis anhin von Pfarrer und Vorgesezten bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 6] Der bey der Schul zur Kirchen, war Johannes schweizer.
{Diser Johannes schweizer thut dergleichen als wolle Er die Schul nicht mehr halten}

Der bey der Harzenmooser Schul Johann Jacob Grob.
Der im Mistellegg. Johannes Tanner

III.11.c Wo ist er her?

Der erste aus der Gemeind Peterzell
Der zweyte aus der Gemeind Wattwyl.
Der dritte aus der Gemeind urnäschen.

III.11.d Wie alt?

Der 1. ohngefehr 38. Jahr alt.
Der zweyte ohngefehr 53. Jahr.
und der dritte etwann 32. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Der erste hat 1. Kind.
Der zweyte 2.
Der dritte ist noch ledigen Stands.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Alle drey, 3. Jahr.
{Nemlichen nur 3 Jahr in der Gemeind Hemberg, aber waren Sie auch schon in anderen Gemeinden Schullehrer.}

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Der erste ist ursprünglich aus der Gemeind Degerschen. dißmahlen aber ausert der Schulhaltung in der Gemeind Peterzell.
Der zweyte in Wattwyl. und der dritte in urnäschen. und ausert den SchulMonaten thun Sie sich noch jez in bemeldten Gemeinden befinden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 7] Alle drey verstehen auch die Baumwollen Wäberey.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Wie vil Kinder überhaubt die Schul besuchen, kan eigentlich nicht bestimt gesagt werden, in allen 3. Schulen könnten sich zusamenhaft 70. Knaben und 60. Töchterlin einfinden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Wie vil Kinder überhaubt die Schul besuchen, kan eigentlich nicht bestimt gesagt werden, in allen 3. Schulen könnten sich zusamenhaft 70. Knaben und 60. Töchterlin einfinden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts dergleichen.

IV.13.b Wie stark ist er?

über diß. kan nichts bemerket werden.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Elteren oder Waysen-Besorger, bezahlen wochentlich von einem Kind 8. xr. am End der Schul auch etwas Trinkgeldt. Für die armen Kinder wird der Schullohn. samt einichen Schulbücheren aus demjenigen Geldt bezahlt. welches bey den heiligen Communionen von der Gemeind wird zusamen gelegt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst kein bestimtes.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein vermöglicher Haußvater hat bis anhin eine Schulstuben dem Schullehrer gratis eingeraumet.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer zeücht zum Lohn von Niemand nichts, als von den Elteren und für die Armen, von dem Verwalter des CommunionsGelds.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 8] Besondere Anmerkungen weiß Jch keine beyzufüegen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: