Brunnadern (Transkription Nr. 1181)

Schulort: Brunnadern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 291-296
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Brunnadern
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Brunnadern (Niedere Schule, reformiert)

Canton Sentis District Liechtensteig, Gemeine Brunnadern. Beantwortung der Fragen, den Zustand der Schulen betreffend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 8] Bemerkungen.
Auffallende Hauptfehler bey diesen Schul-Einrichtungen sind meines Bedünkens folgendes die vorzüglichsten.
1 Die schlechte Bezahlung des Schullehrers. Diese ist die Ursache von den meisten andern Fehlern. Wer wird sich wohl gerne zu einem so mühsamen Geschäffte brauchen laßen, wenn er mit Weben bey Hauße meistens weit mehr verdienen kan? wer wird sich gerne zu diesem Geschäfte bilden laßen, wenn seine oeconomie dabey rükwärts geht? oder er doch nicht hoffen kan etwelcher Maaßen sein Glük dabey zumachen? Ein tüchtiger Schullehrer muß auch ein gutes Gehalt haben, doch dafür werden unsre Gesezgeber u. Minister schon sorgen.
2 Die Eltern laßen keine Authorität weder des Schullehrers noch der Vorgesezten gelten. Sie schiken ihre Kinder in die Schule oder nicht, wie es ihnen beliebt, ohne sich etwas einreden zu laßen. Sie schiken sie den einen Tag, den andern aber nicht. Sie schiken sie, so spät als sie wollen. viele kommen höchst unreinilich weder gewaschen, noch gekämmt, die vorgesezten dörfen die Eltern darüber nicht zu Rede stellen; würde sich der Schulmeister über so etwas aufhalten, so würde der Vater sein Kind gleich zu einem andern in die Schule schiken. Wir erwarten aber den besten Erfolg von der zubestellenden Jnspection. ||[Seite 9] besonders wäre zuwünschen, daß die Schullehrer nebst beßerm Lohn, großere Authorität erhalten. Wie wenn sie z. b. zu den Vorgesezten, oder der Municpalität gehören müßten? Jhre Erinnerungen, wegen Wegbleiben der Kinder aus der Schule, wegen Unsittlichkeit, Unreinlichkeit, wegen zuspät kommen, u.s.f. sollten gelten müßen. Man sollte die Eltern, die sich auf die eine, oder andre Weise verfehlten, zur Rechenschaft ziehen.
3 Es sollten zwekmäßige Belohnungen, u. Straffen da seyn. Bisher waren keine Ermunterungen, keine Belohnungen für die gesitteten u. fleißigen. Die Strafe der fehlenden waren nur Schläge. Die Strafen sollten beschämend, die Belohnungen ermunternd seyn. Die sich durch Fleis u. gute Sitten auszeichnen sollten durch praemien, durch Bücher, — schön Schreib papyr, durch Lob sprüche ermuntert werden. Das dünken mir unter vielen Bemerkungen, die zumachen wären, di auffallendsten.

Unterschrift

geschrieben, u. unterschrieben von Christoph Sulzer pfr.
Brunnadern. den 22. Febr. 1799.

Fliesstextantworten
Lokal

Canton Sentis District Liechtensteig, Gemeine Brunnadern. Beantwortung der Fragen, den Zustand der Schulen betreffend.
Bey der Aufmerksamkeit, und den unverdroßenen Bemühungen, die unser würdige Minister der Künste u. wißenschaften auf einer der intereßantesten Gegenstände für die Menschheit, auf die Einrichtung eines zwekmäßigen, u. vernünftigen Unterrichts unsrer vaterländischen Jugend richtet; wird es jedem wohldenkenden Religionslehrer wahres Vergnügen machen, die verlangten Aufschlüße, den bisherigen Zustand der Schulen u. ihrer Lehrer betreffend, zu geben; besonders da der bisherige Unterricht in vielen unsrer Landschulen aüßerst dürftig u. fehlerhaft war, und der warme Wunsch jedes seine Mitbürger liebenden, daß doch diesem Übel gesteürt werden möchte, wegen unübersteiglicher Hinderniße, immer nur Wunsch bleiben mußte. Nun ist endlich die Morgenröthe da, die uns einen schönen Tag verspricht, der auf die Finsterniß folgen soll, in der tausende unsrer Mitbürger, wegen dürftigem Unterricht in der Jugend, leben mußten.
||[Seite 2] Beantwortung.
Es wird in der Kirchgemeine Brunnadern in 4 Bezirken alle Jahre Schule gehalten. A in Brunnadern B in Spreitenbach C im Homberg D im Reitenberg. Alle diese bezirke liegen im Canton Sentis District Liechtensteig, Kirchgemeine u. Agent schafft Brunnadern.
A in Brunnadern. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten 1/4 Stunde liegen 54. Haüser, das Dorf Brunnadern, wo die Schule gehalten wird mit inbegriffen, und jedes zwey fache Hauß, wo gewöhnlich 2 bis 3 Haushaltungen sind, für 2 Haüser berechnet. Jn diesen Bezirk gehören
Brunnadern ein Dorf, Hauptort der Gemeine, enthält 33 Haüser. diese schiken gewöhnlich 20 bis 22 Kinder in die Schule.
Ein Haus bey der untern Brüke 1/2 Vrtl Stund von Brunnadern, schikt kein Kind.
Ferner die untern u. obern Bizi, Vögelisegg, u. Waldschwyl, 4 unweit von einander liegende Haüser 1/2 VrtlStund v. Brunnadr. schiken 2 Kinder.
Steig, 6 Haüser 1/2 Vrtl Std v. Brunnadr. 4 Kinder.
Am untern Waßer 8 unweit von einander liegende Haüser zunächst bey Brunnadern. 3 Kinder.
am Kreüzweg 2 Haüser 1 kleine 1/4 Std v. Brunadern. 2 Kinder.
Aus diesem ganzen bezirk sind die Haüser entlegen
von den nächsten Schulen. von der Schule in Spreitenbach 1/4 Std.
von der im Homberg 1/2 Std. — im Furth 1/4 Std.
in Helfenschwyl. 3/4 bis 1 Stund.
||[Seite 3] B Der Schulbezirk Spreitenbach
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten 1/4 Stunde liegen 20 Haüser, die zu diesem Bezirk gehören.
Spreitenbach ein Dörfli, in welchem die Schule gehalten wird, enthält 8 Haüser, u. schiken 8 Kinder
Thaa 5 neben einander u. dicht bey Spreitenbach liegende Haüser schuler 4 Kinder
im Furth 3 Haüser auch allernächst bey Spreitenbach. — 2 Kinder
im Vorstadel, und in der Säge 4 Haüser auch zunächst bey Spreitenbach kein Kind.
Die Haüser in diesem Bezirk sind entlegen von den herum liegenden Schulen. von der in Brunnadern 1/4 Stund
von der im Furth — 1/4 Std.
im Homberg. stark 1/4 Std.
im Reitenberg. 3/4 Std.
C Der Schul-Bezirk Homberg.
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten 1/4 Std liegen 14 Haüser, alle zu diesem bezirk gehörig.
Homberg 10 nahe bey einander liegende Haüser wo die Schule gehalten wird, schiken 18 bis 20 Kinder.
Hinteregg 4 unweit von einander u. 1/4 Std von Homberg entlegene Haüser schiken kein Kind.
||[Seite 4] Die Haüser im Bezirk Homberg sind entlegen von andern Schulen
von der in Spreitenbach 1/4 Std.
von der in Brunnadern. 1/2 Std.
von der im Reitenberg. 1/2 Std.
D Der Schul bezirk Reitenberg.
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten 1/4 Std liegen 26 in diesen Bezirk gehörige Haüser.
Reitenberg u. Niederweyl 2 zunächst neben einander liegende Örter, wo die Schule wechselsweise gehalten wird, enthalten zusammen 19 Haüser. diese schiken — 34 Kinder
Schmiedsboden 2 Haüser 1/2 Vrtl Stund von Reitenberg — schiken. 2 Kinder
Schwanden u. Schleiffe 5. zerstreute Haüser 1 kleine bis starke 1/4 Stund bis zur Schule 4 Kinder.
Die Haüser in diesem Bezirk sind entlegn von andern Schulen von der im Homberg 1/2 Stund.
von der in Spreitenbach 1/2 bis 3/4 Std.
von der in Brunnadern 3/4 bis 1 Stund.

Unterricht

||[Seite 5] Was wird in den Schulen gelehrt?
Lesen — Schreiben — Singen.
Die Schulen werden 20 bis 25 Wochen in allen Bezirken zusammen berechnet, gehalten, u. nehmen ihren Anfang zu Martini. Die Kinder aus jedem Bezirk dörfen aber die Schulen in den 3 andern Bezirken auch besuchen. Aber nur für 17 Wochen wird der Schullehrer aus dem Schulgut bezahlt, für die übrige Zeyt müßen die Eltern wegen der Bezahlung sich mit dem Schulmeister abfinden.
Es sind hier leyder gar keine zwekmäßigen Schulbücher eingeführt, weil der Religionslehrer, der Vorgesezten, u. der Schullehrer Authorität bey den Eltern gar nichts gibt. Jeder Vater giebt seinem Kind ein Buch, oder etwas geschriebenes mit in die Schule, und in diesem muß dan der Lehrer das Kind lesen lehren J. Ex. ein Gebät buch, eine alte Zeytung, ein Testament Auf diese Weise lernen dan die Kinder, da jedes etwas anders zum lesen mitbringt, als das andre, nie mit Verstand lesen, zumal da viele Schullehrer selbst nicht mit Verstand lesen können. Wie gut, wenn da u. dort Anstalten getroffen würden, um fähige junge Leuthe zu Schullehrern zu bilden, wenn wenigstens für die Noth die Religionslehrer den Auftrag bekämen, die Schullehrer zu ihrem Geschäft zu unterichten, wie gut, wenn bald zwekmäßige Lesebücher für unsre ländliche Jugend ||[Seite 6] geschrieben würden. Doch — Die Finsternis ist vorbey u. der Tag bricht an.
Der Schulmeister schreibt die Vorschriften selbst, zwar sind die selben meistens ziemlich schön geschrieben, aber Orthographie versteht selten ein Schulmeister in dieser Gegend. Die Schule währet jeden Tag 6 bis 7 Stunden. Hier werden die Kinder nicht in Claßen getheilt, sondern geschikte u. ungeschikte, fleißige u. liederliche sitzen, wie es ihnen beliebt, durch einander.

Personal

Personal Verhaltniße.
Mit der. Bestellung des Schullehrers ward es hier bisher so gehalten. Die Hausväter eines Schulbezirks tretten zusammen, u. entscheiden durch das Stimmen mehr, was für einen Schullehrer sie wollen. Es läßt sich zwar selten ein Bewohner dieser Gemeine wegen schlechter Bezahlung zum Schulhalten brauchen, es wird also gewöhnlich einer aus einer benachbarten Gemeine bestellt z. b. von Helfenschwyl, Ganderschwyl — meistens alle Jahre ein anderer, u. dieser hat dan außer dem Schulhalten, hier keine andere öffentliche Verrichtung.
Jn allen 4 Bezirken zusammen berechnet besuchen 110 bis 115 Kinder die Schule.
Unterschied zwischen der Anzahl von Knaben u. Mädchen ist meistens keiner.

Oekonomie

||[Seite 7] oeconomische Verhältniße.
Es ist ein Schulfond aus. — ehedem von Gemeindsgenoßen zusammengelegtem Geld, welches an Zinßen gelegt ist. das Capital betragt 660 Gulden, u. ist nicht mit dem Pfrund gut vereinigt, sondern wird von einem besondern Pfleger besorget. Aus den Zinßen wird dan das Gehalt des Schullehrers für 17 Wochen alle Jahre ausgemacht 1/2 Gulden pr. Woche, und die Eltern zahlen für ihre Kinder nichts, ausgenohmen daß die wohlhabenden am End der Schule dem Lehrer ein Trinkgeld geben, außer diesem erhält er unter keinem Titul irgend etwas, als das Mittageßen bey den Hausvätern in dem Bezirk, wo er Schule hält.
Es ist kein Schulhauß in dieser Gemeine, sondern die Schule wird in Wohnstuben in dem Haupt ort des Bezirks, das eine Jahr in dieser, das andre in einer andern gehalten, und jedes Kind zahlt gewöhnlich dem Besizer der Stube am Ende jeder woche 1 Krzr Miethgeld.

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