Häggenschwil (Transkription Nr. 1163)

Schulort: Häggenschwil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 343-344v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Gossau
Agentschaft 1799: Lömmenschwil
Kirchgemeinde 1799: Lömmenschwil
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Häggenschwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Häggenschwil (Niedere Schule, katholisch)

Freyheit. Gleichheit
Frag und Antwort. über den Zustand Der SCHULE IN DER GEMEIND LEMMENSCHWIL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heggenschwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist ein eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeine, und Agentschaft Lemenschwil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Goßau.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier will ich die Entfernung der Dörfer, Jhre Nämen, die anzahl der Haushaltungen, wie auch die anzahl der Schulkinderen, so viel fähig wären von jedem dorf in die schul zukomen, anzeigen, wie folgt.
* Dorf Hegenschwil 25 Haushaltungen 13 Kinder.
Lemenschwil 1/4 Stunden. 22 Haushaltungen 12 Kinder.
Stengen 1/4 Stunden. 16 Haushaltungen 3 Kinder.
Oberatzenholz 1/4 Stunden. 6 Haushaltungen 8 Kinder.
Wetzensperg 1/4 Stunden. 4 Haushaltungen 3 Kinder.
Hinderberg 1/4 Stunden. 8 Haushaltungen 8 Kinder.
Bauel 1/4 Stunden. 5 Haushaltungen 6 Kinder.
Buh 1/4 Stunden. 1 Haushaltungen 0 Kinder.
Däschli-Hausen 1/4 Stunden. 4 Haushaltungen 3 Kinder.
Eglis-Haus 1/4 Stunden. 2 Haushaltungen 2 Kinder.
Hindenhaus 1/4 Stunden. 2 Haushaltungen 0 Kinder.
Agen 1/4 Stunden. 6 Haushaltungen 2 Kinder.
Hinkenbach 1/2 Stunden. 5 Haushaltungen 3 Kinder.
Weyer 1/2 Stunden. 4 Haushaltungen 4 Kinder.
Rorenmoos 1/2 Stunden. 9 Haushaltungen 6 Kinder.
Gnomenstein 1/2 Stunden. 2 Haushaltungen 1 Kinder.
Häggen 1/2 Stunden. 3 Haushaltungen 0 Kinder.
Debensenlehn 1/2 Stunden. 1 Haushaltungen 1 Kinder.
Schubis 1/2 Stunden. 2 Haushaltungen 1 Kinder.
Kollerberg 1/2 Stunden. 7 Haushaltungen 7 Kinder.
Wäldi 1/2 Stunden. 6 Haushaltungen 4 Kinder.
Eggen 1/2 Stunden. 8 Haushaltungen 6 Kinder.
Engenspühl 1/2 Stunden. 1 Haushaltungen. 1 Kinder.
Loch 1/2 Stunden. 3 Haushaltungen. 2 Kinder.
Schmidten 1/2 Stunden. 5 Haushaltungen. 5 Kinder.
Holzreüti 1/2 Stunden. 6 Haushaltungen. 4 Kinder.
Unteratzenholz 1/2 Stunden. 4 Haushaltungen. 4 Kinder.
Ballen 1/2 Stunden. 2 Haushaltungen. 2 Kinder.
Lengwil 1/2 Stunden. 6 Haushaltungen. 6 Kinder.
Daseganden 1/2 Stunden. 1 Haushaltungen. 0 Kinder.
Ober berg 1/2 Stunden. 1 Haushaltungen. 0 Kinder.
Ladhub 3/4 Stunden. 1 Haushaltungen. 1 Kinder.
Gerschwil 3/4 Stunden. 2 Haushaltungen. 3 Kinder.
Raach 3/4 Stunden. 2 Haushaltungen. 3 Kinder.
Langgenhub 3/4 Stunden. 5 Haushaltungen. 3 Kinder.
Schwandlen 3/4 Stunden. 1 Haushaltungen. 2 Kinder.
Ruckensperg 3/4 Stunden. 3 Haushaltungen. 2 Kinder.
Tobel 3/4 Stunden. 5 Haushaltungen. 4 Kinder.
98
42
140 **

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Ringsum ein Stund.
Wittenbach, Berg, Mullen, Sitterdorf Bernartzell.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Geschribene und getruckte Namenbücher, Hofzuchten, Katechismus, gebethbücher, Zeitungen, Brief, wie auch etwas in der Rechnungs Kunst, auch schreiben, und auch etwas in den Religions unterrichtungen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Hier wird die Schule, von Martini, bis Jakobi gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Wie oben gemelt geschribene, und gedruckte Namenbücher, Hofzuchten, Kathechismus gebethsbücher, und dergleichen,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Von anfang wird Jhnen Klein-und große Korent buchstaben vorgelegt, hernach eine Gute Korent schrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund 3 vor und 3 nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein Sie sind nicht in Klaßen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vorher hat in das Officium bestellt, jetz aber ist er zwey Jahr, von den Gemeinds Leüten durch mehrere Hand ermehrt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Galli Antoni Eberli.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der nemlichen Gemeind Lemenschwil von Hinderberg.

III.11.d Wie alt?

26 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine kinder sondern er ist noch ledig

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2 1/4 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher bin ich beym Vater gewesen und hab etwas in bauren Arbeit gethan.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Noch etwas in Bauren Arbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Aufs höchste 20, wo doch allzeit über 100 wären das den unterricht sehr nöthig häten N.B. 20 besuchen die Schule nur eine kurze Zeit.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 15. 20. bis. 30.
Mädchen? 8. 10. bis 15.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 30. bis. 40.
Mädchen? 25 bis 30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von den Aeltern, wan Sie Kinder in Dschul schicken.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nichts, es ist hier woll ein Capital von 700 fl. Gestift für die armen Kinder, wan solche aber nicht in Dschul geschikt werden so hab ich nichts darvon, werden Sie aber geschikt so hab ich wochentlich von einem 3 xr.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich vom Kind 3 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist nicht Baufehlig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein Stuben, und ein Keller, und drey Kammern, aber die Schulstube ist für den Lehrer, und für d'Schulkinder zu klein.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er ermanglet kein Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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