Engelburg (Transkription Nr. 1160)

Schulort: Engelburg
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 345-346v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Gossau
Agentschaft 1799: Gaiserwald
Kirchgemeinde 1799: Engelburg (Gaiserwald)
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Gaiserwald
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Engelburg (Niedere Schule, katholisch)

23.02.1799

Freyheit. Gleichheit.
Antworten über die Fragen des Zustandes der Schule in Engelburg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schule ist, heiset Schönnenbühl, oder das sogenannte Engelburg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein von 12 Häusern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigene Gemeinde Gaiserwald aber aber es sind zwey Kirchhören.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es gehört zur Kirchengemeine Engelburg, im Gaiserwald, Agentschaft dieses Orts.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Gossau.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zu diesem Schulbezirke gehörigen Häuser sind, im Umkreise einer Viertelstunde, liegen. 47. und im Umkreise einer halben Stunde 49 Häuser, und weiters keine mehr, die zu diesem Schulbezirke gehören.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nämen die zum Schulbezirke gehören, sind das Dörflein Schönnenbühl, Schwende, Schwabsrüthe, Schnardt, Secke, Loch, Gern, Bilchen, Oberstädele, Egelsrüthe, Mooß, Rißy, Unterstädele, Kapf, Breitschachen, Silberbach, Strik, Auw, Rüthe, Ebnet, Lendenwiß, Underhalden, Oberhlden Lehnerhoff.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Benachbarte Schulen sind St. Josephen Wittenbach, Bernardzell, und Waldkirch.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheiten sind von einer Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Lesen, gedrucktes, und geschriebenes, Schreiben, Rechnen, auch Christkatholischer Unterricht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird gehalten von dem Neuen Jahr, bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: das so genannte St. Gallische Namenbüchlein, Katechismus, Evangelien, zur lesung Verschiedene taugliche Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften bestunden aus 1/4 Bogen, darin enthält die arten zum Rechtschreiben, auch einige Verse aus heil. Schrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich 4 1/2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in keine Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat bisher bestelt Officialis von St. Gallen, nachdem er von den Richtern der Gemeinde ist erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Eberle.

III.11.c Wo ist er her?

Von Engelburg.

III.11.d Wie alt?

54 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Wittiber mit 4 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 13 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher mußte ich mein Brod mit Weben, und andern Arbeiten Verdienen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte habe ich in der Kirche zu Verrichten, Vorbethen, Vorsingen, Unterrichten Aufsicht über die Kinder, auch dem Meßmeramte abzuwarten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder besuchen überhaupt die Schule 38 Knaben 28. Mädchen 10. des Winters.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist keine Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist nichts Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind, Die Aeltern bezahlen für ein Kind 3 xr. wochentlich.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von diesem ist nichts da.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines, die Schule wird in des Kirchenpflegers Haus gehalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube, und noch ein kleine.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Hauszins muß ich alle Jahre 10 fl. geben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muß der Kirchenpfleger sorgen, weil das Haus ihm gehört.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen des Schullehrers sind,
an Geld 5 fl. welches ich Jährlich von Officialis zu St: Gallen Empfangen habe. Und sonst Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Ueber alle diese Fragen, kann ich keine andere Antwort geben, als daß ich aus allen diesen Quellen nichts zu beziehen habe. wohlgemerkt, ist mir aber nicht lieb darbey.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

REPUBLIKANISCHER GRUSS ENGELBURG DEN 23TEN FEBRUARIUS. 1799.
BÜRGER JOHANNES EBERLE SCHULLEHRER.

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