Flawil (Transkription Nr. 1144)

Schulort: Flawil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 307-307v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799: Flawil
Kirchgemeinde 1799: Oberglatt (SG)
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Flawil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Flawil, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hans Ulrich Steiger Schulmeister

Fliesstextantworten
Gesamt

Willen über die, von unserem Würdigen Bürger Stadthalter Stadler, Zugestelte Fragen, betreffende den Zustand der Schullen, ein jewilliger Lehrer eine Antwort darüber ertheillen sol, so thue ich ends unterzeichneter dieser Aufforderung auch gehorsamst entsprechen
Schulle halte, im Dorff Flawil alwo Gebohren u auferzogen worden der Gemeinde Oberglatt, Agent Hs Geörg Steiger, District Flawil Canton Säntis, Betreffende den Unterricht, Leßen, Schriben, Singen, Rechnen mehren Theils im Winter von Martyny bis Mäyen gehalten, keine Lesederen Schull Bücher, noch Vorschrifften, Der Züricher Katachißmy auswendig erlernt dauret, Täglich der Unterricht 6. Stund, in keine Klaßen eingetheilt Dato wird bestelt von den Hauß Vätteren dieses Dorffs, Vorhin von einer ganzen Gemeinde in der Pfaarkirche, Dazumahl ware der Schull Fond von einem Gemeinds Schullvogt besorgt worden, vor 3. oder 4. Jahren aber wurde der Schullfond auf die Räüche vertheilt, Dazumahl waren 3. Schullen jezo aber 6 Schullen, in jeder Gegne haben die Hauß Vätter, zu Jhrem erhaltenen Theil zugestürt, so das ich glaube von dem Zinß ein jewilliger Lehrer besoldet wird, Wochentlich von 2. 1/2. bis höchstens 3 fl. ich bin 23 Jahre Lehrer 47. Jahr Alt, habe 5 Kinder GL in dem nötigen unterichtet, in meiner frühen Jugend kamme in die Frömbde, um die Handlung, u Französische Sprach in etwas zuerlernen, bey meiner Heimkunft auf mein Vatter Sälig, auch Schull Lehrer geworden Nebend meinem Unterricht, Wann die gesezten Stunden verfloßen trachte zu Verdienen was immer kan, um meine Haußhaltung Ehrlich ernähren zu können, Schull Hauß GL. ein eignes, vor eine große anzahl Kinder sehr kommlich die unterhaltung mir obligt, Dato 30. a 40. Kinder zu unterrichten, dieses wenige habe über vorgelegte Fragen Jhnen zu Antworten
Der innige Wunsch meines Herzens ware bisanhin, das eine beßere, auf das Wohl der l Jugend abzweckende anordnung im Schull Unterricht gemacht wurde, theils im Lernen, und besonders in der Zucht, und besuchung der Schullen ich wurde zu weitläüffig wann ich hierüber schriben wolte, Dem Lehrer den Elteren, u Kinderen könten verhaltungs Reeglen genug vorgeschriben werden ich muß die beßere einrichtung denjenigen überlaßen, welche uneingeschränkt darüber Geseze zu machen haben, Laßen Sie Jhnen das Wohl der l. Jugend bestens empfohlen sein, der höchste seye Jhr belohner darfür hie Zeitlich und dort Ewig.

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