Dieselbach (Transkription Nr. 1143)

Schulort: Dieselbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 320-320v, 323-323v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799: Mogelsberg
Kirchgemeinde 1799: Mogelsberg
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dieselbach (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung, des 1sten Lokalverhältnisses der Schule auf Dieselbach, in der Gemeind Mogelsperg, in dem Distrikt Flaweyl, in der Agentschafft, Brunners-Ach, im Kanton Säntis.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dieselbach ist ein Gantz Reformiertes Dörflein in Obgedachter Gemeind, und Regierung.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der weiteste Bezirckes Umkreiß ist eine Viertelstunde (die zu dieser Schule Gehören), worin nur zwey Haushaltungen sind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu der Obgedachten Schule hat niemand kein Recht, Als daß gedachte Dörflein und die zwei Haushaltungen, des Bezircks.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von den zwey Haushaltungen des Bezirks, besuchen 8. Kinder die Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Nachste Schule von dem Obgedachten Dörflein ist zu Naßen, die entpfernung ist 3/4 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Obgedachten Schule werden die Sühler, im Leßen, Schriben, und Singen Unterrichtet;

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule des Obgedachten Orts, Kann nach belieben der SchulsGenoßen, im Sommer, oder im Winter Gehalten werden, Ausgenohmen, in der Zeit nicht: wo die benachbarte Schule zu Naßen Gehalten wird. Die lenge der Dieselbacher Schule, ist 10 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn dieser Schule sind keine sonderbare Schulbücher, Als Nammen-Büchlein, Fragen Büchlein, Testament, Zeitungen, u: Brief, in dem werden sie Unterrichtet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Was die forschrifften Anbetrifft, so Schreibt man den Schüleren vor das A, b, c. darnach wörter, und auf die Kinder schickliche Verse aus der Bibel.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schule wird jedes Tags Sommer u: Winter 6. Stunden gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine besondere Klaßen eingetheilt, als in Weibliche, und Mänliche, welche in eine Schule kommen aber nicht unter einander Gesetzt werden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die erwehlung des Schulmeisters, ist bis anhin, durch ihre (den Schuls-Genoßen) habende Rechte, durch daß Koletur, oder mehrheit der Steimen, erwehlt worden

III.11.b Wie heißt er?

Jch Als jetziger Schulmeister in Dieselbach, Joh. Geor Roßennast

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Gemeind Gandertschweil im Distrikt Flaweil.

III.11.d Wie alt?

Des Alters 33. Jahr 10. M:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Die Anzahl meiner Haushaltung ist, das Eheweib und 3. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15 Jahr zu Gewißen Monaten habe ich den Schuldienst (bald da bald dort.) Nach best meiner Möglichkeit versehen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Mein Geburts-Ort ist das dorflein Bleicken, in der Gemeind Gandertschweil, im distrikt Flaweil. Ehe dem, daß ich Schule hielte, habe ich mich im Weben, und Anderen Nutzlichen Geschäften Geübet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den Schulgeschäfften habe ich keine Geschäfte. Denn ich habe nichts Als ein Haus um den lehen-Schiling zu besorgen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Kinder die, die Schule Auf dem Genanten Dieselbach besuchen, belaufen sich (zum wenigsten) auf 28.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der Anfang der Stiftung der Schule auf dieselbach, ist von den Haus-Vätern des Orts, Anno 1754. Vorgenohmen worden, da sie zu erst, aus Trieb zum Guten, u: und nach best ihrer möglichkeit, nur 100 fl. zusammen legten, und von ihren nachkommenden, von Jahr zu Jahr, bis Anno 1791. daß Capital. auf 430 fl. vermeherten. Ohne zuthun Anderer Gemeinds-Genoßen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[ Seite 3] Waß daß Schulgelt Anbelangt, so hat ein Schulmeister zu Dieselbach, von einem jeden Kind, daß aussert dem bezirck, der Schuls-genoßen, Dieselbach, Wohnhaft ist, und Gleich in die obgedacht Schule Geschickt wird 6 xr. Wochentlich zu beziehen.

IV.15 Schulhaus.

Waß das Schul-Haus Anbelangt, so geht es (in dem Dörflein Dieselbach um) ein Haus-Vater nach dem andern, mus der Schule eine Bequeme Sulstube Anschafen, in seinem Hause, oder in einem andern Hause des obgedachten Flecken.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Waß das Schul-Haus Anbelangt, so geht es (in dem Dörflein Dieselbach um) ein Haus-Vater nach dem andern, mus der Schule eine Bequeme Sulstube Anschafen, in seinem Hause, oder in einem andern Hause des obgedachten Flecken.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daß Wochentliche Sallarium Fliest her, von dem Obgedachten Capital namlich 2. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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