Herrenhof, Stolzenberg (Transkription Nr. 1141)

Schulorte: Herrenhof, Stolzenberg
Konfession der Orte: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 311-311v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Niederglatt (SG), Henau
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Oberuzwil, Uzwil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

18.02.1799

Beantwortung der Fragen über die Schulle Niderglatt und die ober gegne von Hänau hat zufolg einem 1794: geschlosenen Vertrag auf 10. Jahr gemeinsam schull.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Herrenhoff
Stolzenberg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein ort von 5. Heüseren
[ein ort] von 12. Heüseren

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Eigne gemeind
gehört zu Hänau

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Niderglatt
Hänau

I.1.d In welchem Distrikt?

Flawill

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Säntis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Herrenhoff erste Viertelstund 31. Heüser. 2.te Viertelstund 8. Heüser.
Stolzenberg 1.ste Viertelstund 39. Heüser, 2.te Viertelstund 5. Heüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der örter Herrenhoff städelj, hinderbach, Willen Homburg, Saurenmoß
Stolzenberg, buchen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

sind alle in einem bezirk rund um den Herrenhoff von ein Viertelstund, ohne buchen
sind alle in einem bezirk rund um den stolzenberg von einer Viertelstund, saurenmoß ausgenohmen

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schullkind 2. 5. 2. 2. 1. 4. wie die ort gestelt
12 stolzenberg, 6. von buchen

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Herrenhoff unterbotsperg 1. Viertelstund Flawill eine halbe stund bichwill eine ringe halbe stund oberuzwill. 3. Viertelstund
Stolzenberg oberuzwill eine halbe stund bichwill eine viertelstund bottsperg eine halbe stund Flawill 3. viertelstund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Waß wird gelehrt, Lesen, schreiben u: singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj hinweg 20. wochen 10. im Herrenhoff u: 10. im stolzenberg

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

schullbücher sind keine besonders eingeführt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, Meistens auß Psallmen u: Leider

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

des tags 6. stund 3. vor u: 3. nachmitag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeind bestelt den schullmeister durch Hand und Mehr

III.11.b Wie heißt er?

Jacob gemperlj

III.11.c Wo ist er her?

von oberuzwill.

III.11.d Wie alt?

über 50. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Erwachsene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

5. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

seine Haus und Landwirthlichen geschäfte

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

schullkinder immer so um 30. ge bejderlej geschlechts

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

Herrenhoff oder Niderglatt per 700. fl.
Stolzenberg und buchen Etwa 500. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Eben von disen capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jetzt nicht mehr
da Niemahls

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schullgeld ist keins eingeführt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schullhaus ist keins sonder es wird in Jeder gegne alle Jahr von den schullvögten eine stube dazu in empfang genohmen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld wochentlich 2. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

auß gutem Willen von den vermöglicheren Haußväteren alle Tag frejes Mitag Mahl

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

dises sind die antworten die auf die vorgelegten Fragen für unsere schulle pasend sind auf Verlangen der B.B: gemeindsvorgesezten von Niderglatt aufgesezt von Abraham Näf
Herrenhoff den 18. Februar unter Agent 1799.
NB: solte eine Verbeserung in unserer schulle Nöthig erfunden werden, so werden wu wir unß Ihren Verordnungen willgst unterziehen
Republicanischer Gruß

Unterschrift

Zitierempfehlung: