Winterthur (Transkription Nr. 1137)

Schulort: Winterthur
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 114-115v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Winterthur
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

13.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Winterthur, d. 13. Febr. 1799
Hs: Ulrich Hegner: Rector

Fliesstextantworten
Lokal

Die Stadtgemeind Winterthur im Kanton Zürich hat 10. Schulen, 6. für Knaben u: vier für Töchter

Unterricht

Worin in allen diesen Schulen Unterricht ertheilt werde, u: was für Lehrbücher eingeführt seyen, enthält der Plan, den der Rector u: Schulinspektor des Distrikts vor einigen Wochen dem Erziehungsrathe in Zürich zugeschickt hat, ausführliche Nachrichten.

Personal

Bis itzt sind {die}, Lehrerstellen insgesammt, nach vorgegangner Prüfung, von der hiesigen Municipalität, durch Mehrheit der Stimmen bestellt worden.
Die Lehrer u: Lehrerinnen sind folgende:
H. Ulrich Hegner, Rector der Schulen u: Schul inspector im Distrikte Winterthur, at. 57. erwählt 1788. Familie 2. Töchter.
B. J. Jakob Hanhart, Lehrer der Religion u: der Lesebücher, at. 49. erwählt 1797. Familie 7. Kinder, 3. Söhne, 4. Töchter.
J. Jakob Hegner, Lehrer der Erdbeschreibung, Geschichte u: der französischen Sprache. at. 41 erw. 1791. keine [Kinder]
J. Jakob Sulzer, Lehrer der lateinischen Sprache u: der deutschen Grammatik. at. 49. erw. 1797. 2. Söhne, 1. Tochter.
Die Lehrstell der Schreibkunst, Rechenkunst u: Geometrie sind dato vakant, werden aber nächstens wieder besetzt.
H. Caspar Kuster, Lehrer der Zeichnungskunst. erw. 1789. keine [Kinder]
Rudolf Weinmann, Lehrer der Singkunst. 1. Tochter
Die Lehrstelle der 3ten Klasse ist dato vakant, wird aber eben{falls wieder besetzt.}
Lehrer der zweyten Klasse, B. Anton Reinhart, at. 76. erwählt 1789. 3. Töchter
Lehrer der ersten Klasse, B. H. Ulrich Sulzer at. 46. erwählt 1789. 1. Tochter.

Lehrer der Religion u: des Lesebuchs in der 3ten u: 4ten Klasse der Töchterschulen B. J. Caspar Sulzer, at. 44: erwählt 1790. keine [Kinder]
Lehrerinn der 3ten Klasse, Fr. Barbara Meier, at. 38. erw. 1798. keine [Kinder]
Lehrerinn der 2ten Klasse, Fr. Susanna Wipf, at. 69. erw. 1789 1. Sohn, 3. Töchter
Lehrerinn der ersten Klasse, Fr. Dorothea Brunner, at. 52. 1. Tochter
Lehrerinn im Schreiben Jfr. A. Wipf erw. 1796.
Lehrerinn im Rechnen Fr. Barbara Meier, at. 38. erw. 1798. keine [Kinder]
Lehrerinn im Nähen, Jfr. B. Herzel erw. 1791.

Zahl der Knaben, welche die Schulen besuchen 188.
Zahl der Töchter, 149.
Summa 337.

Oekonomie

Schulgeld wird in keiner Klasse bezahlt, ausgenommen in der ersten Klasse der Knaben u: Töchter, welches der Willkühr der Aeltern überlaßen wird. ||[Seite 2] Die Schulgebaude u: Wohnungen der Lehrer werden von hiesigen Kirchenamte in baulichem Stande erhalten.
Einkommen Rectors.
Kernen, 38. Mütt
Haber 6. Malter.
Wein 9. Saum.
Holz 10. Klafter.
Geld 172. fl. 20 ß.
Haus u: Garten.
Einkommen des ersten Hauptlehrers.
29 Mütt Kernen.
6. Malter Haber.
8. Saum Wein.
8. Klafter Holz.
181. fl. 20. ß. Geld.
Haus u: Garten.
Einkommen des 2ten Hauptlehrers.
Kernen 16. Mütt.
Haber 4 1/2 Malter.
Wein 6. Saum.
Holz 8. Klafter.
Geld 270. fl.
Haus u: Garten.
Einkommen des 3ten Hauptlehrers.
An Geld fl. 500.
2. Klafter Holz.
Einkommen des Lehrers der Rechenkunst u: Geometrie.
Kernen 8. Mütt.
Haber 1. Malter.
Wein 4. Saum.
Geld 100. fl.
Einkommen des Lehrers der Schreibkunst,
An Geld fl. 200.
||[Seite 3] Einkommen des Lehrers der Zeichnungskunst,
An Geld fl. 125.
Einkommen des Lehrers der Singkunst.
An Geld fl. 45.
Einkommen des Lehrers der zweyten {dritten} Klasse.
Kernen 8 1/2 Mütt.
Haber 2. Malter.
Wein 3. Saum.
Holz 8. Klafter.
Geld fl. 190.
Einkommen des Lehrers der zweyten Klasse, ist das nähmliche mit dem der dritten Klasse.
Einkommen des Lehrers der ersten Klasse.
Kernen 2. Mütt.
Wein 2. Saum.
Holz 3. Klafter.
Geld fl. 170.
Schulgeld fl. 80.

Einkommen des Lehrers der Töchterschulen
An Geld fl. 300.
Einkommen der Lehrerinn der 3ten Klasse.
Kernen 6. Mütt.
Haber 1 1/2 Malter.
Wein 1 1/2 Saum.
Holz 6. Klafter.
Geld. fl. 127.
Wohnung.
Einkommen der Lehrerinn der zweyten Klasse, bezieht das nähmliche Einkommen, nur daß ihr für den Hauszins fl. 30. bezahlt wird.
||[Seite 4] Einkommen der Lehrerinn der ersten Klasse,
Kernen 6. Mütt.
Haber 1 1/2 Malter.
Wein 1 1/2 Saum.
Holz 6. Klafter.
Geld 35. fl.
Schulgeld fl. 82.
Wohnung.
Einkommen der Lehrerinn im Rechnen
An Geld fl. 50.
Einkommen der Lehrerinn im Schreiben.
An Geld fl. 50.
Einkommen der Lehrerinn im Nähen.
An Geld fl. 100.

Alle diese Besoldungen werden aus verschiedenen Aemtern des hiesigen Stadtgutes bezahlt.

Zitierempfehlung: