Wülflingen (Transkription Nr. 1136)

Schulort: Wülflingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 135-136
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Wülflingen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

16.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wölflingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft Wölflingen

I.1.d In welchem Distrikt?

District Winterthur

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nebst dem dorf noch 5. Höf. in einer entfernung von einer viertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Taggenberg 3. Haüßer.
b. Oberraad 3. dito
c. Unterraad 2. dito
d. Mülli 2. dito
e. Schloßhof 1. dito
woher 7. Kinder die Schule besuchen

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1 Feltheim, 2 Töß 3 Neftenbach 4 Pfungen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

N. 1. eine halbestund. Numero 2: 3/4 Stund Numero 3 und 4. eine Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen aus wendig lernen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schule wird Sommer und Winter gehalten. 18. wochen Ausgenomen Ernd und Herbstzeit

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Namenbuch, Lehrmeister Zeügnußbuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

es wird in diese Schul nicht geschrieben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in 10. bis 12. Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator Convent in Zürich. nach einem vorhergegang ? {enem} Examen mit dem Pretendenten

III.11.b Wie heißt er?

Hartmann Flach

III.11.c Wo ist er her?

von Wölflingen

III.11.d Wie alt?

72. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

1 Sohn und 1 Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jin der Gemeind selbst. etwas Güter gewerb.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

den gemelden Gütergewerb.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

80.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 38.
Mädchen? 42.
So wie die Nachtschul. 36. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 40.
Mädchen 30

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] es ist ein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 2898.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von angelegten Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Datto ist er noch mit dem Armengut vereinigt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

wird von den Schulkinderen nicht bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keines vorhanden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es hat ein jeder Schulleher in seinem selbst eignen Hause Schule

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

bekomt keinen Haußzinß.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der besizer und Eigenthümer seines Haußes.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

51. fl.
Auß dem Schulfond 41. fl.
von der gemeind 6. fl. 26. ß. 8. hlr.
von der Kirchen 3 fl. 13 ß. 4 Dito
Summa 51 fl.
An g Getreide von der Kirchen 1. Müt. 1. vlt.
von der Gemeind 3. vlt.
Summa 2. Mtt. Kernen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Wie viel aus jedem antw. jst vorher und oben gemeldet.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Wie viel aus jedem antw. jst vorher und oben gemeldet.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Keines.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Keine.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Über obbenante nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Wölflingen. den 16.ten Hornung A. 1799. Hartmann Flach Schulmstr

Zitierempfehlung: