Feldi (Transkription Nr. 1133)

Schulort: Feldi
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 129-129v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Ellikon an der Thur
Kirchgemeinde 1799: Uesslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Altikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Feldi (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Beantwortung, der Fragen, über den Zustand Der Schule in Veldi.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Veldi, ist ein weiler, gehört zur Pfarr gmeinde Üßlingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jm Canton Turgäü, aber zu dem distrikt winterthur Jm Canton Zürich: Gehört zur Agentschafft Ellikon:

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jm umkreiß von einer Stund ist die Schul Ellikon: und die Schul altikon 1/2 Stund, distrikt Andelfingen:

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird gelehrt, Buchstaben, Buchstabieren, Lesen, schreiben, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul Wird winters gehalten, vom außgang des wintermt bis auß gangs Hornung: Jn Sommer Keine:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher, wird der anfang gemachet, mit den Buchstaben, auß dem Nammen Büchlin; u: dann daß Fragstüklin: u, Lehrmeister, Zeügniß: Psalmenbuch: Testament Auch geschribenes.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften werden von den Schul meyster gemacht:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul wird im Winter, des Tags 6 Stund gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind 3 Classen: 1tens, die anfängern in buchstaben- u, silben: 2tens die Buchstabierer, die Lesen, schreiben, u: Singen:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeyster, wird von dem Bürger Pfarrer, und der Gemeind Bestellt:

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeyster heißt Caspar Brunner.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von altikon.

III.11.d Wie alt?

hat Jst gebohren 1742 : den 24ten xbr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 6 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 1790 Erwehlt worden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor seiner erwehlung; u, noch jezt Beschäfftigte r er sich, ausert der Schul — mit seinem güter Gewerblin:

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder sind diesen winter. sind. 18:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

(Knaben) 8
(Mädchen) 10

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond von zürich, gibt für Arme 6 fl. Schul Lohn und 3 fl. für Schulstuben.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul gelt obige 6 fl. für arme Schul Lohn: jeder Hauß Vater gibt wochentlich, für 1 kind 2 ß. Schul-Lohn: und alle mittag im Umgang, dem Schul meyster, zu mittg, zu essen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts: an Geträid, und anderem nichts:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Freündschafft: Bürger Schul Mr. Caspar Brunner: Jn Altikon: den 15ten Febr 1799:

Zitierempfehlung: