Töss (Transkription Nr. 1132)

Schulort: Töss
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 139-139v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Töss
Kirchgemeinde 1799: Töss
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN DER SCHULLEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schulle ist im Dorf Töß

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es. ist eine Eigne Gemeinde, Dazu gehört der Hoof Detnau — welcher 1 Vrtl Stunde vom Dorf entfernt ist

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Die Kirchengemeinde u Agentschaft ist im Dorf daselbsten

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Districte Winterthur

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von dem Hoof Detnau kommen in die Schulle nach Töß 10 Kind

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1 Winterthur 1/4. Stund von Hier entfernt,
2 Wölflingen 1/2. Stund Dito
3 Brütten 1. Stund Dito

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a Jn der 1:sten Schulle — die Anfänger zum Lernen vom Buchstabieren bis zum Lesen.
b Jn der 2.ten Schulle — Das Lesen und Schreiben auch. auswendig Lernen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle werden im Winter 6. Stunden des Tags gehalten und dauren 20. Wochen
Und im Sommer 5. Stunden des Tages und dauren 24. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle werden im Winter 6. Stunden des Tags gehalten und dauren 20. Wochen
Und im Sommer 5. Stunden des Tages und dauren 24. Wochen

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schullehrer — sind Erwehlt und Bestimt worden von denen Examinatoribus in Zürich

III.11.b Wie heißt er?

Der Erste Schullmeister heißt. Jacob Kräbs alt 50. J
Der Zweyte Schullmeister heißt. Matthias Kräbs alt 36 dito

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Der Erste Schullmeister heißt. Jacob Kräbs alt 50. J
Der Zweyte Schullmeister heißt. Matthias Kräbs alt 36 dito

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Der 1ste hat 4 Kinder Jst schon 15 Jahre Schullmeister
Der 2.te hat 7. Kinder Jst schon 7 Jahre dito

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Beyde sind jederzeit im Dorf gewesen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Benebet Verrichten sie ihre Gütter wercke

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schull Kinder in Winter Besuchen selbige 108. Knnab u Mägden

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Deto. im Sommer 85 Deto

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Schullfond ist keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedes Kind wird Wochentlich 1. ß. bezahlt welches von dem Hausvatter herfließt.
NB was die Armen Kinder anbetrift wird der Schullohn vom Allmosen Amt in Zürich Bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem stand, — hält 2: Schullstube in gleichem Gebäüde — Der 2.te Schullmeister muß jährlich von seiner Wohnung 13: fl. der Gemeinde abstatten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jst in gutem stand, — hält 2: Schullstube in gleichem Gebäüde — Der 2.te Schullmeister muß jährlich von seiner Wohnung 13: fl. der Gemeinde abstatten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Beyde Schullmeister beziehen jahrlich 36 fl. Aus den Quellen — Des Kirchen- und Steür Guts
An Geträid — Beyde 5 Mütt Kernen. und 1. Müt Hafer aus dem Amt Töß

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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