Reutlingen (Transkription Nr. 1129)
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- Reutlingen (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
der Name des Ortes ist Reütlingen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
welches ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Und eine eigne Gemeine ist |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört aber zur Kirchengemeine Oberwinterthur. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Districkt Winterthur. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
in Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Das gantze Dorf, hat über all, keine Viertelstund, im Umkreise. da die 23. Häüser aus dem Dorf besteht, wohl zusamen gebaut sind. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Dazu gehört der Hof Zinzikon, mit m 4. Haüseren |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Entfernung vom Schulorte eine Viertelstund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
die Anzahl der Kinder, die daher kommen sind dermahlen 2. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Schulen auf eine Stunde im Umkreise, sind |
I.4.a | Ihre Namen. |
K Oberwinterthur. Hegi. Reütlingen. Stadel. Dynhart. Säüzach. Wisendangen. Winterthur. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Oberwinterthur. 1/2. Stund, Hegi, 3/4, Stund, Stadel, 1/4, Std. Dyhart, 3/4 Std, Säüach, 1/2. ? Std, Wisendangen 3/4 Std. Winterthur. 1. Std. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, s Lesen, Schreiben. Singen, u: Rechnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Werden, Die Schulen werden im Winter gehalten, vom Martini an, bis aus gehends Mertzen. wie auch im Sommer gehalten, zwey Tage in der Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingeführt, Testamet, Zeügnußen, klein u: großen Catechismus, u: zum Auswendig lehrnen, das Bischoffzeller Büchli |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften, werden von dem Schulmeister gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert Täglich Winterszeit, Vormittag, 3. Stund. u: Nachmittag 3. Std. Sommerszeit, Vormittag, 3. Std. Nachmittag aber, nur 2. Std. Zwey Tage der Wochen. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schulkinder, sind in Klaßen vertheilt, vom NammenBüchli an, bis auf das Testamet, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Den Schulmeister, haben die Herren Examenatoren bestellt, nach einem Examen, welches in dem Obrist Pfarrhauß gehalten worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Salomon Petter. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Reütlingen. |
III.11.d | Wie alt? |
38. Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
eine Familie, Kinder, 3. 1. Mänlichen geschlechts und 2. Weiblichen geschlechts. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer bin ich 17. Jahr sint 1783 |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher lebte ich im Baurenstand, in Anbauung meiner Güter, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramte, habe ich keine verrichtungen, als meine weinigen Güter anzubauen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 20. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 13. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Vom a. u: b. ist nichts vorhaden vorhanden |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Einkünfte fliesen daher. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Aus dm Kirchen u: Armen Guth. und von der Gemeind selbstern. im winter, 1. ß vonjedem Kind. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist eingeführt wochentlich 1. ß vom Kind und Täglich ein Scheitholtz, im Sommer, auch 1. ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist keines, sonderen der Schulmeistr, haltet die Schule in seinem eigenem Hause. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
erhält keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt welche fließen 35. fl. 20. ß. an Kernen 2. Mütt, an Holtz, daß das alltägliche Scheit Holtz vom Kind. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
aus den Schulgelderen, 32. fl. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchengut von Oberwinterthur. fl. 2. ß. 20. Kernen, 2. Mütt, u: Auß dem Steürgut, 1. fl. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |