Neuburg (Transkription Nr. 1127)

Schulort: Neuburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 137-138
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Wülflingen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Neuburg (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Neüenburg auf einem Hof.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Hof.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu, dem Haubt dorf wülflingen,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft wülflingen,

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem distrikt winterthur.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

12 Hofe und Entfehrnungen woher 53. Kinder die Schule Besuchen
Namen der 12. Hof, Wishof 1/4 Stund 2. Kindr.
Schweikhof 1/4 Stund 4 Kindr, Stökli Reüti 1/2 Stund 2. Kindr
Räin 1/2 Stund 4. Kindr Rumstal 3/4 Stund 5. Kindr,
Wieerthal 1/4 Stund 2. Kindr Öschau 1/2 Stund 5. Kindr.
Ober Eich 3/4 Stund 7. Kindr Ober u vnder Tobel 1/2 Stund 2 Kindr.
Furt 1/4 Stund 1. Kind, Thal bey Neüenburg, 19. Kindr Hüsli keins

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wülflingen, Töß, Brüten, und Pfungen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

ohngefehr 1. Stunde

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Lesen auswendig leren und schreiben, wie auch singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Somer und winter 18. wuchen im winter, und im Sommer Ernd u Herbstzeit ausgenomen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch Lehrmeister Zeügnußen Testament und Psalmenbuch und Stein müllers Lesibuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wirt Jhnen Vorgeschrieben und Vorzedel gemacht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

7 bis 8. Klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das. Examinator, Convent in Zurich nach einem vorhergegangen Exam mit dem jedesmaligen Pretendenten

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Müller,

III.11.c Wo ist er her?

vonn Neüenburg

III.11.d Wie alt?

64. Jahrr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

drey Söhne und 1. Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

18. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Neüenburg den Gütergewerb

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

eben gemelten gütergewerb

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

53.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 29.
Mädchen? 24.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 14.
Madchen? 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst einer vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

2898. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von angelegten Capitalien.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst dato noch mit dem Armengut verreiniget,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

von dem Schulkindern wird nichts bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keines vorhanden

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schulmeister Hat auch Schule in seinem Hauß

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

bekommt keinen

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der besiezer und Eigenthumer seines Haußes.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

38. fl. aus'm Schulfond 1. mth Kernen von der Kirchen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

wie viel aus jedem, Jst so gemeldt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

der Schulmeister ist bißher auß demselben besolt worden

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

I. ANMERKUNG. Den Beantwortungen dieser Fragen konnen noch Belieben noch allerley Anmerkungen und Nachrichten beygeführt werden
II. ANMERKUNG. Jeder Schullerelr sol die Beantwortung dieser Fragen toppelt schrieben; die erste Abschrift Hat er so gleich seinem Agenten zu übergeben Der Agent wird sey durch den unterstathalter und Regierungsstathalter an den Minister der Künste und Wißenschaften gelangen laßen Die Zweite Abschrift Hat der Schullerer dem Distriktsinspector einzuhändigen
ANMERKUNG. Jedermann ist gebäten die Beantwortung und die Einsendung. So vilmöglich Zubeschleünigen

Unterschrift

Zitierempfehlung: