Ellikon an der Thur (Transkription Nr. 1125)

Schulort: Ellikon an der Thur
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 127-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Ellikon
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Ellikon an der Thur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ellikon an der Thur (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Antwort. Der Fragen, über den Zustand der Schul in der Gemeinde Ellikon

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ellikon wo die Schul gehalten wird,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschafft Ellikon,

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Winterthur

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein viertelstund abligend 18. Häuser,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ober und Unter-Herten, u: Wald.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

jedes 1. Vrtlstund abligend,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die an Zahl der Kinder 18:

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Schul-Rickenbach 1/2 Stund. Canton Zürich
Schul Gundetschweil Distrikt Ellg 1/2 Stund.
Schul Gachnang Distrikt Elg 3/4. Stund.
Schul Stroß Canton Turgaü 1/2 Stund Distrikt Frauenfeld
Schul Horgenbach dito 1. vrtl stund dito.
Schul Üßlingen dito Distrikt Steckboren 1 3/4 Stund
Schul Altiken Canton Zürich Distrikt Andelfingen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Bäten Singen Schreiben. Rechnen etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

sie werden, Somer und Winter gehalten, Wie lang vom 1. May bis in Wintermonat, und von Martini bis in Merzen,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament. Psalmbuch Bätbücher Herr Lavaters. Herr Wasers Hl. Weisen etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man Schreibt ihnen Sprüche für,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule Dauret von Morgen um 8. Uhr bis 11 Uhr, nachmit von 1. Uhr bis abends 3. bis 4. Uhr,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wan der Schuldienst vacant, so hat sich von d: Kirchen Gmend können melden bey dem Herrn Pfarrer u: Stillständeren wer sich beglaubt tüchtig zusein, so sind sie gen Zürich vor die Herren Examanatoren gewissen, daß Examen abzulegen, Der im besten bestanden ist Schullehrer worden,

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Peter,

III.11.c Wo ist er her?

von Ellikon,

III.11.d Wie alt?

47. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eins u: 3. Knaben,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

10. Jahr vicarisiert, 13. Jahr Schullehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Menzen Greüt, Bauren Gewerb.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der Güter-Gewerb,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

87.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 59.
Töchteren 28.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 23.
Töchteren. 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhauß ist daß Gmeindhauß, Es ist Neü gebauen. der Schullehrer, hat die Schul in seinem eignem Hauß.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein,

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Kirchen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 25 fl. a. Kernen 3. Müt. 1. Vrtl. a. Haffer 1. Müt 2. Vrtl. a. wein 1. Eimer,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

alles aus dem Kirchen Gut,

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

jeder Hauß-Vater Zalt wochenntlich vom Kind 1. ß.,

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, diejenigen Fragen. so nicht beantwortet sind, haben wir in unserer Gemeinde nicht,

Unterschrift

Ellikon den 15. Februari 1799: Joh: Heinrich Peter Schulmeister

Zitierempfehlung: