Wipkingen (Transkription Nr. 1124)

Schulort: Wipkingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 186-188v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wipkingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wipkingen, ein Dorf mit 4. neben Oerter.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es ist ein eigne Kirchen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrik, Regenstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hard 5. Häus. Latten 11. Häus. Weyer. 2. Hauser. Guggach. 2. Rothel. 5. Häus. Nurrenberg 4. Häus. u: Rosengarten 2. Häuser. liegen eine halbeviertelstund von der Gemeind ab.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ennert der Limmat aus dem Hard zur Außersiel Gemeind gehörig, kommen 4 Kinder in unsere Schul wegen entfernung ihrer Schul, ein viertelstund weit.
Ab dem Fallendenbrunnenhof die zugehörig an die Unterstraß, wegen gefährlichem Passang, kommen 5. Kinder in unsere Schul ein viertelstund weit.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Höngg ein 1/2 stund, Afoltern 1. stund, Unterstraß 1/2 stund Zürich 1 stund, Außersiel Gemeind 3/4 stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Geschriebnes lesen, Auswendig Schreiben, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, zu Sommerzeit 5. stund Vormittag 3. u: Nachmittag 2. stund, Winterzeit 6. stund, Vormittag 3 stund u: Nachmittag 3. stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zürichesches Namenbüchli, Lehrmeister, Sittenlehren, und Zeugnißen, neues Gesangbuch, und das neue Testament zum lesen, zum Auswendig lernen, sind Zürichesches, klein und großer Catechismus, Schulund Hausbüchli, 1.tens Gebete 2.tens geistliche Lieder, 3.tens Psalmen u: Lehrreiche sprüch. Von Felix Waser zu Bischoffzel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt die Vorschriften selbst.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jst angezeiget, Numero 6.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Schulmstr. ist von einem Ehrwürdigen Examinator Convent beym großen Münster erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Hs: Jacob Abegg.

III.11.c Wo ist er her?

Von Wipkingen.

III.11.d Wie alt?

56. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Sohn, 2. Töchtern. alle 3. Erwachsen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

28. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey Haus, seiner Profession ein Strumpfweber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Zu Sommerzeit bearbeitet er sein stüklein Reben, und ein stük Land, so er von der Gemeind empfangen jährlich für ß. 30. Zins. Zu Winterzeit schreibt er neben den Lehrstunden.
Dinstag und Donnerstag Abends hält er Singstunden von 5-7. Uhr, auch am Sonntag Mittag von 11-12. Uhr mit den Knaben u: Töchtern so der Alltagschul entlaßen sind. Nachmittag nach der Kinderlehr wird eine stund Repetirschul gehalten mit angezeigten Knaben u: Töchtern.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 31.
Töchtern 36.
67.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Diese kann nicht bestimmt werden etwann in 20-30-40. NB. auch in dieser Winterschul gehet es nicht in der Ordnung, der Schullehrer muß manch mal mit 30. oder 40. verlieb nehmen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Nein

IV.13.b Wie stark ist er?

Es ist keiner.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus der Verwalterey alljährlich ein Mütt Kernen, mein jährliche Besoldung, Ein Mütt aus der Zehndenscheur der Gemeind Wipkingen. Diese 2 Mütt habe ich dieß Jahr noch nicht empfangen von 1798.
An Geld Alljährlich von Bürger Pfarer lb. 20.
Von armen Pfleger auch. lb. 20.
Von der Gemeind lb. 8.
Von Bürger Antistus von einem Fond welcher aber wie man glaubt in Zukunft nicht mehr be z zahlt wird.
Für das Vorsingen in der Kirchen lb. 9 ß. 12.
Vor die Singschul v: Bürger Pfarer. lb. 24.
Von den Schulkindern Sommer u: Winter. lb. 164.
Summa. lb. 245 ß. 12.
Obige Summa ist mein jährliches einkommen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich von jedem Kind ß. 2.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Dieß Haus ist nicht baufällig, es ist ohngefähr in 50 Jahren alt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein Gemeind und Schulhaus, darinn der Schullehrer und sein Haushaltung wohnen, namlich in der Schulstuben für den Siz im Haus muß der Schullehrer Hauszins jährlich bezahlen lb. 24. schon 14 Jahr, vorher war kein eigen Schulhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 5] Der Schulmeister muß aus seinem Verdienst, oder Einkommen den Hauszins bezahlen, u: Holz und Brennmaterialien anschaffen. Dieses fällt mir schwer.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Jst angezeigt. Numero 13.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Ein Mütt.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Jst keines.

IV.16.B.c Stiftungen?

Es sind keine.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

auch da ist nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Jst angezeigt. Numero 13.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Jst auch keins.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

keine.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen.
Ausgaben des Schulmeisters. — Hauszins lb. 24.
Ausgab alle Jahr für Durpen. lb. 24.
Alle Jahr für Heize. lb. 20.
Für 2 Klafter Holz. lb. 40.
Also ist noch nicht gesorget für Lebensmittel.
Summa. lb. 108.
Anzumerken ist noch, daß alle Schüler müßen lehrnen Schreiben und daß alle Wochen Dinstag und Donnerstag vormittag Auswendig geschrieben wird mit den fähigern.

Unterschrift

||[Seite 6] ANTWORT DER FRAGEN über den Zustand der SCHULEN.
Von mir Hs Jacob Abegg Schulmeister zu Wipkingen. im Februar. Anno 1799.

Zitierempfehlung: