Watt (Transkription Nr. 1122)

Schulort: Watt
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 151-154
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Regensdorf
Kirchgemeinde 1799: Regensdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Regensdorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG; ÜEBER DEN ZUSTAND DER SCHULLE: WATT;

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeine?

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeine Regenstorff? Agentschaft Regenstorff?

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkte Regenstorff?

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

CANTON ZÜRICH?

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schull bezirck Ein büchsen Schuzweit: Haüßer 32.
Eine anmerckung muß ich machen wegen der gemeind Adlicken da Keine Schulle ist, eine gute Viertelstunde weit ihre Kinder Schicken Nämlich auf Rägenstorff da sie doch in Unßere Schull nicht Mehr Als ein büchsen Schuz weit hätten da doch wie ich höre die Schulle Regenstorff aus 120. Kinder bestehe.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird in der Schulle gelehrt läßen Schreiben Singen Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird im Winter Gehalten 18. Wochen auch noch Mehr des tags 6. Stund;
Sommerszeit Wochenlich 9. Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHULBÜCHER, Sind eingeführt, Daß Neüe Testament Psalmen Psalter Zeügnusen wie auch das Christliche Gesangbuch, auch daß Waßerbüchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften sind eingeführt Aus der Stelle der heiligenschrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3. Claßen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Von dem Examminater Convent bestelt

III.11.b Wie heißt er?

HS CONRAD SCHWARZ.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Watt.

III.11.d Wie alt?

Alt. 45 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib 4. Söhn 1 Tochter,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

SCHULLEHRER 29. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramt Ein wenig Gütter

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHULKINDER aufs höchstens 40. Knaben u töchter

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Waß das Schull Hauß anbetrifft ist Neü

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein Gmeind Hauß. ist Nur eine Schullstube,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er hält kein Haußzinß

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gmeind Muß es besorgen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] an Kernen: 2. Vrt aus dem Almoßenamt 2. Vrt. aus dem Kammeramt v Zürich
2 Vrt Kernen. 4. Vrt. Rogen aus der zehenden Scheür Wath.
an gält 10. lb. von der gemeind Wath. 3. lb. aus dem Almoßenamt v. Zürich 3. lb. aus dem Armmengut Regenstorff
Winterszeit Wochentlich. von jedem Kind 1. ß. 3. hlr.
Sommerszeit besuchen aufs höchstens 20. Knaben Und Töchter die Schull, der gantze sommer hat der lehrer nur 4. ß. von jedem Kind

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 5] Noch eine Anmerckung Muß ich machen Nämlich wegen den Sing Üebungen da sie bey uns Winterszeit Zu Nachtszeit Gehalten werden Wochentlich 2 Nächte Darvon habe ich kein heller
Meiner Seits vermeinte ich es wäre Nicht zu vil wenn Man die Claßen Von den Schull Kinder so einrichten würde Das der Lehrer von der Ersten Claß Wochentlich 3 ß.
Von der Zweiten Claß. 2 ß. 6 hlr.
Von der driten Claß. 2. ß.
besoldung hätte.
Jch bitte Also die dermahlige Regierung Um besere besoldung Zu Verschafen, denn wenn ich nicht Ein wenig gütter häte, Könte ich nicht bestehen.

Unterschrift

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