Schwamendingen (Transkription Nr. 1119)

Schulort: Schwamendingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 194-195v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Oerlikon
Kirchgemeinde 1799: Schwamendingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

Den auftrag dieser Fragen, Beantworte Jch an meinen orte wo ich bin, die Schule ist zu Schwamendingen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Den auftrag dieser Fragen, Beantworte Jch an meinen orte wo ich bin, die Schule ist zu Schwamendingen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Gemeind,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

ist eine eigne Gemeine, Gehört zu {keiner} darinn ist Eine Kirche, agentschafft Örlikon,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Regenstorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört Jn das Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn diese Schul Gehören die Kinder der Gemeind Oerlikon, auch in die Kirche, diese Gemeinde, hat, 15. Haußer, ist Eine gute 4tl stund weit Entfernt, in diese Schul Gehört nach die Herzogen Mülli, 1/2. viertl. std.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Fehrners gehört nichts mehr, weder in Kirch, nach in die Schulle,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen, Dubendorf, Eine Kl: Stund, Affholtern, 3. 4tl stund; Seebach Eine 1/2 stund, Wipkingen, Eine stund,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

wegen dem Unterricht in dieser Schule wird gelehrnt,
1. Claß, die Kl: Knäblein Lehrnen die Buchstben kennen Silbieren, und Buchstabieren im Nammenbuch und Lehrmstr. so auch die Töchterlein,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulle wird gehalten, Sommer und Winter, durchs ganze Jahr,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch, Lehrmstr. Zeugnuß, Psalmbuch, Testament, Bischofzeller Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der vorschrifften halber den anfängeren, die Buchstaben, mit Bleystifft Hernach mit dinten, Fehrners vorschrifften, von zusamensezungen und vorschrifften, Sprüche Heiliger Schrifft, und Zeittungen, 5:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt, vormitg, 3. stund von, 8. bis, 11. Uhr, Nachmitag, von 1, bis, 4. Uhr, Das wird jeder der selbige besucht Für wahr halten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schul Knaben, und Töchterlein sind in drey Claßen Eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den Schullehrer, haben bishar die Herren Examinatoren bestellt, durch Examinerung

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Burry,

III.11.c Wo ist er her?

von Schwamendingen,

III.11.d Wie alt?

gebohren Anno 1728. den 13ten Septembr. also 70. Jahr alt, 5. Monat

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

keine Kinder, sind gestorben,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer bin ich 45. Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey M. Lieben Eltern Eltern selgen Erzogen zu Höngg, im {Rothen} Ackerstein, Stäbbwerk, und andere Güther arbeit,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nach der Schul, auf M: Guthren,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] Schul-Kinder, kommen dieseren Winter in die Schul, 60. Knaben, 25. und Töchterlein, 35, Summa, 60.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer Nicht viel weniger, Es kommen an stadt der größeren, mehr Kleinere, auch wegen Witterung im Wintter,

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

NB. Was den Schul Fund betrifft, ist keiner, von Keinerley art, u. gatung

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Den Schullohn Betreffend, So zahlen die Vätter; vom Kind wchentlich, 1. ß. 3. hlr. die So Es vermögen, die Vätter welche es nicht vermögen Bezahlt der Kirchen Pfleger, auß dem Kirchen Guth, Fehrner aus dem Kirchen Guth, 3. lb. Für die Nacht schul, 6. lb. Für Sommerschul, Für das vorsingen 4. lb. und Wartgeld 6. lb. 8 ß., alles aus dem Kirchen Guth, Summa, 18. lb. 8. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus, ist Eins, Schulstuben, und Wohnung Für den schullehrer, ist nicht Neu, häte viele Reperation Nöthig, der jeweilige Kirchen Pfleger muß alles machen laßen, aus dem Kirchen Guth,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus, ist Eins, Schulstuben, und Wohnung Für den schullehrer, ist nicht Neu, häte viele Reperation Nöthig, der jeweilige Kirchen Pfleger muß alles machen laßen, aus dem Kirchen Guth,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Was das Einkommen Eines Schullehres betrifft, so ist selbiges A. An geld 80. fl. ohngefehr, B. Getreide, 2. Müt Kernen, Holz genusam, kein Kind mus nichts beytragen, das Holz, aus dem Schwamendinger Holz, den Kernen von Einer Hueb Kirchen, oder Capellen Hueb genannt,
NB. Habe nach nichts Empfangen;
Fehrners gehört nach zum Schuldienst, 2 u. 1/2, Mannwerk wießen, NB. wird vorher vom s: v: viech abgeeht; ist manchmahl nicht die Mühe wärth.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

dieß Bescheint als Wahrheit, Bürger Schul Lehrer, Hs. Jacob Burri, zu Schwamendingen, den 20ten Februari Anno 1799.

Zitierempfehlung: