Oberengstringen (Transkription Nr. 1112)

Schulort: Oberengstringen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 167
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Höngg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oberengstringen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberengstringen (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

Beantwortung. Auf die Fragen, über den zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gemeind Ober-Engstringen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

und ist eine Eigne gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und gehört zu der Kirchengemeind Höngg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm distrik Regenstorff.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der zum Schulbezirk gehorigen Haüßer sind Folgende. Jm dorf sind 21. Haüser, und und der leten ist. Ein Hauß.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die Namme des orts OberEngstringen und der letten.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Benachbarten Schulen im umkreise Sind dise, Höngg. Unter-Engstringen. Weiningen. und Regenstorff.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wir geleht schreiben geschribnes und drukts Leßen. außwendig Lernen und Buchstabieren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Winter und Sommer gehalten. Jm Winter. 19. Wochen. und Jm Sommer. 20. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es Sind Bücher Eingeführt. Nammenbüchli. Fragstücklein. Lehrmeister. Zeügnußen. Psalter. Testament. Waserbüchli, auch andere größere und kleinere.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften sind von mir geschriben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die schule dauret Täglich. 6. stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder Sind nicht in klaßen getheilt weil kein große Anzahl ist.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ist Bis her von dem Aegsamen Bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Nammens David Albrecht von Ober Engstringen.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Alt 21. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie 3. Personen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

1. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ein Bürger der gemeind.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Winter knaben Madchen 28. Jm somer. 20.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Meine Einkünffte Fließen Winters alle wochen vom kind 2. ß. Jm Sommer Für ein kind 8. ß. Für den Sommer 8. fl. von der gmeind und 6 fl. aus dem kirchengut. sonst keine Einkünffte.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das schulhaus ist Baufellig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

keine Ermanglung an einer stube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

keinen hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die gmeind Hat Bisher Für das Schulhaus gesorget.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

an Holz vom kind ein scheit. und sonst nichts als durch Bit und anhalten ein wenigs stauden. von anderen J Fragen Hab ich nicht zubezeihen als was Oben geschriben steth.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint David Albrecht von Ober Engstringen den 18.ten Hornung 1799

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