Wangen (Transkription Nr. 111)

Schulort: Wangen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 68-69v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Wangen
Kirchgemeinde 1799: Wangen (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wangen-Brütisellen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wangen (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

Beantwortung über die von hoher Behörde zugeschikten Fragen, betrefend den Zustand der Schule zu Wangen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

das heißt Wangen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ein eigne Pfarrgemeine, Ein eigne Agenschafft,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrik Baßerstorff,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn einem Umkreiß von einer 1/2 Viertel Stund, sind 50 Haüßer zu Wangen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Brüttißellen ist ein Dörfli von 9. Haüßer 1 1/2 Viertel Stund von Wangen, und schiken 25 Kinder in die Schule,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Gfenn ist von Wangen 1 Viertel Stund, Dübendorf 1/2 Stund, Dietliken 3/4 Stund, Dagelschwangen 3/4 Stund, Hegnau 3/4 Stund Volkenschweil 1 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Bätten, Schreiben und Singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird die Schul gehalten von Martini bis Ostren alle Tag, und im Sommer von Meytag bis Martini 2 Tag in der Wochen, Ausgenomen Ernd und Herbst nicht

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlein, Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, Waserbüchli und das Neügesangbuch,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Lehrer schreibt der Jugend vor, was sie schreiben müßen, aus dem Neüengesang Buch,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] die Schule dauret Täglich 6 Stund 3 St Vor- und 3 Stund Nachmitag,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3 Claßen, die 1 Claß lernt die Namen kenen, die 2 Claß Buchstabieren und lesen in der Zeügnuß, die 3 Claß. Lesen in dem Testament, Lernen auswendig und Schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach vorgegangenem Examen hat das Examinater Collegium in Zürich den Schulmeister erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Näff,

III.11.c Wo ist er her?

Burger zu Wangen,

III.11.d Wie alt?

33 Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Ehfrau 4 Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15 Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

allzeit zu Wangen, und arbeitete auf den Gütteren,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Den Sigersten Dienst Gütterarbeit und etwas mit Baumwullen Tücher

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 104 Kinder Knaben 53. Mägden 51.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer 50 Kinder Knaben 26, Mägden 24.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts vorhanden,

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Durch den Winter in einer Wochen 1 ß. 3 Hlr. von einem Kind. den Sommer durch 10 ß. von einem Kind 2 Tag in der Wochen Schul zuhalten

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schulhaus aber ein Schulstuben in der Zehnden Schür was aber daran muß verbeßeret werden, zahlt das Kirchengutt

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist kein Schulhaus aber ein Schulstuben in der Zehnden Schür was aber daran muß verbeßeret werden, zahlt das Kirchengutt

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] Jährlich v 2 Mütt Kernen von abgeschafften Zehnden

IV.16.B.b Schulgeldern?

Jährlich von Schulkinderen 200 lb.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Jährlich 4 lb. für das Heizen in der Schul

IV.16.B.e Kirchengütern?

Jährlich Schullon 42 lb.
Somma 246 lb.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublikanischer Gruß Bescheint Schulmeister Hs Jacob Näff zu Wangen den 20 Hornung 1799

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