Geroldswil (Transkription Nr. 1108)

Schulort: Geroldswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 172-173v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Weiningen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Geroldswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

18.02.1799

Antworten
Auf diejennigen von den übergebenen Fragen welche den Zustand der Hießigen Schule angehen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geroldschweil den 18ten Hornung 1799
Caspar Hollenweger Schullmeister

Fliesstextantworten
Lokal

Gerold schweil ist der Namme eines Nebendorfs der Pfarr-Gemeinde und des Haubt dorfs Weiningen wo der Agent wohnet, das seit alten Zeiten, eine eigene Schule hat, und aus 15 Heüseren und 27 Haus haltungen bestehet, Jhm Distrikt Regenstorff des Cantons Zürich gelegen. Die Schule ist für daß dörflein allein und hat keinen weiteren Bezirk Von den benachbarten Schulen dis seits der Limmat sind entfernt die zu Weürenlos 1 Stund, Die zu Unter Öthweil 1/4 St die zu Weiningen 1/4 St die zu Unterengstringen 1/2 St. die zu Oberengstringen 3/4 St. über dem Berg Die zu Dällickon 1. St. und die zu Regenstorf Auch 1. stund

Unterricht

Die Kinder werden in der Schule gelehrt: Buchstabieren und Sylabieren. Leßen und Schreiben — Auch müßen sie die fragen im Katechisimus, Gebetter, Lieder, und Sprüche auswendig lernen. Schulbücher sind eingeführt: das A B C Büchlein, der Katachismus Psalmenbuch, das N Testament und das Waßerische Schul und Hauß büchlein, Geschriebenes lesen zu lernen, bringen die Kinder alte Briefe ||[Seite 2] Brieffe und Schriften in die Schule mit, Schreiben, lehrt der Schulmeister nach eigenen Vorschriften, die er den Kinderen macht, die Kinder sind in 2 Klaßen eingetheilt, die Buchstabierenden und Sylabierenden und die Leßenden, Auswendiglerneden und Schreibeden. Die Schule wird gehalten im Winter von St Marteinistag bis auf Osteren die ganze Wochen durch. Jhm Sommer 2 Tage in der Woche Von Pfingsten bis in den Herbstmonat, die Wochen während der Ernd ausgenommen die Schule dauret täglich am Morgen von 8-11 Uhr, an Nachmittag Von 1-4 Uhr

Personal

Den Schullehrer hat vor dem allezeit der Ehmahlige Jkr Gerichts Herr Meyer von Knonau erwählt, zur zeyt, da vor einem Jahr die Revolution im Land ausbrach, wurden die Gemeinds genoßen mit dem vohrmahligen Schulmeister unzufriden, und sezten ihn Einhellig ab. und erwählten mich auch Einhellig, Ohne das ichs sonderlich gesucht und erwartet Hate Mein, als des jezigen Schulmeisters Nammen ist Caspar Hollenweger Bürger zu Geroldschweil, gebohren den 4ten Christmonat 1763 Bin ververheüratet, und Habe bis dahin ein Kind, den Schuldienst versahe ich nun bald ein Jahr, und bearbeite daneben meine Güter, was ich auch vorher that und dann sonst meinen Nachbaren im Taglohn arbeiten half. Die anzahl der Schulkinder belauft sich im Winter auf, 13 Knaben 15 Mächten Jhm Sommer auf 9 Knaben u 12 Mächden

Oekonomie

Für die Schule ist weder ein Fond nach irgend eine Stiftung Verhanden ||[Seite 3] Schulgeld geben die Ehlteren für jedes Kind wuchentlich einen halben Züricher bazen — Ein Schulhaus oder eine besondere Schulstube ist keine vorhanden, sonder ein jeweiliger Schulmeister muß seine eigene Stuben, sie mag groß oder klein seyn, zum Gebrauch über laßen und einrichten, ohne das er dafür einigen Zinß oder Entschädigung bekomt — Das Einkomen des Schullehres ist zwahr gering und klein. Außert einem halben Bazen für jedes Kinder wochentlich und einem Scheit Holz, so es alle Tag am Morgen mit bringt, Erhält er sonst für die Winterschulle nichs Für die Haltung der Sommer schulle bekomt er ungefehr 8 fl. 5 fl. da von werden ihm aus dem Armmen und Säckligut der Kirch Gemeind Weiningen gegeben. und die übrigen 3 fl. legen die Gemeinds Bürger zusammen. Bey meiner Erwählung thaten mir zwahr die Gemeinds genoßen Versprächungen, das Einkomen zuverbeßeren, Nun aber stehen sie in der Meinung und glauben der Stat, oder die Regierung werde ohne sie für Jhren Schulmeister sorgen und ihn Hinlänglich besolden — Für die Haltung der Nacht Sing Schule wochentlich 2 Mahl im Winter, wird 1. fl. aus dem Armmen oder Säckligut zu Weiningen gegeben

Zitierempfehlung: