Dielsdorf (Transkription Nr. 1106)

Schulort: Dielsdorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 208-211
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Dielsdorf
Kirchgemeinde 1799: Dielsdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dielsdorf
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

13.02.1799

Beantwortung der Fragen Über den zustand der Schulle zu dielstorff

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Name des Orts, Wo die Schule ist, Heisst dielstorff.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

ist eine eigne Kirchen-Gemeinde und Hat einen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

dielstorff gehört zu dem distrikt Regenstorff

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Kanton zürich,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

da dielstorff nur aus 50. Haüsern besteht; so ist kein Hauß von der Schule allzuweit abgelegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

zum Schulbezirke von dielstorff gehört der einzige Hoff
a. ditikon, welcher eine viertel-Stunde von dielstorff entfernt ist.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

von ditikon kommen dermahl 7. kinder in die dielstorfer Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jnnerhalb einer Stunde im umkreiß von
dielstorff sind Folgende Schullen: Schlinikon in der Pfarr Schöfflistorff 1. Stunde; Schöfflistorff eine starke 1/2 Stunde; Sünikon in der Pfarr Steinmaur 1/2 Stunde Nidersteinmaur 1/4 Stunde; Obersteinmaur eine starke 1/4 Stunde Nerach in der Pfarr Steinmaur 1/2 Stunde; Riedt in der Pfarr Steinmaur 3/4 Stunde; Stadel 1. Stunde; Höri in der Pfarr bülach 1. Stunde; Nider Glatt in der Pfarr Nider Haßli 1. Stunde, Nider Haßli 1/2 Stunde. Ober Haßli 3/4 Stunde Naßen weil in der Pfarr Niderhaßli 1/2 Stunde; Adlikon in der Pfarr Regenstorff 1. Stunde; buchs 3/4 Stund Otelfingen 1. Stund, boplizen in der Pfarr Otelfingen 3/4 Stund Und Regensperg 1/4 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt die buchstaben-Kentniß, das buchstabieren, das Syllabieren, das Lesen, das Schreiben und das Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird, den Winter über; von Martini an gerechnet, 20. Wochen Lang gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Folgende Schullbucher sind eingefuhrt, das Namenbüchli der Lehrmeister zum buchstabieren, die zeügnus, das Psalmenbuch, das Testament zum Lesen (das ChristLiche Gebät-büchli enthalt und eine Sammlung schöner Gebätter und Lieder und der Psalter zum Auswendig Lernen) Nothen beni. Nicht der ganze Psalter sondern eine gute Auswahl der schönsten Psalmen, wird den kindern, zum Auswendig Lernen vorgeschriben,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Was die vorschriften anbetrift; so wird den kindern welche, im Schreiben Fortgerükt sind, ein biblischer spruch, oder etwas aus einen erbaulichen Lied vorgeSchriben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Täglich 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind, in Klassen, eingetheilt. 1. die welche die buchstaben, den Sommer über, kennen gelernt Lernen, den Winter über, im Nammen-büchli buchstabieren. 2. die welche im Lehrmeister noch weiters, im buchstabieren und Sylabieren geübt werden 3. die welche in der zeügnus, Lesen; 4. die welche im Psalmen, buch lesen und 5. die Welche im Testament Lesen. Alle aber werden, auf das, was sie lesen aufmerksam gemacht und zum richtigen Absezen im Lesen angehalten,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schull Meister ward, bis dahin, nach dem zu vor der Ledig geworden Schull-dienst, ab ofner Kanzel, verkündet und die Prätendenten, von dem Pfarrer, an den obersten Pfarrer in zürich, einberichtet worden, nach vorhergegangnem Examen, von den Examinatoribus in zürich, bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Hirs

III.11.c Wo ist er her?

von dielstorff

III.11.d Wie alt?

50. Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat vamilin nemlich ein weib und 6. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 30. Jahr Schull Meister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich, von Jugend auf Theils von seinem Seligen. vatter der auch Schull Meister war, Theils von Herren Pfarrer Thommann Seligen zum Schuldienst, bilden und bey dem Schul Meister An der oberstraß bey zürich, ||[Seite 3] zürich, in allen einem Landschul Meister, damahls, Nöthigen Kenntnißen unterrichten laßen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte besorget und bearbeitet er seine Güter.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt sind 118. Schul-Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 57. Knaben 61. Mägden.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ungefähr 20. Knaben und 30. Mägden Notha beni. Jm Sommer wird nur am Montag Mitwochen und Freitag vormitag jedes mahl 3. Stunden, und Am Samstag Nachmittag die Bet-Schul gehalten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist Hier kein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird von einem jeden kind wochentlich 1/2 zürich bazen, oder 1 ß. 3 hlr. bezahlt, für die Kinder Armer Hauß väter zahlt das Kirchen gut.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es {ist} nur eine Schulstube da, Unter dem Pfarr Hauß. dieselbige ist Anno 1795. zugleich mit dem PfarrHauß renoviert worden.
Es giebt Keine Schulwohnung, sonder daß Hauß, Welches der Schulmeister bewohnet ist sein EigenThum. die Schulstube aber muß die Gemeinde, die dieselbige zugleich zu ihren Gemeindsversammlungen, gebrauchet im baulichen Stand, Erhalten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Am Geld 30. lb. zürich-valtua. 3. lb. 12 ß. für die betSchul 4. lb. 10. ß. für die Sommer Repetier Schulle. 4 lb. Für die Nacht Schul, die im Christmonat, Jenner und Hornung alle Montag, dinstag, Mitwochen, donnerstag, und Freitag Abends von 6. bis 8. uhr gehalten wird, Jn allem hat er also, als Schullehrer, jährlich an fixem Einkommen ohne das Obgenamte Schulgeld 42 lb. 2 ß.
Am getreid Hat er als Schullehrer jährlich 2. Müt 2. viertel Kernen.
Am wein: Nichts
||[Seite 4] Am Holz: 1. Klafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

dieses Einkommen fliesst Her

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus dem abgeschafften Grund zins; 2. Mt 2. viert. Kernen Hate er von dem Grund zins des Hiesigen Kirchen-Guts zube ziehen.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Aus den obangeführten Schul-Geldern von jedem Schul-Kind wochentlich 1/2 zürich bazen.

IV.16.B.c Stiftungen?

Von Stiftungen und Gemeind-Klaßen nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen-Gut bezieht er jährlich an Geld. 35. lb. 12. ß Aus dem Armen Gut 6 lb. 10 ß.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung:
der Schul Meister ist zugleich auch vorsinger und Sigrist und bezieht als Sigrist jährlich an Kernen von dem ehmaligen Grund zinß der Hiesigen Kirche 3. Mt: Kernen. An Geld 1. lb. für die Kirchen Uhr zurichten.

Unterschrift

Alle diese Fragen mit möglichster Gewißenhaftigkeit und Genauheit beantwortet zuhaben,
Bescheint Johannes Hirß, Schullmeister
dielstorff. den 13. Febr. 1799.

Zitierempfehlung: