Dänikon (Transkription Nr. 1105)

Schulort: Dänikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 202-203v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Dällikon
Kirchgemeinde 1799: Dällikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dänikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dänikon (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulen an jedem ort

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

deniken in der Pfarrey dälliken

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirch-Gemeind und Agentschafft dälliken

I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikt Regenstorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Außer dem dorf sind keine häuser die in den Schulbezirk gehören

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

dälliken Buchs. otellfingen. Hüttiken würenlos. Leztern beyden im Canton Baden.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

dälliken 1/2 Stund. Buchs 3/4 Stund. otelfingen 1/2 Stund. Hüttiken 1/4 Stund. würenlos 1/2 Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben singen, beten, und der Catechismus

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter un unterbrochen von Martini bis osteren. Jm Sommer wuchentlich 2 halbe Tage. Am Mitwochen und am Sambstag Nach-mitags.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] das Nammen büchli, der Lehr-meister oder zürichersche Catechismus, die zeugnuß, oder christlicher Unterricht, der Religeon im 48 Sontage ein getheilt, die Lob waßerischen Psalmen weißen Betbuch, das waserische Schul-Büchli, das neue Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schul-meister schreibt den jungen Leüten vor, wenn sie keine vorschriften, die schöner seind, als seine eigene Handschrifft mit sich in die Schule bringen. Bringen sie aber der gleichen so laßt man sie nach denselben schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vormitags 3 Stunden und. nachmitags eben so lang.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Eigentlich nicht. aber doch sizen die A. B. C. Schuler, die Buch stabier Schuler, die Lese-Schuler, u.s.w. bey einandern nicht unter einanderen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator-Convent zu zürich. diejenigen welche sich um den Schuldienst meldeten, wurden für daßelbe beruffen. da von einem Aus Schuß examiniert, und es wählte entweder einhellig, oder durch Mehrheit der Stimmen dem welchen es für den tauglich sten hielt.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Mejer.

III.11.c Wo ist er her?

von deniken selbr

III.11.d Wie alt?

Geht im 42ten Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

drey Kinder 2 Knaben u 1. Töchterli

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem 31ten May 1786

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ein Tauner.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Baut seiner Güter, so viel er derer hat

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Knaben, u. Töchteren zu Samen. 36.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 21. u Töchtern 15.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ungefehr 20 Kinder. Halb Knaben. und halb Töchtern

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schul fond vor handen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja wuchentlich bezahlt jedes Kind 2 ß. 6 hlr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

weder Schulhaus nach Schulstube sind verhanden der Schulmeister muß in seiner eigener Stube Schul halten und erhält nichts dafür.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt ungefähr 44 fl. an Getreide. nichts an wein Nichts. an holz ein und halb Klofter von der Gemeind sambt den davon ab fallenden Stauden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

ungeföhr 25 fl. all jährlich

IV.16.B.c Stiftungen?

5 fl. aus einer Stiftung fur schlecht besoldete Schulmeister von zürich

IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus dem Gemeind Gut 3 fl.

IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchen Gut 11 fl. all jährlich

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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