Dällikon (Transkription Nr. 1104)

Schulort: Dällikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 200-201v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Dällikon
Kirchgemeinde 1799: Dällikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dällikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dällikon

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemein

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur agentschafft dällikon

I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikt Regenstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Außert dem dorf. sind keine haüser die dahin in die Schul gehören

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

denikon. Buchs, Watt Regenstorf. Weinnigen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die vier ersten ort ungefehr 1/2 das Lezte 3/4. Stunden

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen schreiben singen Beten und der Catechismus,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter von Martini bis Osteren, im Sommer wochentlich drey Halbe {Tag}

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli. Lehrmeister, oder Züricherscher Catechismus Zeügnuß oder Unterricht der Christlichen Religion. in 48 Sonntage abgetheilt das Waserische Schul Büchlein. Weißen Bätt Büchli, die Lobwaßerischen Pf Psalmen, welche wochentlich im winter auch ein Par mal in den so genanten Nacht oder singer Schulen auch geübt werden, auch das Neüe Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften macht der Schul Lehrer den Knaben, welche aber eigene in die Schul Bringen. die Läßt mann aus denselben auch Schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitags drey Stunden. und eben so Lang des Nachmitags

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Eigentlich nicht, doch sizen alle abc Schüler, alle Buchstabier Schüler alle Lese Schüller, und so weiters Bey einanderen, nicht durch einander

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator-Convent zu Zürich. die Bürger welche sich um den erledigten Schuldienst meldeten wurden von denselben in die Stadt Beruffen, da durch einen ausschuß examiniert, und dann wählte n daßelbe aus ihnen. welchen es für den Tüchtigsten Hielt

III.11.b Wie heißt er?

Hans Heinrich Bräm,

III.11.c Wo ist er her?

von Dällikon selber

III.11.d Wie alt?

geht im 60ten Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Neün Kinder. 7 Töchteren und 2 Knaben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

25 Jahr. Seit 1774.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wurde im wäisenhaus in Zürich erzogen. und hernach erlernte er das Leinweber handwerk.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Sommerszeit, wen es ohne abbruch der Schul geschäften geschehen kann, treibt er seine Profeßion.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schul Kinder im winter 48. Kinder. 28 Knaben und 20 Töchteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Bis 20 ungefehr gleich viel

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist Kein Schul fund vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich im winter 1 ß.-6 hlr. von jedem Kind,

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] das Gemeind Haus wurde seit uralten Zeiten auch zur Schule Benuzet. Jst weder Neü noch Baufällig. in Brauchbarem Stande

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Stube, sonst hat es Keine wohn gemächer

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind aus ihrem Gemeind Gut

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Seit undenklichen zeiten, ware der Schuldienst, und der Sigersten oder Meßmer dienst, mit einanderen vereinigt, und Beyde dienst wurden von einer Persohn versehen, das Einkommen von Beyden diensten ist so durch einander gekommen, daß niemand mehr weißt was davon Zu dem eint oder anderen dienst gehört Folget allso von Beyden diensten, die einkünfte Zusamen

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld mit Samt dem Schul Lohn von den Kinderen im winter Ungefehr 42 fl. an Getreid 4 Müt 2 viertel Kernen, an wein nichts Holz von der gemeind. so viel nöthig die Schul, und Gemeind Stuben zu heizen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

3. Müt, 2 viertel. aus dem ehmahligen zehenden. der Stifft zum Großen Münster, in zürich. 1 Müt von der Kirchen. aus ihrem Grundzins

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus dem Gemeind Gut all Jährlich 12 fl.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen Gut. nebst vorstehenden Müt Kernen all jahrlich an Geld 8 fl. Jtem aus dem Armen Gütli, 2 fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Ein Manwerk wiesen, die Sigerist wis genant

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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