Brütten (Transkription Nr. 110)

Schulort: Brütten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 66-67v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Brütten
Kirchgemeinde 1799: Brütten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Brütten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Brütten (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schull ist zu Brütten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

diß ist ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und ist mit den zugehörenden Höfen eine eigene Kirch-Gemeind. u Agentschafft

I.1.d In welchem Distrikt?

gelegen im District Baßerstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cantons. Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirk gehören 4. Höfe, welche alle innerthalb des Umkreißes eine 4tel Stund ums Dorff ligen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

diße Höffe heißen,
1. Straubiken. 2. Haüsser schiken 3. Kinder.
2. Birchscheüer. 1. Haüsser schiken 1. Kinder.
3. Untereich. 3 Haüsser schiken 2. Kinder.
4. Breiti Hof. 1. Haüsser schiken 2. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die benachbarten Schulen bis auf eine Stund sind Töß. 1/2 Stund — Wölflingen 1. Stund. Mülliberg 1/2 St. Ober-Embrach 3/4. St: Embrach 1 St. Oberweil 1/2 St. Breiti 1/4. St. Nürenstorf 1/2. St: Baßerstorf 1. St. Lindau. 1. St. Winterberg 1/2. St.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt, Buchstabieren. Sillabieren, Lesen, auswendig lernen, {schreiben} und geschrieben Lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden die Schulen gehalten von Martini bis in den Merzen, u. zwar alle Tage durch die Wochen. Jm S ||[Seite 2] Jm Sommer wochentlich 2. ganze Tag. Mitwoch u. Samstag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die eingeführten Schul Bücher sind: Buchstaben-Tabell, Nammenbüchli. Lehrmeister. Zeügnißen-Buch. Psalter. Psalmen: u: Lieder-buch. Testament. Felix Wyßen Gebättbuch. u: Felix Wasers Schulbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften (zur Schreibübung) bestehen aus Schriftstellen. u: Sittensprüchen, der Schulmeister verfertigt sie, und wechselt von Zeit zu Zeit damit ab.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulzeit ist Täglich, Vormitag 3. u: Nachm: 3. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind eingetheilt in. a. buchstabierende. b. Lesende. c. fertig Lesende d. Schreibende, und Geschriebenes Lesende NB. c. u. d. üben sich im Auswendig Lernen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey vacanter Schul-Stell, wird dieselbe offentlich angezeigt. die sich meldenden werden im Pfarrhause geprüft. die fähigsten dem Examinator-Collegio vorgeschlagen. dißes Examinirt sie, u. wählt den Tüchtigsten.

III.11.b Wie heißt er?

der jezige Schulmstr. heißt. Jacob Stäffen.

III.11.c Wo ist er her?

von Brütten

III.11.d Wie alt?

Nat: d. 29. Augstm: 1734. ist also 64 1/2 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat 5. Kinder. 3. verheürathet. u. 2. gehen noch in die Schul.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist bereits 32. Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher arbeitete er zu Brütten bey seinem seligen Vater auf dem Weberstuhl.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hat er weiters keine andre Geschäfte als etwa mit Zurüsten der Wolle zum Spinnen u. weben.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Jm Winter besuchen die Schul Knaben. 38. Mädchen. 24.
Summa: 62. ungefahr

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer. Knaben. 20. Mädchen. 16.
Summa: 36. ungefahr

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hier ist kein Schul-Fond. oder Schulstiftung.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind giebt wochentlich 1. ß. Schulgeld. im Winter. im Sommer nichts.

IV.15 Schulhaus.

wir haben {ein} eigenes Schulgebaüd, bestehend in einer einzigen geraümigen Stuben, in welcher zugleich die Gemdeinds-Versammlungen gehalten werden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Vor den Einquartierungen: ware es in zimlich gutem Zustand, allein weil es bey den Einquartirungen zur Hauptwacht dienen mußte, wurde von dem Militair vieles an Rigel-wänden, Fenstern, Ofen, Bänken. ect: ruinirt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

dißmahl wird die Schul, (wegen Einquartierung) in des Schulmstrs Haus gehalten, weil er zimlich Plaz dazu hat.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dieses Haus muß die Gemeind im baulichen Stand unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommeen des Schulmeisters ist
an Geld 21. fl. u. 14 ß. An Getreid. 5. Mütt 2 Viertel Kernen an Wein — nichts ||[Seite 4] an Holz — die Kinder bringen Holz, zum Heizen Schulstube, reicht das nicht hin, so gibt die Gemeind.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: