Dentenberg (Transkription Nr. 1096)

Schulort: Dentenberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 107-108v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799: Vechigen
Kirchgemeinde 1799: Vechigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Vechigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dentenberg (Niedere Schule, reformiert)

07.04.1799

Antwort auf die Fragen über den Zustand der Schule auf dem Dentenberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dentenberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein kleines Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört in die Gemeinde und Munizipalität Vechingen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn die Kirchhöre und Agentschaft Vechingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Bern

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn allem 12. Haüser welche samtlich nicht über eine halbe Viertelstunde entfernt sind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Das Dörflein Dentenberg selbst 8. Haüser, 31. Kinder.
b. im Neühaus 1. Hof, 3. Haüser, 4. Kinder, Entfernung eine halbe Viertelstund.
c. in der Dählen 1. Hof, 1. Haus 5. Kinder, Entfernung gleich wie lezteres.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Vechigen, Stettlen, Gümligen und Worb

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Diese Orte sind jedes einer Stunde vom Dentenberg entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, auswendig lernen, singen, schreiben und rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Jm Sommer alle 8. Tag von Anfangs May bis 11ten Wintermonat, im Winter alle Tage vom 11ten Wintermonat bis Ends Aprill.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

A.B.C. Buch, Heidelberger Catechismuß, Unterweisungsbuch Landschul betittelt und das Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sind keine vorhanden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

im Sommer 2. Stund, im Winter, 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja sie sind in 4. Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Hausväter in dem Schulbezirk, nach erhaltener Einwilligung von der Verwaltungs kammer.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Joder.

III.11.c Wo ist er her?

von Muri.

III.11.d Wie alt?

25. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Noch ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ungefehr ein halb Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allezeit auf dem Dentenberg, ein Drechsler

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja, die Ausübung seiner Profeßion.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn allem 40.
a. im Sommer Knaben 22. Mädchen 18
b. im Winter gleich.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] keiner

IV.13.b Wie stark ist er?

ist schon durch obiges beantwortet.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja! wie hiernach sub. 16: 16. litt: b. zu sehen.

IV.15 Schulhaus.

Jst wirklich noch keins soll aber eines erbauet werden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schon beantwortet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn einem Partikular Hauß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ja bis nach beschehener Erbauung eines Schulhauses kr. 8.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Güterbesizer des Schulbezirks.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld, 12 kr. und für den Hauszins kr. 8.
b. von den Elteren der Schulkinder von jedem Kind 3 bz. per Jahr und das fehlende zu Ausmachung der Jahrsbesoldung durch Tellen auf die Güterbesizer.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hanß Joder Schulmeister vom Dentenberg den 7ten Aprill 1799

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