Ferenberg (Transkription Nr. 1092)

Schulort: Ferenberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 84-85v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799: Bolligen
Kirchgemeinde 1799: Bolligen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bolligen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ferenberg (Niedere Schule, reformiert)

08.03.1799

BERICHT!
Über den Zustand der SCHUL FERENBERG.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul Ferenberg. Jst ein Dorf. gehört in die Kirchgemeind und Agentschaft Bollingen District und Canton BERN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb deß umkreißes der nächsten 4tel Stund Liegen zu gedachter Schule gehörige DORF schaft als Ferenberg hat Häüser 15. Kinder 18.
Das Dorf BANTIGEN hat häuser 10. Kinder 21.
Der Hof BODEN hat Häuser 2. Kinder 6.
Der Hof FELD hat Häuser 4. Kinder. 19.
Der Hof HOFMAT hat Häüser 2. Kinder 5
Jnnerthalb deß umkreißes der 2 Viertel Stund liegt der Hof HOFUHREN hat Häüser 2. Kinder. 6.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jm umkreis einer Stund ist die Schul BOLLINGEN.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelerth Lesen auswendig gelert Schreiben nach belieben in den Anfangs Gründen der Rechenkunst gelerth, Wochentlich 2 mahl Catechisieret, Auch Gesungen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] DIE SCHUL wir gehalten im Winter von Anfangs Novembr: biß Ends Mart: Auch zu Vierzehen Tagen Kinderlehr. Die Sommer Schul usert der Ernd und Herbst Ale Wochen 2. Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHULBÜCHER befinden sich nebst {der Bibel} der Heidelberger Catechismus, Psalm Hübners hist:

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird von dem Schullehrer nach Maas-gab dem Lerling Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Währet die Schul deß Tags 4. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Wird in der Schul mit und durch einander gelert

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist von Vorgesezten und Haus- Vätter aufgefordert und von dem Pfarrer Bestätiget worden auf den Geristein Kirchöri Bolligen ist alda 1 Jahr Schullehrer gewesen hernach ist er nach Ferenberg geordnet worden ist alda 31. Jahr Schul-Lehrer. heist JOHANNES WAHLI von Bolligen Alt 56. Jahr. hat 1. Weib 8. Kinder.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jst er ein Leinweber.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sind Überhaubt Schul Kinder 70 biß auf 80. als Knaben 36 Mägdli 44

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] SCHUL fond oder stift ist keines vorhanden, Aber

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst von einem jeden Randsaßen Kind erhoben 7 bz. 2 xr:, Von dero Cammer.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein eigens Schulhaus so noch in brauchbarem stande wofür die Dorfschaft Ferenberg sorget haben alljährlich aus der Gemeinds Casse dafür zubeziehen kr. 1. bz. 5. Von dem Hausmann im Schulhaus beziecht die Dorfschaft kr. 12.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Es ist ein eigens Schulhaus so noch in brauchbarem stande wofür die Dorfschaft Ferenberg sorget haben alljährlich aus der Gemeinds Casse dafür zubeziehen kr. 1. bz. 5. Von dem Hausmann im Schulhaus beziecht die Dorfschaft kr. 12.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen deß Schullehrers. Aus der gemeins Casse kr. 11 bz. 12 xr. 2
für die Kinderlehr im Winter kr. 1, bz. 15.
Für die Sommer Schul kr. 2
Und ist vor etlichen Jahren noch Freywillig Verbeßert worden von der dorfschaft Ferenberg 4. kr.
Für die Kinderlehr und sommer-Schul wird genommen aus dem Zusamen gelegten Gelt der Haus-Vätter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GEBEN den 8ten Merz 1799.

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