Näfels (Transkription Nr. 1085)

Schulort: Näfels
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 29-30v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Glarus
Agentschaft 1799: Näfels
Kirchgemeinde 1799: Näfels
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Nord
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Näfels (Niedere Schule, katholisch)

BEANTWORTUNGEN über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

An dem Orte Nefels ist eine Deütsche Schule.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und eigne Kirchengemeine und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte Glarus und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Lint gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schul Bezirk gehörigen Häußer ist circa ein halbviertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk, und auch zur Kirchengemein gehört ein Dorfchen Oberurnen, hat aber eine eigne Schul, und kommen daher keine Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die übrigen benachbarten Schulen sind Mollis, eine Viertelstund, Netstal eine halbe stund und Weeßen eine Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, leßen, schreiben, rechnen, und Anfangs Gründe in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten 40 Wochenlang

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind keine eingeführt, der Lehrer giebt was er jedem Kind angemessen, gut, und nüzlich findet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften enthalten Grundstrich und Züge, kleine und grosse Buchstaben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich 4 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind so wie es mögich abgetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Kirchen gemein hat den Lehrer bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Kaspar Haußer

III.11.c Wo ist er her?

Er ist von der Gemein Nefels.

III.11.d Wie alt?

39 Jahr alt,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

und hat Familie — ein Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

er ist 17 Jahr Lehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

hatte vorher kein anderer Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehr-Amte hat er noch andere Verrichtungen in der Kirchen mit singen, er ist noch Kirchendiener.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schule besuchen überhaubt, Winters zeit circa 50 Knaben, und bis 20 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommers zeit 20 Knaben und 10 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulstiftung ist eigentlich e keine, ein Kirchendiener hat zugleich die Schule gehalten, und hat meistens die Einkünfte von Jahrzeiten.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein Schulhauß aber schlecht und Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

in dem Hauße ist ein Schulstube aber zu klein.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

es ist kein andere stube und bekomt für ein andre kein zins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Kirchgemein muß für das Hauß sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen des Lehrers oder Kirchendieners ist

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von abgeschaften zehenden nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schul oder Fronfasten Geld 16 fl. 10 bz. vom Land Glarus.

IV.16.B.c Stiftungen?

Von Stiftungen und Kirchen für Jahrzeiten zu singen circa 80 fl.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Von der Gemein 20 fl. oder Holz, zwey Jahr nacheinander und das dritte von Oberurnen Holz.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von zusammen gele gtem Geld oder anderem nichts. Ein Haußvatter aber bezalt in der Wochen für sein Kind wan ers in die Schul schikt ein halben bazen,

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung Dießes ist also das eigentliche Schulgeld, was ein Lehrer oder Kirchendiener wegen der Schul hat, und weil die Haußvätter selbst mehrtheils Arm und unvermögend sind, und die Kinder zur Arbeit beysich haben müßen, so ists die Ursach daß die Kinder nicht fleissig und nicht soviel in die Schul gehen, als sonst könten, auch der Lehrer schlecht und nicht samethaft bezalt wird.
Die Haußvätter solten angehalten werden, die Kinder fleissiger und länger zu schiken.

Unterschrift

Näffels.

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