Wabern (Transkription Nr. 1066)

Schulort: Wabern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 171-172v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Köniz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Köniz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wabern (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

Beantwortete Fragen, über den Zustand der Schul zu WABERN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

GROSS-WABERN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist keine Gemeind — und

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirch-Gemeind KÖNIZ.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum Distrikt LAUPEN

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton BERN

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Diese bestehen im Dorf selbst, nahe gelegene, viertel Stund weite, und die weitesten eine halbe Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Groß-Wabern, Klein-Wabern, Gurten, Höfe, ist der Spiegel, Belluve, Morillion, noch etwelche deren Namen unbekant.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Klein-Wabern 1/4. Stund. Gurten 1/2. Stund. die Höfe 1/4. Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder von Groß-Wabern wo die Schule ist 37.
Klein-Wabern 14.
Gurten-Dörflein 9.
von denen umliegenden Höfen und Häusern 36.
96.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Kersaz. Bern. Köniz.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

auf Kersaz 3/4. Stund, auf Bern 3/4. Stund, auf Köniz 1. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Buchstabieren, Schreiben, Rechnen, Singen, Unterwiesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter gehalten, von Martini bis ausgehend Merzmonat.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: N: Testament, Psalmenbuch, Heidelbergisch-Catechismus, auch Hübners biblische Historie.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Den Anfängern im Schreiben wird vorgeschrieben, denen Schreibenden wird vorgelegt abzuschreiben, auch vorgesprochen was sie schreiben sollen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret täglich 4. bis 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schul ist in 3. Klaßen getheilt: 1.te Auswendig lernende, Schreibende und Rechnende. 2.te Lesende, 3.te Buchstabierende.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

sind bis dahin bestellt worden, durch Amts-Männer und Pfarrherren mit Gutheißen der Vorgesezten.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Jakob Siegli.

III.11.c Wo ist er her?

Ansonsten aus dem Baden-Durlachischen. — Landsaß.

III.11.d Wie alt?

gebohren Anno 1743.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

habe eine Frau, keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 20. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Erlenbach gewesen 11. Jahr, die lezten 5. Jahr Schullehrer zu Oberdiesbach 12. Jahr Schullehrer, jezt zu Groß-Wabern 3. Jahr

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt verrichte die Arbeit als Leinweber.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter, Knaben 51.
Mädchen 45.
96.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Deßgleichen auch im Sommer, da alle Samstag Vormittag Schule ist.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond: darvon weis ich nichts, habe hiemit auf a. b. c. d. in diesem Artikel nichts, und weis nichts zu beantworten.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. Jst keines bestimmt und eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist eins, noch nicht gar alt, aber doch bauens nöthig, zudeme ist das Holz zum bauen bereit, aber wegen Begebenheiten nicht geschehen können.
Die Kirch-Gemeind Köniz thut für Schulwohnung sorgen und im baulichen Stand erhalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus ist eins, noch nicht gar alt, aber doch bauens nöthig, zudeme ist das Holz zum bauen bereit, aber wegen Begebenheiten nicht geschehen können.
Die Kirch-Gemeind Köniz thut für Schulwohnung sorgen und im baulichen Stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Geld 30. Bernkronen, von der Kirch-Gemeind Köniz.
An Getreid 9. Bern Mäs, von Partikularen.
Holz 4. Klafter; 2. von Groß-Wabern, 1. von Klein Wabern, und 1. vom Gurten-Dörflein.
Nebst bemeltem freye Wohnung, Garten, und Herd zum Anpflanzen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 3] An Geld 30. Bernkronen, von der Kirch-Gemeind Köniz.
An Getreid 9. Bern Mäs, von Partikularen.
Holz 4. Klafter; 2. von Groß-Wabern, 1. von Klein Wabern, und 1. vom Gurten-Dörflein.
Nebst bemeltem freye Wohnung, Garten, und Herd zum Anpflanzen.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Nach bester Möglichkeit verhoffe das begehrende beantwortet zu haben.
Groß-Wabern den 18.ten Hornung 1799. Joh. Jak. Siegli Schulmeister allda.

Zitierempfehlung: