Gottlieben (Transkription Nr. 1054)

Schulort: Gottlieben
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 136-139v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Gottlieben
Kirchgemeinde 1799: Gottlieben
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Gottlieben
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

22.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZU- stand der hießigen Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gottlieben ein Fleken ist eine eigene Gemeine, hat eine eigene Kirche, und Agent, ist das Distrikts-Ort — gehört zum Kanton Thurgau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirke gehörigen Haüser sind keine halbe 4 tel Stunde von der Schule entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es gehört kein Dorf, kein Hof, zum hiesigen Ort. Es komen auch keine fremde Kinder in die Schule.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die nächste Schule ist Dägerweilen, eine kleine 4 tel Stunde von hier. Trübeldingen 1/2 Stunde entfernt, hat eine Winterschule.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, Schreiben, Rechnen, und der Kirchengesang.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Es wird das ganze Jahr Schule gehalten. Ernde und Herbstzeit ausgenommen, da ist jedesmal 14 Tage vacanz.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

sind eigentlich gar keine eingeführt jeder Vater kan sie für sein Kind selbst wählen doch lernen die Kinder gewöhnlich im zürcher a. b. c. Büchlein und Catechismus Buchstabieren im Psalter, Zeügnußen und im neüen Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

waren gewöhnlich biblische Sprüche um aber die Kinder während sie leserlich schreiben lernen zugleich mit dem Briefstyl bekant zu machen, habe ich Vorschriften von kleinen Briefen verfertiget, einige derselben enthalten angenehme Histörchen oder Erzählungen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich von Morgen 8 bis Mittag 11 Uhr, und von 1 bis 4 Uhr Abends.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen eingetheilt um aber doch den Schwächern beßer fortzuhel ||[Seite 3] fen habe ich sie selbst, so gut es sich thun ließe zusamen geordnet. Alle von der nemlichen Klaße müßen das nemliche Stük buchstabieren. Das Fähigere buchstabiert laut vor, jndem die Andern still nachsehen, bis sie aufgefordert werden. Jedes Kind muß wenn es aufgerufen wird fortfahren könen wo das Andere aufgehört hat, so ist es auch mit dem Lesen, alle lesen das nemliche Stük.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeine hat mich durch das Stimenmehr zum Schulmeister erwählt. Jch heiße Konrad Riby, bin hießiger Gemeinds-Bürger 26. Jahre alt 4 Jahr verheyrathet, habe keine Kinder, bin 5 Jahr Schulmeister war vorher ein Beker welches ich auch jezt noch treibe, weil ich von den Einkünften der Schule nicht leben kan.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Es besuchen 36 Kinder die Schule, nemlich 24 Knaben und 12 Mädchen. Es kan aber auch eintreffen daß ich nicht die Hälfte Kinder habe Sommer oder Winter hat — weil man hier keine Landwirtschaft treibt — auch keinen Einfluß auf die Anzahl der Schulkinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein solcher vorhanden, das Capital deßelben betragt 4000 fl. nebst etwas wenigen ausstehenden Zinsen. Einige Schuldgesten sollen zweifelhaft seyn. Die Einkünfte sind der Zins von gedachten Capitalien, nebst der Kirchensteüer an 4 Festtagen. Dargegen muß dem Bürger {Pfarrer} aus diesem Fond jährlich 80 fl. an seinem Gehalt bezahlt werden. Er ist weder mit dem Kirchen noch Armengut vereinigt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

bezahlt jedes Kind 3 xr: wochentlich für die Armen wird das Schulgeld aus dem Schulfond bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 5] Das SCHULHAUS ist alt, baufällig. Es besteht aus einer Schulstube und 2 Kammern im mitlern Stokwerk, einigen unbeträchtlichen Theilen des Hauses im untersten und auf der Bühne, zur Aufbehaltung des Holzes und der Turben (Torf) das 3 te Stokwerk und übrige Theile des Hauses gehören einem Bürger. Die zur Schule gehörige Hälfte wird aus dem Schulfond unterhalten. Es ist auch ein Garten bey der Schule.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 5] Das SCHULHAUS ist alt, baufällig. Es besteht aus einer Schulstube und 2 Kammern im mitlern Stokwerk, einigen unbeträchtlichen Theilen des Hauses im untersten und auf der Bühne, zur Aufbehaltung des Holzes und der Turben (Torf) das 3 te Stokwerk und übrige Theile des Hauses gehören einem Bürger. Die zur Schule gehörige Hälfte wird aus dem Schulfond unterhalten. Es ist auch ein Garten bey der Schule.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Fix jährlich 50 fl. — Für das Vorsingen in der Kirche aus dem Kirchengut jährlich 2 fl. — Es wird auch von Martini bis in die Mitte des Februars wochentich 3 mal jedesmal 3 Stund Nachtschule gehalten, darfür wird mir aus dem Schulfond bezahlt 6 fl. Holz und Turben zur Feürung der Schulstube muß ich — weil die ||[Seite 6] Gemeine keine Waldung hat — auf meine Kosten anschaffen.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jch enthalte mich aller fernern Anmerkungen weil ich aus dem Volksblat sehe, daß schon besere Vorschläge zur Verbeßerung der Schule gemacht worden sind, als ich sie machen könte, ich erwarte mit Freüden den Plan, zu einer beßern Lehrmethode, und die Einführung zwekmäßigerer Schulbücher. Jch werde thun was ich kan um den Erwartungen zu entsprechen die man von mir als Landschulmeister haben kan, und durch Fleiß zu ersezen suchen was mir an Geschiklichkeit noch mangelt

Unterschrift

Gottlieben den 22 Febr. 1799.
Joh. Konrad Riby Schulmstr:
Vom Landschulmeister wird man nicht so viel erwarten als vom Schulmeister in der Stadt weil es ihm bisher an Gelegenheit fehlte sich zum Schulmann bilden zu könen.

Zitierempfehlung: