Bramberg (Transkription Nr. 1053)

Schulort: Bramberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 167-168
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799: Bramberg
Kirchgemeinde 1799: Neuenegg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Neuenegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bramberg (Niedere Schule, reformiert)

06.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Gesamt

JACOB WEISMANN. 22. Jahr Schulmeister auf dem Bramberg in der Kirchgemeind Neüenegg Agenschafft alda. Distriks Laupen. Kanton Bern, Gebürtig von Neüenegg 54. Jahr alt, Hab vier Sohn, Der Eltest ist Schulmeister in der anderen Schul auf der Flüh bei Neüenegg, Vom Pfahrer und der Gemeind Erwelt. und von dem damaligen Landgrichts Vender in Bern Bestätiget Der erste umkreis biß auf eine viertelstund bestehet in zerstreüten Häüßer und dörffer. Namlich. Bramberg. 12. Neßleren. 4. Holiebe. 1 Buchli. 2. Dälenweid. 1. Scheürweid. 2. Mußeren. 1. Ursprung. 1. Hubel. 6. Brüggelbach. 6. Häüßer, aus einem gehen die Kinder in die Schul auf dem Bramberg; die anderen in die Fluh Schul, also in dem Ersten umkreis, 29. Häüßer 27. Knaben. 27. Mägdli. Jn dem zweiten umkreis etwas mehr als eine viertelstund. Riedli. 2. Weiden 11. Süri. 20. Häüßer. 3. gehören in die Müliberg Gemeind also im zweiten umkreis. 30. Häüßer. 15. Knaben. 21. Mägl Jm Dritten umkreis biß auf eine halbstund. Freiburghaus. 4. Häüßer. auß zweien gehen die Kinder in die Flüh Schul, auß zweien f uf den Bramberg. Luchli. 2. Thal. 2. Bärfischenhaus. 6. {Heiteren. 1.} Häüßer. 6. K. 2. Mö Suma zu der Brambergschul. 71. Häüßer. 48. Knaben. 50. Mä Zusamen. 98. Schulkinder.
Die Schulen werden im Winter, Fünf monat gehalten Wintermonat, Christmonat, Jenner, Hornung, Merz, morgends von. 9. Uhr. biß halb. 12. Uhr. nachmitags von. 1. biß halb. 4. Uhr. Jm Sommer alle Samstag. aber da werden die Schulen wenig besucht. daß mehr vergeßen als gelehrnet wird. Benachbarte Schulen. eine zu Laupen bei dreiviertelstund. in der Müliberg Gemeind, eine in dem Egenberg, die andere auf der Ledi beid bei einer Stund
Schulbücher ||[Seite 2] Schulbücher die Bibel daß alte und neüe Testament. Fragen, Psalmen, Vestgesang Bücher. Hibners Histori Buch, Sonst Kinder Bibel genant. Für anfänger Namenbücher Ein ganzes Fragenbuch besteht aus drei Stuk und Gebätter und ist neben der Bibel daß Fürnehmste Buch, weil alle Haubtstück darin enthalten Sind die einem Vernunfftigen Geschöpfe für daß zeitliche und Ewige wohl. zu wißen, zu Glauben und zu Halten, notwendig ist.
Die Heidelberger Fragen, und Versen auß der Bibel werden außwendig gelehrnet. auch Psalmen, und Vestgesänge und Geistreiche Lieder, Je nach den gaben der Kinder, und getreüen Fleißanwendung der Elteren.
Daß Schulhauß ist anno. 1753. von der Gemeind Neüenegg Erbauet, Und biß dahin von derselben im Baulichen Stand erhalten, Bestehet in einer Schulstuben Kuchi, und für den Schulmeister ein Wohnstübli, Käller, Estrich, und bei einer Jucharten Ackerland. An den Exsamen wird den Kindern etwas von dem Kirchmeier Mitgetheilt. denen im Namenbuch und buchstabierer. 1. bz: den Läßer. 1. und ein halb. bz: denen die Fragen außwendig gelehrnet. 2. bz. die noch Psalmen und Vestgesänge gelehrnet. 2. und ein halb bz. die Schreiben, Rechnen und vorsingen. 3. bz. daß Sind die klaßen Der Schullohn ist drei Klaffter Holz. 20. kr. an Gelt. und wird von dem Kirchmeier bezalt. Ein geringen Lohn Es gehet nichts desto beßer wan ein Schulmeister Sein Außkommen anderwerds verdienen muß. anstat die Übrige zeit, neben den Schulstunden, mit Vorschreiben, Rechnen und anderen zu der Schuldienlichen Sachen Anzuwenden Man muß gedult haben, weil wenig Gemeinds Guth ist und die Schulgelter durch Steür oder Täll von den Hauß Väter zusamen gelegt werden muß. Jnsonderheit in gegenwärtiger zeit, da die Gemeind Neüenegg durch beraubung beraubung beschädiget, und noch immer mit fast unerträglichen außgaben beladen ist. ||[Seite 3] Jch wünsche einem Jeden, und allen ins gesant, den Wahren Glauben, Lebendige Hoffnung, und ein Herzliches Vertrauen. aber wünsche sind lähre dünste. Vergebens Saiet ein Ackersman guten Samen, wan der acker ungebauet, mit Gebüschen, Dornen, Dischtlen, und allerlei unkraut überwachßen ist.
Die Obrigkeit und amtleüte als Richter, Müßen den Acker des Herzens bauen. Durch züchtigung und Straffen daß unkraut, nach Gottes befehl außreüten.
Die Lehrer, nach Christi und Seiner Aposteln lehre, den guten Samen Säien. Alsdan wird Fried und Gerechtigkeit blühen, und Früchte der Heiligung hervor wachsen, Daß wohlgefallen, und den Sägen Gottes über uns walten
Emoloment und Spruchgelt, erzeügen lange Prozeße Opfer oder geschenk verblenden daß Herz.
Gefährliche klipen weichen ist eine vorsicht für die Weißen. Das Gesatz deß Herren ist Vollkommen. XIX. Psalm. Daß angesicht deß Herren Stehet über die So bößes thun daß ihr gedächtnuß ausgerottet werden von der Erden. XXXIV. {Psa} Alles was ich eüch gebiete daß Sollet ihr halten, daß ihr darnach thut ihr Sollet nicht darzu thun noch darvon thun. Spricht der unveränderliche Gott, Schöpfer, Erhalter und König Himmels und der Erden. im 5. B. Moses. IIII.
Jch verbleibe nebst Bürgerlichem Gruß und Hochachtung under dem Schutz und Segen Gottes, Eüer getreüer, und Bereitwilligster Bürger, Schuldiener. namens vorstat.
den 6.ten Merz, 1799.

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