Gmeis (Transkription Nr. 1049)

Schulort: Gmeis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 55-56v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Grosshöchstetten
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Mirchel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gmeis (Niedere Schule, reformiert)

BERICHT
über den Zustand der Schule zu Gmeis Kirchgemeind und distrikt gericht Höchstetten im Kanton Bern.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

BERICHT
über den Zustand der Schule zu Gmeis Kirchgemeind und distrikt gericht Höchstetten im Kanton Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulort Gmeis ligt ohngefehr in der Mitte von der Gemeinde Mirchel, daher die in diesen Schulbezirk gehörigen Häüser, in dem Umkreis einer starken viertelstunde liegend, — die Anzahl der selben thut 46.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesen Schulbezirk gehört: die Dorfschaft Mirchel, und die Ortschaft Gmeis (wo die Schule ist) unter und ober Stutz, und Appenberg. — darunter Gmeis und der Stutz am nächsten beidem Schulorte sind

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Schulkinder die daher kommen, thut dato von jedem Orte:
Mirchel 16.
Gmeis 16.
Stutz 10.
Appenberg 17.
Summa 59.
Von diesen sind Knaben 33. Mächten 26.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn der umligenden Nachbarschaft befinden sich die Schulen
Oberheünigen 1 Stund
Niederheünigen 1/2. dito
Konolfingen 1/2. dito
Höchstetten 1/2. dito
Zäziwil 1/2. dito

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

|||Seite 2] Die Kinder werden im Buchstabieren und Lesen Unterrichtet, und nebst dem Heidelbergerisechen Katechis muß welcher für den Religions Unterricht eingefürt ist, lernen sie auch bieblische Historyen aus Hübners Kinder biebel, Psalmen, und Festgesenge, Auswendig. dem Zufolg werden sie auch in der Psalmen Musik geübt und die Vorschriften betreffend, so werden selbige durch den Schulmeister verfertiget.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Winters zeit von Martini bis nach Maria Verkündung alle Tag 4. Stund, Sommers Zeit von Anfangs May bis zu end des Herbstmonats per Wochen einen halben Tag gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: Für die Anfänger das Tit. Namenbuch, zum Aus wendig lernen und Lesen aber die oben gemelten; weiter sind die Kinder nicht in Klaßen {ein}getheilt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

|||Seite 2] Die Kinder werden im Buchstabieren und Lesen Unterrichtet, und nebst dem Heidelbergerisechen Katechis muß welcher für den Religions Unterricht eingefürt ist, lernen sie auch bieblische Historyen aus Hübners Kinder biebel, Psalmen, und Festgesenge, Auswendig. dem Zufolg werden sie auch in der Psalmen Musik geübt und die Vorschriften betreffend, so werden selbige durch den Schulmeister verfertiget.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird Winters zeit von Martini bis nach Maria Verkündung alle Tag 4. Stund, Sommers Zeit von Anfangs May bis zu end des Herbstmonats per Wochen einen halben Tag gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Schulbücher sind: Für die Anfänger das Tit. Namenbuch, zum Aus wendig lernen und Lesen aber die oben gemelten; weiter sind die Kinder nicht in Klaßen {ein}getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis daher, und zwar in den lezten zwei malen ist der Schulmeister durch den B. Pfarer und die Gemeind Vorgesezten bestelt worden;

III.11.b Wie heißt er?

Gegenwärtig ist ein Gemeinds Angehöriger, Namens Hans Wyß, Alt 25. Jahr, Verheüratet aber ohne Kinder,

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Und hab in dieser Schul 4. Jahr als Lehrer gedient, sonst bin ich von Profeßeon ein Schnieder, als wor mit ich mich neben dem Lehramte zu Erwerbung meines Unterhalts Abgeben muß.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Der Schulfond, besteht. in 31. kr. 10 bz. Daran ht. ein Wittib von der Gemeind Mirchel namens Anna Baur. den 22. Hornung 1764. Zu Gunsten den Schul Kinderen verschrieben laßen. 25. kr. daran hat noch ein ander Gemeins angehörige namens Niklaus schaffer auf dem Appenberg gegeben. 6 kr. 10. bz.
Darvon wird der jährliche Zins nebst einem zusaz aus dem Kirchen gut zu Hochstetten an dem Examen unter die Kinder aus getheilt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der Betrag der Schulpfennigen thut jährlich in circa kr: 5 bz: 15

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus befindet sich dermahlen in einem baufäligen Zustand; — und die Unterhaltung deßelben ligt der Gemeind ob.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus befindet sich dermahlen in einem baufäligen Zustand; — und die Unterhaltung deßelben ligt der Gemeind ob.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die jährliche Besoldung des Schulmeisters welche aus dem Gemeind sekel bezalt wird, thut in Geld kr: 24.
Jn Nautralien Behausung und Pflanz erderich wird mihr nichts entrichtet.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Die jährliche Besoldung des Schulmeisters welche aus dem Gemeind sekel bezalt wird, thut in Geld kr: 24.
Jn Nautralien Behausung und Pflanz erderich wird mihr nichts entrichtet.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Die jährliche Besoldung des Schulmeisters welche aus dem Gemeind sekel bezalt wird, thut in Geld kr: 24.
Jn Nautralien Behausung und Pflanz erderich wird mihr nichts entrichtet.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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