Schaffhausen (Transkription Nr. 1045)

Schulort: Schaffhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 63-64v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Schaffhausen
Agentschaft 1799: Schaffhausen
Kirchgemeinde 1799: Münster, Schaffhausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, Collegium Humanitatis, Griechischklasse (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

Des Professors der Griechischen und Hebräischen Sprache Antwort auf die Fragen des B. Ministers.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schaffhausen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Professor wurde seither, auf den Vorschlag des ehmaligen Schulrathes vom Kleinen Rath gewählt.

III.11.b Wie heißt er?

der jezige Prof. ist: Joh. Georg Müller. Er hat aber seit einem Jahr, wo bürgerpflicht ihn zu politischen Geschäften rief, für dise zwo Lehrstellen 2 geschikte Vicarios angestellt, in der Hofnung, er werde sich einst, seinen Kräften u. seiner Neigung gemäß in disem oder einem andern Ammt dem Unterricht von Jünglingen ganz u. ausschliessend wieder widmen können.

III.11.c Wo ist er her?

von Schaffhausen.

III.11.d Wie alt?

vierzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verheyrathet, hat aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit 6 Jahren, hat sich aber vorher schon u. seit 7 Jahren mit dem Unterricht von Knaben u. Töchtern reifern Alters abgegeben.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Zahl der Studenten ist abwechselnd. Jn diesem Cursus waren es 3; von nächster Ostern an werden es 11 seyn. Von allen ||[Seite 3] 14 aber scheint sich keiner dem Predigtammt widmen zu wollen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Alle 8 Professorate werden aus einem im vorigen Jahrhundert von Privatpersonen gestiffteten Fonds besoldet.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er ist etlich u. Zwanzitausend Gulden stark.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

u. liegt an Zinsen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist unter einer Separaten Verwaltung, u. kurzlich als ein unstreitiges Stadtgemeindegut von dem Directorium der hiesigen Municipalität überlassen worden.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Schüler bezahlen nichts.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist zwar ein öffentlicher Hörsaal, aber wegen der geringen Anzahl der Studenten halten die Professoren ihre Vorlesungen {in ihren} Häusern, welches mancherley Vorteile hat.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Professor des Griechischen erhält für 4 Stunden 80 fl. der Prof. des Hebräischen für 2 Stunden 40 fl. und jeder dazu einen wagen mit Holz, das einzige was der Staat zu ihrer Besoldung gibt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Endsunterschriebener hoft, daß, wenn iezt das Helvetische Schulwesen reformirt wird, dise nüzliche Anstalt nicht nur nicht unterdrükt, sondern erweitert u. verbessert werden werde, welches um so nöthiger seyn wird, da das Helvetische Lycaum wohl noch lange nicht zu Stande kommen wird , der fall der deutschen Universitäten aber wo sagt die hiesigen Junglinge ihre Studien vollendeten sehr wahrscheinlich ist.

Unterschrift

Joh. Georg Müller.

Fliesstextantworten
Unterricht

Der Professor der Griechischen Sprache giebt wöchentlich 4 Stunden, von welchen zwey der grammatischen u. philologischen Erklärung des neuen Testamentes gewiedmet sind. Mit fähigern Jüngligen habe ich auch schon Bücher des alten Testaments nach der Uebersetzung des LXX tractirt. Zwey andere sind den Pro#sanscribenten## gewiedmet, u. auch in disen steht es dem Lehrer frey, nach der Fähigkeit der Schüler Autoren zum Uebersezen zu wählen. So habe ich zu verschiedenen Zeiten einzelne Gesänge und Bücher von Homer, Xenophon, Herodot, Plato und Aeschylus exponirt. Der Hebräischen Sprache werden wöchentlich nur 2 Stunden ||[Seite 2] gewiedmet, u. auch hier ist die wahl der zu übersezenden Stücke dem Lehrer überlassen.

Zitierempfehlung: