Schaffhausen (Transkription Nr. 1037)

Schulort: Schaffhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 96-99
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Schaffhausen
Agentschaft 1799: Schaffhausen
Kirchgemeinde 1799: Münster, Schaffhausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, 3. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

ANTWORTEN auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Ortes, wo die Schule ist, ist Schaffhausen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeine aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirchengemeine Münster.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Schaffhausen!

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und zum Kanton Schaffhausen Gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt Religion, vermittelst des Heidelbergischen Catechismus, welcher ganz auswendig gelernt werden muß, 2 Lieder aus dem Lese und Erbauungs Büchlein, 8 Lieder aus dem heidelb: Catechismus, kurzer Unterricht, und Wiederholung was in der vorhergehenden Claße getrieben wurde, nebst Schreiben und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten Morgens um 7 oder 8 Uhr bis 9 oder 10 Uhr nach der Jahreszeit, Nachmittag nimmt die Schule ihren Anfang um 12. Uhr und endiget sich um 3. Uhr außer Donnerstag und Samstag, als an welchen sie sich um ||[Seite 3] um 2. Uhr endiget, und erstern Vormittags gar keine Schule gehalten wird.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind folgende Schulbücher eingeführt obenbemelter Heidelbergischer Catechismus samt den Zeugnußen und angehängten kurzen Unterricht und Liedern, Lese und Erbauungs Büchlein für die Jugend.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Vorschriften wählt man im Anfang ausgenommen Tugend Lehren u. a.m. die dann auf besondern Blätern oder auf ihren Schriften je nach Beschaffenheit deßen der es nachahmen soll, geschrieben sind.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 5. Stund; ausgenommen s.oben 6.)

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 4] Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt wovon unten zu benennender Lehrer die dritte Klaße zu bedienen hat.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde ehemahl von dem kleinen Rath nach vorhergegangene Prüfung des Schulraths durch das Loos erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Joh: Georg Widtmer, ist

III.11.c Wo ist er her?

aus der Stadt Schaffhausen.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 55 Jahr, nebst

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

einer Frau und zwey Kindern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 11. Jahr und 4.Monat Lehrer an dieser Schule.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er 3. Jahr in der Schule auf der Steig, sein Beruf war vom 20.sten Jahr an Lehrer der Jugend.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte hat er jzt keine andern Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die ||[Seite 5] Die Schule besuchen Sommer und Winter gleich viel 17 Knaben. Es komt aber darauf an, ob mehr oder weniger durch die halbjährliche Promotion befördert werden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß wurde weil es Baufällig 1798. renoviert!

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Daßelbe ist für alle Klaßen brauchbar.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis jzt wurde es vom Kloster Allerheiligen unterhalten!

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 52 fl.
an Korn 13 Mutt
an Roggen 5 Mutt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr
alles jährlich und Bewohnung eines öffentlichen Hauses

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 6] Aus dem Kloster Allerheiligen
an Gelt 36 fl.
an Korn 2 Mutt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr und eine Bewohnung, welche obengenanntes Amt in baulichem Stande erhalten muß. Aus dem St. Johanser Amt an Gelt 16 fl.
an Korn 11 Mutt
an Roggen 5 Mutt
Da aber diese Früchten aus bemeltem Amt nicht mehr in Natura gegeben, sondern dermahlen allhier nach dem gemachten Fruchtschlag bezahlt werden.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 7] Anmerkung. Da bemelter Lehrer die dritte Klaß 4 Jahr nur provisorisch bedient hat, so hat derselbe bis jzt das Einkommen von der zweyten Klaße genoßen.

Unterschrift

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