Stein am Rhein (Transkription Nr. 1019)
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- Stein am Rhein (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
15.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND der deütschen Knaben-Schul in Stein am Rhein
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Das LOKAL-VERHÄLTNISS betreffend den NAMEN DES ORTS, DER GEMEIND UND DISTRICTS ist mit einem Wort DIE STADT STEIN. DER KANTON IST SCHAFFHAUSEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Der Schulbezirk begreift in sich die Stadt und die allernachst um selbige stehende Haüser auf der rechten Seite des Rheins. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der deütschen Knaben Schul zu Stein werden die Knaben vom a.b.c. an im Sylabieren, Buchstabieren, Lesen, Schreiben und Rechnen, INFORMIERT letsteres in Nebenstunden. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher: das Namenbüchlein vom B: Helfer Büel, der kleine und große Katechismus aus Zürich; fehrner lernen die Knaben eine Auswahl der Psalmen davids, Hübners biblische Historien, Gellerts Lieder und einige Gebette. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften macht der Schullehrer, bestehend aus moralischen, biblischen Sprüchen und Liedern, auch Mustern zu Briefen und CONTIS. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul währet vormitags 3. und Nachmitags 3. Stunden, ausgenommen den Samstag Nachmitag das ganze Jahr; und Freitag Nachmittag im Winter, zu welcher Stund die hiesige Jugend durch den Züricherischen B. Helfer in der Religion INFORMIERT wird. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer wurde unter der vorigen Regierung vom Rath erwehlt. Gewonnlich wurden unter den Candidaten 3 für die Tüchtigsten gehaltenen ins Loos genommen. So aber ein vorzüglich Geschikter sich gemeldet, wurde ein solcher ohne Loos gewählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jezigen Schullehrers sel: Vater ware Antecessor, und da derselbe durch ein Schlagfluß außer Stand gesezt wurde diesem Beruf noch weiter vorzustehen, mußte sein Sohn im 17. Jahr seines Alters die Schul besorgen, und wurde nach Verfluß 1 1/2. Jahr nach dem Ableben seines sel: Vaters zu deßen Nachfolger bestätiget Anno 1747 |
III.11.c | Wo ist er her? |
Bürger zu Stein |
III.11.d | Wie alt? |
alt 70 1/2 Jahr. Gebohren den 27. August 1728. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat 2. Töchter, eine verheyrathet, die andere ledig |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Versiehet demnach den Schuldienst über 52 Jahr unklagbar. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schul ist er Vorsänger in hiesiger Kirch, welche Stelle ||[Seite 3] er aber wegen Engbrüstigkeit durch einen andern versehen laßt den er darfür bezalen muß. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
SCHÜLER sind in hiesiger Schul immer gegen fünfzig Knaben, die das ganze Jahr die Schul besuchen, mit Ausnahm einiger weniger, wegen Sommer- Geschäften in den Gütern. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Von einem besondern Schulfond ist mir nichts bekannt, als ein klein Vermächtniß von einem Georg Schmid, welches in 3. fl. bestehend dem Schullehrer auf Georgi Tag aus dem WaysenAmt bezahlt wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkünfte des Schullehrers werden von dem gemeinen Gut bezahlt. Einen kleinen Theil solle das Amthaus Stein aus dem Zehenden beytragen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld mußten die Eltern ehedem für jeden Knaben jährl. 16. Bzen bezahlen. diß hat aber seit Anno 1792 gemeine Stadt übernommen. Sie bezahlt auch federn und dinte. |
IV.15 | Schulhaus. |
Das SCHULHAUS für die Knaben ist das sogenannte Gredt- od Güter- Ablag Haus, und zwar ist es nicht auf das schiklichste angebracht; dann unten ist wegen dem Güter Ab. und Aufladen eine ewige Unruhe, immediate unter der Schulstube ist das Salzwäger Stübgen, von welchem, wenn es im Winter geheizt wird, der Rauch das ganze Haus erfüllt, unter der Wohnstube hängt die Güterwaag, deren Gebrauch eine hefftige Erschütterung und Gepolter verursacht, welches in krankem Tagen höchst unangenehm ist; Und da die obern Boden zu Fruchtschüttinen gewidmet sind, so ist wegen des Fruchtrührens und beständigen Zulaufs oft ein sehr unangenehmer Staub im ganzen Gebaüde, und deßwegen wenig Ruhe zuhaben. Sonst wäre das Haus nicht baufällig. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
||[Seite 4] Kein Keller, auch kein kellerzins: Stallung für 2. St: Vieh und 1. Kalb. Alles wird aus dem gemeinen Gut unterhalten |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
EINKOMMEN des Schullehrers bestehet in freyer Wohnung; An Geld 204. fl. An Kernen 12. Mltr, Wein 13. Eimer, Holz 15 Klaffter Wegen dem Vorsingen an Hochzeiten und Leichen mag es ungefährd 15. bis 20. fl. jährlich abwerfen. Ein Krautgarten 1/2/4 Stund von der Stadt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Quellen hierzu sind das gemeine Gut od. der Stadt Säkelamt und fl. 190. der Stettal um 10. fl. das Waysenamd um 3. fl. und vom Gredthaus 1. fl. welcher aber mit dem Zoll weggefallen seyn solle. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Stein den 15. Febr: 1799 |