Stein am Rhein (Transkription Nr. 1019)

Schulort: Stein am Rhein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 196-197v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stein am Rhein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stein am Rhein (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

15.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND der deütschen Knaben-Schul in Stein am Rhein

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das LOKAL-VERHÄLTNISS betreffend den NAMEN DES ORTS, DER GEMEIND UND DISTRICTS ist mit einem Wort DIE STADT STEIN. DER KANTON IST SCHAFFHAUSEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Der Schulbezirk begreift in sich die Stadt und die allernachst um selbige stehende Haüser auf der rechten Seite des Rheins.
Eine halbe Stunde von hier auf gleicher Seite ist im dorf HEMISHOFEN eine Schul: die Bewohner des Dorfs sind der Gemeind Stein einverleibt.
Eine andere Schul ist zu Nächst an der Stadt auf der anderen Seite des Rheins AUF BURG , für die Kinder vor der Bruk, (die ehedem auch in die Stadtschul gehört.) für die reformierten Eschenzer, Bleüelhauser und Rychlinger Kinder, welche letstere eine Stund davon entfernt sind.
Noch ist eine Schul zu Wagenhausen, eine viertel Stund von hier. Die katolischen Eschenzer haben eine eigene neü erbaute Schul.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der deütschen Knaben Schul zu Stein werden die Knaben vom a.b.c. an im Sylabieren, Buchstabieren, Lesen, Schreiben und Rechnen, INFORMIERT letsteres in Nebenstunden.
Diß geht das ganze Jahr durch gleich fort, ausgenommen 3. Wochen im Herbst

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: das Namenbüchlein vom B: Helfer Büel, der kleine und große Katechismus aus Zürich; fehrner lernen die Knaben eine Auswahl der Psalmen davids, Hübners biblische Historien, Gellerts Lieder und einige Gebette.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften macht der Schullehrer, bestehend aus moralischen, biblischen Sprüchen und Liedern, auch Mustern zu Briefen und CONTIS.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul währet vormitags 3. und Nachmitags 3. Stunden, ausgenommen den Samstag Nachmitag das ganze Jahr; und Freitag Nachmittag im Winter, zu welcher Stund die hiesige Jugend durch den Züricherischen B. Helfer in der Religion INFORMIERT wird.
||[Seite 2] Man schikt die Knaben im 5ten Jahr und bisweilen noch jünger Zur Schul. Sie bleiben alle 3. Stunden bey einander. Jn der ersten zum Lesen und Schreiben bestimmten Stund werden die Federn VISITIERT und CORRIGIERT, den Anfängern wird mit dem Bleystifft vorgezeichnet, die Hand geführt etc. Mitlerweile die Größern Theils laut lesen, Theils die Katechismus fragen und Psalmen REPETIERN etc.
die 2te Stund ist den weniger fertigen zum Lesen bestimmt, während dem andere schreiben, und die 3te den Anfängern im a:b:c und Buchstabieren. Auch werden die Schriften durchsehen und CORRIGIERT .
Zu diesen Ubungen sind 1/2 Tag bestimmt, unter welchen der Mitwoch Nachmittag entweder mit Briefschreiben nach Mustern oder mit Aus dem Gedächtnißschreiben ohne Muster, und der Freitag Morgen mit Ubung im Conto schreiben zugebracht wird.
Drey halbe Tag sind für samtliche Schüler zum Auswendig lernen und RECITIEREN, aus obgedachten Büchern geordnet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde unter der vorigen Regierung vom Rath erwehlt. Gewonnlich wurden unter den Candidaten 3 für die Tüchtigsten gehaltenen ins Loos genommen. So aber ein vorzüglich Geschikter sich gemeldet, wurde ein solcher ohne Loos gewählt.

III.11.b Wie heißt er?

Jezigen Schullehrers sel: Vater ware Antecessor, und da derselbe durch ein Schlagfluß außer Stand gesezt wurde diesem Beruf noch weiter vorzustehen, mußte sein Sohn im 17. Jahr seines Alters die Schul besorgen, und wurde nach Verfluß 1 1/2. Jahr nach dem Ableben seines sel: Vaters zu deßen Nachfolger bestätiget Anno 1747
Sein Namme ist: Joh: Leonhard Vetter.

III.11.c Wo ist er her?

Bürger zu Stein

III.11.d Wie alt?

alt 70 1/2 Jahr. Gebohren den 27. August 1728.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Töchter, eine verheyrathet, die andere ledig

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Versiehet demnach den Schuldienst über 52 Jahr unklagbar.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schul ist er Vorsänger in hiesiger Kirch, welche Stelle ||[Seite 3] er aber wegen Engbrüstigkeit durch einen andern versehen laßt den er darfür bezalen muß.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHÜLER sind in hiesiger Schul immer gegen fünfzig Knaben, die das ganze Jahr die Schul besuchen, mit Ausnahm einiger weniger, wegen Sommer- Geschäften in den Gütern.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Von einem besondern Schulfond ist mir nichts bekannt, als ein klein Vermächtniß von einem Georg Schmid, welches in 3. fl. bestehend dem Schullehrer auf Georgi Tag aus dem WaysenAmt bezahlt wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünfte des Schullehrers werden von dem gemeinen Gut bezahlt. Einen kleinen Theil solle das Amthaus Stein aus dem Zehenden beytragen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld mußten die Eltern ehedem für jeden Knaben jährl. 16. Bzen bezahlen. diß hat aber seit Anno 1792 gemeine Stadt übernommen. Sie bezahlt auch federn und dinte.

IV.15 Schulhaus.

Das SCHULHAUS für die Knaben ist das sogenannte Gredt- od Güter- Ablag Haus, und zwar ist es nicht auf das schiklichste angebracht; dann unten ist wegen dem Güter Ab. und Aufladen eine ewige Unruhe, immediate unter der Schulstube ist das Salzwäger Stübgen, von welchem, wenn es im Winter geheizt wird, der Rauch das ganze Haus erfüllt, unter der Wohnstube hängt die Güterwaag, deren Gebrauch eine hefftige Erschütterung und Gepolter verursacht, welches in krankem Tagen höchst unangenehm ist; Und da die obern Boden zu Fruchtschüttinen gewidmet sind, so ist wegen des Fruchtrührens und beständigen Zulaufs oft ein sehr unangenehmer Staub im ganzen Gebaüde, und deßwegen wenig Ruhe zuhaben. Sonst wäre das Haus nicht baufällig.
Es ist nur eine Schulstube: Fehrner eine kleine Wohnstube und StubenKammer, eine finstere Mägden - und sonst noch eine Kammer nebst Holz Gehalter auf gleichem Boden. Eine Stiege höher noch 2. Kammern, davon die einte als Magazin für Lebensmittel, die andere sonst als ein Behältniß entbährlicher Sachen in Ermanglung anderer Gelgenheit gebraucht werden muß. Jez schlafen fränkische Grenadiere darinn.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Kein Keller, auch kein kellerzins: Stallung für 2. St: Vieh und 1. Kalb. Alles wird aus dem gemeinen Gut unterhalten

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

EINKOMMEN des Schullehrers bestehet in freyer Wohnung; An Geld 204. fl. An Kernen 12. Mltr, Wein 13. Eimer, Holz 15 Klaffter Wegen dem Vorsingen an Hochzeiten und Leichen mag es ungefährd 15. bis 20. fl. jährlich abwerfen. Ein Krautgarten 1/2/4 Stund von der Stadt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Quellen hierzu sind das gemeine Gut od. der Stadt Säkelamt und fl. 190. der Stettal um 10. fl. das Waysenamd um 3. fl. und vom Gredthaus 1. fl. welcher aber mit dem Zoll weggefallen seyn solle.
Für 40 schreibende Knaben wird 9. a 10. fl. um Federn und Dinte für das ganze Jahr bezahlt.
Der Stadt Kornamt giebt 10. Mltr. Korn, das Kelleramt 8. Eimer neüer Wein im Herbst, und das Bauamt 9. Klaffter Holz
Das Amthaus bezahlte bis auf diese Zeit aus dem Zehenden 2. Malter Korn, 5. Eimer Wein und 2. Klaffter Holz
Von diesem sind seit letstem Herbst 1. Mltr Kernen und 5. Eimer nicht mehr gegeben worden: Wie es damit und mit dem Holz in Zukunft werde gahalten werden, ist man noch immer guter Hofnung
Unterschriebener wenigstens will nicht glauben, daß ihm in seinem Alter der Lohn seiner mühsamen Arbeit, womit er beladen ist, wie diese Beantwortung zeiget, werde geschmälert werden.
Er empfiehlt sich geziemend zu wohlwollendem Angedenken mit Republikanischer Achtung und Gruß.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Stein den 15. Febr: 1799
Joh: Leonhard Vetter Schuldiener

Zitierempfehlung: